Lieferung von 1 Stück 3-Achs LKW-Fahrgestell

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frechen
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50226
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtbetrieb-frechen.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: kommunale Beteiligungsgesellschaft
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Erbringung von Leistungen in den Bereichen Abfallentsorgung, Straßenreinigung, Pflege von Grünflächen, Spielplätzen und Friedhöfen sowie Instandhaltung von Straßen und Kanälen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung von 1 Stück 3-Achs LKW-Fahrgestell

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34139000 Fahrgestelle
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Lieferung von 1 Stück 3-Achs LKW-Fahrgestell mit einer Vorderachse, einer Antriebsachse und einer gelenkten Nachlauflenkliftachse zum nachträglichen Aufbau von einem kombinierten Saug-/Spülaufbau mit Wasseraufbereitungsanlage.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Hauptort der Ausführung:

Frechen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung von 1 Stück 3-Achs LKW-Fahrgestell mit einer Vorderachse, einer Antriebsachse und einer gelenkten Nachlauflenkliftachse zum nachträglichen Aufbau von einem kombinierten Saug-/Spülaufbau mit Wasseraufbereitungsanlage.

Modell: Mercedes-Benz Actros 5 S/M-FHS

Euro 6

Fahrzeugtyp: 2546 L

Baumuster: 96302012

Fahrzeugart: Fahrgestell

Fahrerhaus: M-Fahrerhaus

Motorleistung: 335 kW (455PS)

Antrieb: 6x2

Radstand: 4300 mm

Zul. Gesamtgewicht: 28000 kg

Lenkertyp: links

II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:

Der Auftragswert des 3-Achs LKW-Fahrgestells, das über eine zu Gunsten des Auftraggebers bestehende Rahmenvereinbarung beschafft werden soll, liegt unterhalb des maßgeblichen EU-Schwellenwerts von [Betrag gelöscht] Euro. Daher ist der Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des EU-Kartellvergaberechts der §§ 97 ff. GWB nicht eröffnet. Der EU-Schwellenwert von [Betrag gelöscht] Euro würde zwar überschritten, wenn der Auftragswert für das Fahrgestell mit dem Auftragswert für die Lieferung und Montage des kombinierten Saug-Druck-Spül-Aufbaus mit Wasseraufbereitung zur hydrodynamischen Reinigung von Abwasserkanälen zusammenzurechnen wäre. Dies ist jedoch nicht der Fall. Fahrgestell und Aufbau sind gemäß § 3 Abs. 8 VgV als sachlich und wirtschaftlich getrennte Auftragsgegenstände und somit als nicht gleichartige Lieferungen anzusehen (so auch VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 31.07.2007 - VK-SH 15/07 - juris, Rdn. 34 für den vergleichbaren Fall der Beschaffung von Sinkkastenaufbau, Fahrgestell, Wechselrahmen und Abrollkipper für ein Straßenreinigungsfahrzeug). Für die Richtigkeit dieser in der Rechtsprechung der Vergabekammern und Vergabesenate - soweit ersichtlich bislang unwidersprochen gebliebenen - Auffassung spricht auch der Umstand, dass Fahrgestell und Aufbau verschiedenen CPV-Code-Kategorien zugerechnet werden (Fahrgestell: 34139000 "chassis"; Aufbau: 34200000 "vehicle bodies, trailers oder semi-trailers").

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
21/12/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frechen
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50226
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.daimlertruck.com/de/
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die hiesige freiwillige ex-ante-Transparenzbekanntmachung betrifft dasselbe Fahrgestell (Beschaffungsgegenstand), welches bereits Gegenstand der am 05.01.2022 abgesandten und am 10.01.2022 unter der Bekanntmachungsnummer 2022/S 006-011664 im EU-Amtsblatt veröffentlichten freiwilligen ex-ante-Transparenzbekanntmachung war. Da Korrekturen hinsichtlich der Angaben in der am 10.01.2022 veröffentlichten freiwilligen ex-ante-Transparenzbekanntmachung vorzunehmen waren und insoweit die Veröffentlichung einer Berichtigungsbekanntmachung nicht in Betracht kommt, veröffentlicht der Auftraggeber die hiesige freiwillige ex-ante-Transparenzbekanntmachung. Diese tritt an die Stelle der am 10.01.2022 veröffentlichen freiwilligen ex-ante-Transparenzbekanntmachung und ist hinsichtlich des zu beschaffenden Fahrgestells (1 Stück) alleine maßgeblich.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

a) Aufgrund der hiesigen Bekanntmachung kann der Auftraggeber nach Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, den Vertrag mit dem Auftragnehmer schließen, ohne weiterhin dem Risiko nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ausgesetzt zu sein, dass der öffentliche Auftrag von Anfang an unwirksam ist.

b) Es gelten die Regelungen des § 135 GWB. Diese lauten wie folgt:

"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

1. gegen § 134 verstoßen hat oder

2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,

und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn

1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,

2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und

3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.

Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.“

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/01/2022

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