Mikrofaser-Reinigungstextilien Referenznummer der Bekanntmachung: RVK-031-14-21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lwl.org
Adresse des Beschafferprofils: http://www.lwl.org/zek
Abschnitt II: Gegenstand
Mikrofaser-Reinigungstextilien
Mikrofaser-Reinigungstextilien
LWL-Klinik Dortmund
Marsbruchstraße 179
44287 Dortmund
Abschluss eines Rahmenvertrages über die Waschpflege und Anmietung von
Mikrofaser-Reinigungstextilien für die LWL-Klinik Dortmund zum 01.04.2022
zuzüglich 2 x 12 Monate Verlängerung bis max. 30.06.2025
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Den Vergabeunterlagen ist folgende Eigenerklärung zur Unterzeichnung beigefügt:
Mit der Abgabe seines Angebotes erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft
ausdrücklich, dass
- er / sie das Gewerbe angemeldet hat;
- er / sie die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt und beachtet und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der Krankenkasse angemeldet hat;
- er / sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vom 23.07.2004 (in der geltenden Fassung) beachtet;
- er / sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen;
- das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht;
- er / sie bei Vertragsabschluss über eine ausreichende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen wird, die das Risiko der Leistung abdeckt. Eine aktuelle Police der Haftpflichtversicherung wird dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt.
- keine Verfehlungen vorliegen, die seinen / ihren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder gem. § 5 KorruptionsbG NRW zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten.
Der Bieter/ die Bietergemeinschaft versichern, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf sie zutreffen. Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer separaten Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen Maßnahmen gem. § 125 GWB darzustellen.
Zudem ist eine Erklärung abzugeben, ob sich der Bieter bzw. ein Mitglied der Bietergemeinschaft in einem Insolvenzverfahren oder Liquidation befindet.
Im Weiteren ist eine Erklärung abzugeben, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen."
Mit den Angebotsunterlagen sind Angaben zum Unternehmen
(Name und Hauptsitz, Adresse des Unternehmens), Amtsgericht/ Handelsregister-Nr., Art der wirtschaftlichen Tätigkeit des Gewerbes oder der Branche einzureichen. Weiterhin ist bei natürlichen Personen der Geburtsname, das Geburtsdatum und der Geburtsort anzugeben (siehe hierzu ANLAGE C Eigenerklärung Bietereignung).
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde, Erfahrung und Zuverlässigkeit) sind mindestens 2 Referenzen (nicht älter als 3 Jahre) zu benennen, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen vergleichbar sind. Anzugeben ist der Auftragszeitraum, der Auftraggeber inkl. Telefonnummer der Ansprechstelle und die Kurzbeschreibung des Auftrags (siehe hierzu ANLAGE C Eigenerklärung Bietereignung). Der LWL kann eigene (negative) Erfahrungen heranziehen.
Zudem wird mit Abgabe des Angebots wird bestätigt, dass die Gütezeichen nach RAL-GZ 992 / 2 (Krankenhäuser) oder gleichwertig erfüllt sind. Die Gleichwertigkeit ist im Zweifel durch den Bieter nachzuweisen.
Entsprechende Untersuchungsberichte aus den letzten 12 Monaten müssen vorgelegt werden können. Der Auftraggeber behält sich vor, entsprechende Urkunden und Berichte bei Bedarf anzufordern. Die Unterlagen müssen innerhalb von 5 Werktagen nach Anforderung vorgelegt werden.
Zahlungen erfolgen nach § 17 VOL/B. Es sind die Besonderen Vertragsbedingungen gem. Tariftreue- und Vergabegesetz NRW einzuhalten (s. ANLAGE H). Eine Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen nur auf der Vergabeplattform
(www.lwl.org/eVergabe) zum kostenlosen Download zur Verfügung, ein Versand per Mail oder Post erfolgt nicht. Angebote müssen in elektronischer Form über das sog.
Bietercockpit abgegeben werden. Eine Anleitung zur elektronischen Angbotsabgabe (eVergabe) ist als Anlage den Vergabeunterlagen beigefügt. Ein Angebot in Papierform, per Fax oder E-Mail ist nicht zulässig
Voraussichtlich am 28.02.2022 findet eine Teststellung (Vorbehalt) der angebotenen Produkte gem. ANLAGE A Preisblatt (Pos. 1 bis 10) zur Bewertung der Leistungsanforderungen/Qualität statt (Anforderung per Versand). Der LWL behält sich zudem eine Betriebsbesichtigung vor.
Zusätzliche Informationen sind in elektronischer Form bei der o.g. Ansprechperson spätestens anzufordern bis 03.02.2022. Die Fragen müssen konkreten Bezug auf die Vergabeunterlagen nehmen.
Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister und Vergaberegister NRW vom Auftraggeber eingeholt wird.
Es gilt deutsches Recht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.