Speisenversorgung Referenznummer der Bekanntmachung: 2021JBA004
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kk-service.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kk-service.de
Ort: KKS Service GmbH
NUTS-Code: DEC Saarland
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kk-service.de
Ort: Recklinghausen
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kk-service.de
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kk-service.de
Ort: Würselen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kk-service.de
Abschnitt II: Gegenstand
Speisenversorgung
Speisenversorgung Knappschaft Kliniken
Los 1: Lebensmittelgroßhandel
Los 1: Lebensmittelgroßhandel
Leistungsbeginn für beide Lose ist der 01.04.2022. Der Vertrag hat in beiden Losen eine Laufzeit von 24 Monaten ab Leistungsbeginn. Der Vertrag verlängert sich jeweils zwei Mal automatisch um weitere 12 Monate, wenn er nicht von den Auftraggebern vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens am 31.03.2026.
Auftraggeber und Bedarfsträger sind die folgenden Gesellschaften:
DSL-Dienst und Serviceleistungen-GmbH Knappschaftskrankenhäuser Bochum-Langendreer und Bottrop KKS Service GmbH
KKS Service GmbH
Klinikum Vest Service GmbH
KW Service GmbH
RMK-Service GmbH
Die KKSG schließt losweise im Namen und im Auftrag der beteiligten Auftraggeber eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern, in der die grundlegenden und einheitlichen Eckpunkte für die Leistungserbringung festgelegt werden.
Die Bedarfsträger sind Auftraggeber für Ihren eigenen Bedarf. Die Auftraggeber sind keine Gesamtschuldner.
Los 1 Lebensmittelgroßhandel: Gegenstand ist eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern aus dem Bereich Lebensmittelgroßhandel über den Bezug von Lebensmitteln, insbesondere für das Frühstück und das Abendessen der Patienten. Zusätzlich können Komponenten für die Mittagsverpflegung über diese Rahmenvereinbarung beschafft werden. Bei den für Los 1 in der Ausschreibung abgefragten Produkten handelt es sich um die einhundert umsatzstärksten Produkte im Verbund. Nach Auftragsvergabe steht den Auftraggebern das komplette Sortiment der Bieter zur Verfügung.
Los 2: Sous-Vides/ High Convenience
Los 2: Sous-Vides/ High Convenience
Leistungsbeginn für beide Lose ist der 01.04.2022. Der Vertrag hat in beiden Losen eine Laufzeit von 24 Monaten ab Leistungsbeginn. Der Vertrag verlängert sich jeweils zwei Mal automatisch um weitere 12 Monate, wenn er nicht von den Auftraggebern vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens am 31.03.2026.
Auftraggeber und Bedarfsträger sind die folgenden Gesellschaften:
DSL-Dienst und Serviceleistungen-GmbH Knappschaftskrankenhäuser Bochum-Langendreer und Bottrop KKS Service GmbH
KKS Service GmbH
Klinikum Vest Service GmbH
KW Service GmbH
RMK-Service GmbH
Die KKSG schließt losweise im Namen und im Auftrag der beteiligten Auftraggeber eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern, in der die grundlegenden und einheitlichen Eckpunkte für die Leistungserbringung festgelegt werden.
Die Bedarfsträger sind Auftraggeber für Ihren eigenen Bedarf. Die Auftraggeber sind keine Gesamtschuldner.
Los 2 Sous-Vides/ High Convenience: Gegenstand ist eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern über den Bezug von Sous-Vides/ high Convenience Produkten, für die Mittagsverpflegung der Patienten. In der Ausschreibung werden Qualitätsanforderungen für die Speisen definiert. Bei den für Los 2 in der Ausschreibung abgefragten Produkten handelt es sich um einen Ausschnitt der eingesetzten Produkte aus der aktuellen Speisekarte. Nach Auftragsvergabe steht den Auftraggebern das komplette Sortiment der Bieter zur Verfügung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen des Bieters:
Der Bieter hat mittels Eigenerklärung (Formblatt Anlage 06) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe
gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://
www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen.
- Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) bezüglich Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung
des Bieters mit einer Mindestdeckungssumme für Personen- und Sachschäden in Höhe von mindestens 5 bzw. 2,5 Millionen Euro. EUR, wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss. Die Mindestanforderungen an die
Versicherung müssen der gesamtem Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden. Die Eigenerklärung
ist für den Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeden eignungsverleihenden Unterauftragnehmer
gesondert auszufüllen und einzureichen;
- Nachweis bezüglich Umsatz im Tätigkeitsbereich der Ausschreibung des Bieters jeweils bezogen auf die
letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Die Eigenerklärung zum Umsatz ist für den Bieter,
jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeden eignungsverleihenden Unterauftragnehmer (soweit dieser die
Eignung verleiht) auszufüllen und einzureichen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Die vorstehenden Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung sind Mindestanforderungen.
Die vorstehenden Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung sind Mindestanforderungen.
Mindestens eine (1) geeignete Referenz über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge (Energielieferung) in Form einer Liste der in dem Zeitraum (seit dem 01.01.2016) erbrachten wesentlichen Dienstleistungen. In der Liste sind folgende Angaben zu machen:
• Projektbezeichnung,
• Name des Referenznehmers,
• Auftragswert,
• Erbringungszeitpunkt,
• öffentlicher oder privater Empfänger und
• Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt
Die vorstehenden Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung sind Mindestanforderungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf
die Präklusionsregelungen gemäß §160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B. https://www.gesetze-iminternet.de /gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Etwaige Rügen sind über die Vergabe-Plattform oder über die unter I.3 angegebene
Kontaktstelle anzubringen.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung de
r Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; derAblauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach
§ 135 Absatz 1 Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetzeiminternet.de/gwb/__134.html)
die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe
des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei
Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information
geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB)