Ersatzneubau und Sanierung der Ludgerischule Tüllinghofer Str. 16b, 59348 Lüdinghausen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüdinghausen
NUTS-Code: DEA35 Coesfeld
Postleitzahl: 59348
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.luedinghausen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzneubau und Sanierung der Ludgerischule Tüllinghofer Str. 16b, 59348 Lüdinghausen
Die Stadt Lüdinghausen plant eine Erweiterung und die Teilsanierung der Ludgerischule in Lüdinghausen. Die Erweiterung wird Klassenräume für eine 3-zügige Nutzung und ein neues Atrium erhalten. Ebenfalls sollen Anpassungsmaßnahmen im zu erhaltenden Bestandsgebäude aus den 1990er Jahren die Nutzung als OGS ermöglichen.
59348 Lüdinghausen
Lieferung und Montage von 2 Stück mobile Trennwände:
1. eine manuell betriebene Trennwand mit Holzoberfläche mit einer Länge von ca. 13,20 m und einer Höhe von ca. 3,00 m.
2. eine halbautomatisch betriebene Glas-Trennwand mit einer Länge von ca. 11,60 m und einer Höhe von ca. 3,00 m.
Die Abrechnung erfolgt nach Massen gemäß der Einheitspreise.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Bad Zwischenahn
NUTS-Code: DE946 Ammerland
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Unter Ziffer II.1.7) und V.2.4) sind fiktive Werte genannt. Auf eine Veröffentlichtung der tatsächlichen Werte wird gemäß § 18 EU VOB/A verzichtet.
Ort: Münster
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragsnach§ 135 Absatz1 Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.