Neubau Schulzentrum Minden - Süd, 32429 Minden - Fliesenarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 013 2022 Mi
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Schulzentrum Minden - Süd, 32429 Minden - Fliesenarbeiten
Fliesenarbeiten
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Neubau eines dreigeschossigen Schulgebäudes ohne Unterkellerung. Das Gebäude wird in Massivbauweise errichtet. Der Innenausbau erfolgt in Trockenbauweise.
BRI: 30.644,28 m³
BGF: 6.732,01 m²
Hauptpositionen:
zirka 201 m² Zement-Heizestrich CT-F5-S 66 H 45 einschl. Boden-Dämmplatte und Trittschalldämmung
zirka 352 m² Verbundabdichtung Wand und Boden
zirka 537 m² Fliesen-Wandbelag, unterschiedliche Formate
zirka 672 m² Fliesen-Bodenbelag, unterschiedliche Formate
zirka 181 Stück Fliesen-Belag auf Tritt- und Setzstufen
zirka 24 m² Reinstreifer einschließlich Einbauwinkelrahmen
Ausführungszeitraum: 19.07.2022 bis 24.10.2022
Einzelfristen gem. Bauzeitenplan V5
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unterlagen gem. § 6a Nr.1 EU VOB/A
Unterlagen gem. § 6a Nr.2 EU VOB/A
Unterlagen gem. § 6a Nr.3 EU VOB/A
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2514410
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.