Neubau Schulzentrum Minden - Süd, 32429 Minden - Maler- und Lackierarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 020 2022 Mi
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Schulzentrum Minden - Süd, 32429 Minden - Maler- und Lackierarbeiten
Neubau Schulzentrum Minden - Süd, 32429 Minden - Maler- und Lackierarbeiten
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Neubau eines dreigeschossigen Schulgebäudes ohne Unterkellerung. Das Gebäude wird in Massivbauweise errichtet. Der Innenausbau erfolgt in Trockenbauweise.
BRI: 30.644,28 m³
BGF: 6.732,01 m²
Hauptpositionen:
zirka 6.298 Spachtelung von Wänden, Decken und Treppenbauteilen, Q3
zirka 7.501 m² Tapezieren von Wänden mit Glasvlies
zirka 7.501 m² Dispersionsanstrich, Nachabriebkl.1
zirka 1.699 m² Sichtbetonwände lasieren
zirka 1.713 m² Deckenanstriche
zirka 72 Stück Stahlzargen lackieren
zirka 249 m² Bodenbeschichtungen und Verbundabdichtungen
Ausführungszeitraum:04.08.2022 bis 23.12.2022
Einzelfristen gem. Bauzeitenplan V5
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unterlagen gem. § 6a Nr.1 EU VOB/A
Unterlagen gem. § 6a Nr.2 EU VOB/A
Unterlagen gem. § 6a Nr.3 EU VOB/A
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2514410
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.