Beschaffung FlKfz UTA Referenznummer der Bekanntmachung: 21/Feuerlöschfahrzeuge/07
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Troisdorf
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53831
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bwfuhrpark.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung FlKfz UTA
Erstellung und Lieferung von Feuerlöschfahrzeugen für den Untertageeinsatz (FlKfz UTA) mit Rollcontainern wie folgt: sieben (7) EA Feuerlösch-Kfz Untertage Gerätewagen Logistik (UTA GW-L1 - optional bis zu weitere 2 Stk.) inkl. 50 Rollcontainer und 12 Mittlere Löschfahrzeuge (UTA MLF - optional bis zu weitere 3 Stk.), bestehend aus Fahrgestell und feuerlöschtechnischem Aufbau sowie Einbau und Lagerung feuerwehrtechnischer Beladung/Ausrüstung (Beistellungen).
Hinzu kommen Schulungsleistungen sowie optionale Beklebungsleistungen.
BwFuhrparkService GmbH Postfach 3195 53831 Troisdorf Siehe Vergabeunterlagen.
Erstellung und Lieferung von Feuerlöschfahrzeugen für den Untertageeinsatz (FlKfz UTA) mit Rollcontainern wie folgt: sieben (7) EA Feuerlösch-Kfz Untertage Gerätewagen Logistik (UTA GW-L1 - optional bis zu weitere 2 Stk.) inkl. 50 Rollcontainer und 12 Mittlere Löschfahrzeuge (UTA MLF - optional bis zu weitere 3 Stk.), bestehend aus Fahrgestell und feuerlöschtechnischem Aufbau sowie Einbau und Lagerung feuerwehrtechnischer Beladung/Ausrüstung (Beistellungen).
Hinzu kommen Schulungsleistungen sowie optionale Beklebungsleistungen.
Siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
2.1 Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister
Aktueller (aktueller Registerstand) Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister (bei GmbH & Co. KG auch der Komplementär-GmbH) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, nicht älter als drei (3) Monate seit Ende Angebotsfrist.
Ausländische Unternehmen haben eine vergleichbare Bescheinigung vorzulegen, sofern eine solche nach Maßgabe der Rechtsvorschriften ihres Niederlassungsstaates erteilt werden kann. Ausländische Unternehmen aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten haben dabei die Gleichwertigkeit der Bescheinigung nachzuweisen.
2.4 Eigenerklärung zu Gesamtjahresumsatz und Jahresumsatz im Bereich über Feuerlöschfahrzeuge in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind Angaben zu den Umsätzen der letzten drei Geschäftsjahre Ihrer Unternehmensniederlassung(en) anzugeben.
Sollte Ihr Unternehmen abweichende Wirtschaftsjahre haben, vermerken Sie dies entsprechend.
Mindestjahresumsatz:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist im Jahresumsatz, bezogen auf die Leistungen des Ausschreibungsgegenstandes (= Feuerlöschfahrzeuge), folgender Mindestumsatz in Euro brutto pro Geschäftsjahr für die vorstehend aufgeführten Jahre erforderlich:
Mindestens 2.500.000,- Euro brutto im Geschäftsjahr 2017
Mindestens 2.500.000,- Euro brutto im Geschäftsjahr 2018
Mindestens 2.500.000,- Euro brutto im Geschäftsjahr 2019
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2.5 Nachweis des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird eine Betriebshaftpflichtversicherung gefordert.
Der Nachweis erfolgt durch Vorlage einer bestehenden Versicherungspolice. Alternativ kann eine Erklärung einer Versicherungsgesellschaft oder eines Maklerunternehmens eingereicht werden, aus welcher hervorgeht, dass die nachfolgend benannte Deckungssumme ab der möglichen Zuschlagserteilung gewährleistet ist.
Die Betriebshaftpflichtversicherung muss folgende Deckungssumme aufweisen:
- Personenschäden pro Versicherungsjahr: 3 Mio. EUR
- Sachschäden pro Versicherungsjahr: 1 Mio. EUR
- Vermögensschäden pro Versicherungsjahr: 0,25 Mio. EUR
Zu oben 2.4 - Mindestjahresumsatz:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist im Jahresumsatz, bezogen auf die Leistungen des Ausschreibungsgegenstandes (= Feuerlöschfahrzeuge), folgender Mindestumsatz in Euro brutto pro Geschäftsjahr für die vorstehend aufgeführten Jahre erforderlich:
Mindestens 2.500.000,- Euro brutto im Geschäftsjahr 2017
Mindestens 2.500.000,- Euro brutto im Geschäftsjahr 2018
Mindestens 2.500.000,- Euro brutto im Geschäftsjahr 2019
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Zu oben 2.5 - Betriebshaftpflichtversicherung:
- Personenschäden pro Versicherungsjahr: 3 Mio. EUR
- Sachschäden pro Versicherungsjahr: 1 Mio. EUR
- Vermögensschäden pro Versicherungsjahr: 0,25 Mio. EUR
2.8 Referenzen
Eigenerklärung über erbrachte Leistungen in Bezug auf Feuerlöschfahrzeuge aus den letzten drei Jahren.
Es gilt folgende Mindestanforderung:
Vorlage von mindestens einer (1) erfolgreichen Referenz aus den Jahren 2018 - 2020 (= Vertragserfüllung) über erbrachte Leistungen folgender Art:
Erstellung und Lieferung einer Feuerlöschfahrzeugserie von mindestens fünf (5) weit überwiegend baugleichen Fahrzeugen in einem Auslieferungszeitraum von maximal sechs (6) Monaten und einem Produktionszeitraum von maximal 15 Monaten.
Erfolgreich sind Referenzen, bei denen insbesondere keiner der nachfolgenden Fälle vorliegt bzw. vorlag:
- Rückabwicklung des Vertrages
- Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund
- Geltendmachung von nicht unwesentlichen Vertragsstrafen
- Nicht unwesentliche Reduzierung des Leistungsumfangs gegenüber dem bei initialer Beauftragung definierten.
- Nicht unwesentliche Überschreitung des initialen Kostenansatzes (Auftrags-wertschätzung) bzw. Angebotspreises.
Die vorstehend geforderten Erklärungen über Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags
- Kurze Beschreibung des Leistungsumfangs
- Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner mit Kontaktdaten
- Zeitraum der Leistungserbringung.
Bitte die Eigenerklärung(en) unter Verwendung des nachfolgenden Vordrucks als Anlage C vorlegen.
Sofern es dem Bieter verwehrt ist, den Referenzgeber namentlich in der Referenz zu nennen, hat er dies in der Referenz mitzuteilen und den Referenzgeber bitte so konkret wie möglich zu umschreiben.
Die Vorlage von mehr als einer den Mindestanforderungen genügenden Referenz führt nicht zu einer besseren Bewertung.
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5 Korruptionsprävention
Ich/Wir erklären mit Abgabe meines/unseres Angebots unseren festen Willen, jeglicher Form der Korruption entgegenzuwirken.
Ich/Wir verpflichte/n mich/uns mit Abgabe meines/unseres Angebots, die Regelungen im Verhaltenskodex gegen Korruption des Bundesministeriums des Inneren (Verhaltenskodex gegen Korruption) einzuhalten.
Zu oben 2.8 - Referenzen:
Vorlage von mindestens einer (1) erfolgreichen Referenz aus den Jahren 2018 - 2020
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Zu oben 5 - Korruptionsprävention:
Verpflichtung, die Regelungen im Verhaltenskodex gegen Korruption des Bundesministeriums des Inneren (Verhaltenskodex gegen Korruption) einzuhalten.
Siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHURKP8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabe-verfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.