Lieferung eines Gerätewagen-Logistik 2 für die Freiwillige Feuerwehr Raesfeld
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Raesfeld
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 46348
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.raesfeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Gerätewagen-Logistik 2 für die Freiwillige Feuerwehr Raesfeld
Lieferung eines Gerätewagen-Logistik 2 für die Freiwillige Feuerwehr Raesfeld. Der Auftrag wird in folgende Lose aufgeteilt: LOS 1 Fahrgestell, LOS 2 Aufbau
Fahrgestell GW-L2
Gemeinde Raesfeld
Lieferung Fahrgestell für ein GW-L2
s. Vergabeunterlagen
Aufbau GW-L2
Gemeinde Raesfeld
Lieferung eines Aufbaus für ein GW-L2
s. Vergabeunterlagen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Auszug aus dem Handelsregister
- Eigenerklärung Korruption
- Bietererklärung zu wettbewerbsbeschränkenden Absprachen
- Bietererklärung zur Zusicherung der Zuverlässigkeit bzw. zur Wiederherstellung der Zuverlässigkeit(Selbstreinigung)
- Eigenerklärung zur Eignungsleihe sowie zu Unteraufträgen
- Verpflichtungserklärung Nachunternehmer
- Erklärung der Bietergemeinschaft
- Eigenerklärung zur Eignung (u.a. Benennung von mindestens 5 Auslieferungen vom ausgeschriebenen Wirtschaftsgut)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweise zur Einreichung des Angebotes (VI.3 der Auftragsbekanntmachung) Elektronische Angebote sind ausschließlich über die Vergabeplattform subreport einzureichen. Hierzu ist eine kostenlose Registrierung erforderlich. Informationen zu den zu verwendenden elektronischen Mitteln, den technischen Parametern zur Einreichung elektronischer Angebote sowie zu Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren entnehmen Sie bitte den auf der Vergabeplattform subreport hinterlegten Nutzungsbedingungen.
Die Kommunikation im Vergabeverfahren wird ausschließlich über die Vergabeplattform www.subreport.degeführt.
Elektronische Angebote können grundsätzlich auf drei Arten eingereicht werden:
1. Einreichung in Textform gem. § 126b BGB Weitere Informationen zu den Signaturen, zum Bietertool und zum technischen Betrieb stehen Ihnen unter www.subreport.de zur Verfügung.
Das Hochladen, die Verschlüsselung des Angebotes und die Weiterleitung erfolgt mit dem von der Vergabeplattform zur Verfügung gestellten Bietertool. Das Hochladen ist nur bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung genannten Angebotsfrist möglich.
Mit der Einreichung in Textform nach § 126b BGB gilt das Angebot und alle damit eingereichten Unterlagen als unterschrieben. Evtl. in den vorgegebenen Formularen enthaltene Eintragungsmöglichkeiten für Unterschrift und Firmenstempel sind nicht auszufüllen.
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften muss das Angebot von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft in Textform nach § 126b BGB oder signiert eingereicht und hochgeladen werden. Auf die Bewerbungsbedingungen wird hingewiesen.
Etwaige Erklärungen Dritter (z.B. Verpflichtungserklärung Nachunternehmer, Bietergemeinschaftserklärung) sind signiert dem Angebot beizufügen. Hierzu können folgende Möglichkeiten genutzt werden:
• Datei der unterschriebenen und eingescannten Dritterklärung,
• Datei der unterschriebenen und abfotografierten Dritterklärung,
• Datei der E-Mail, mit dem der Dritte seine Erklärung an den Bewerber/Bieter übersandt hat.
Etwaige Änderungen bzw. Berichtigungen oder Rücknahmen des Angebotes, sind bis zum Ende der Angebotsfrist in entsprechender Form wie das Angebot einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.