Freiberufliche Leistung: Baucontrolling und Erstellung FLB für GU+-Auftrag Edith-Stein-Realschule, Niehler Kirchweg, Köln Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-1708-26-5
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www-stadt-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Freiberufliche Leistung: Baucontrolling und Erstellung FLB für GU+-Auftrag Edith-Stein-Realschule, Niehler Kirchweg, Köln
Baucontrolling und Erstellung Funktionale Leistungsbeschreibung für Generalunternehmer+-Auftrag Edith-Stein-Realschule, Niehler Kirchweg, Köln
Baucontrolling und Erstellung Funktionale Leistungsbeschreibung für Generalunternehmer+-Auftrag Niehler Kirchweg 50733 Köln Edith-Stein-Realschule
Der Rat der Stadt Köln hat mit seinem Beschluss vom 04.04.2017 zur Vorlagen-Nr. 0864/2017 und vom 09.07.2019 zur Vorlagen-Nummer 1503-2019 das Maßnahmenpaket Schulbau festgesetzt, bei dem an insgesamt elf Schulstandorten 22 Einzelmaßnahmen bis zum Schuljahr 2022/2023 in Total- und Generalunternehmervergaben ausgeführt werden sollen.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind die Leistungen der Erstellung der Funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB), des Baucontrollings sowie weiterer im Zusammenhang stehender Leistungen für die Baumaßnahme "Erweiterung und Generalinstandsetzung Edith-Stein-Realschule Niehler Kirchweg 120 - Generalinstandsetzung der Edith-Stein-Realschule und Neubau Erweiterung der Edith-Stein-Realschule und Turnhalle in Passivhausbauweise". Die Bauleistungen sowie Planungsleistungen, soweit diese nicht bereits anderweitig beauftragt worden sind, sollen anschließend an einen "Generalunternehmer+ (GU+)" vergeben werden. Zu Einzelheiten der Leistungsinhalte der Erstellung der FLB, des Baucontrollings und der weiteren Leistungen wird auf die Projektbeschreibung und die in dem Vertragsentwurf enthaltene Leistungsbeschreibung verwiesen, die den Vergabeunterlagen beigefügt sind.
Folgende Kriterien werden nach den Erläuterungen in den Vergabeunterlagen (Matrix zur Bewertung der Teilnahmeanträge, Bewertungsschema "Eignungskriterien und Wertungsverfahren") gewertet:
1. Qualität der Referenzen des Bewerbers (III.1.3 Buchstabe a)), Gewichtung: 80 %
2. Durchschnittlicher Netto-Jahresumsatz des Bewerbers, bezogen auf die letzten drei Jahre 2018, 2019 und 2020, im Bereich der Leistungen nach HOAI-Leistungsphasen 5-9 (III.1.2 Buchstabe a)), Gewichtung: 20 %
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Soweit der Bewerber eintragungspflichtig ist: Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate) oder dem vergleichbaren Register des Heimatlandes des Bewerbers (gegebenenfalls in Kopie).
b) Erklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe gegen ihn vorliegen gemäß §§ 123, 124 GWB; hierzu kann das den Vergabeunterlagen beigefügte Dokument verwendet werden.
a) Eigenerklärung zum Netto-Jahresumsatz des Bewerbers im Bereich der Leistungen nach HOAI-Leistungsphasen 5-9, bezogen auf die letzten drei Jahre 2018, 2019 und 2020 gemäß § 45 Absatz 4 Nummer 4 VgV.
b) Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 Absatz 4 Nummer 2 VgV oder Erklärung über den Abschluss im Auftragsfall mit Angabe der Deckungssummen.
Zu a) Durchschnittlicher Netto-Jahresumsatz des Bewerbers in den letzten drei Jahren von Euro 2 Millionen jährlich.
Zu b) Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 Absatz 4 Nummer 2 VgV oder Erklärung über den Abschluss im Auftragsfall mit Deckungssummen von Euro 3 Millionen für Personenschäden und von Euro 3 Millionen für Sach- und sonstige Schäden (2-fach maximiert pro Versicherungsjahr).
Hinweis: Nimmt der Bewerber im Wege der Eignungsleihe die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist eine gemeinsame Haftung des Bewerbers bzw. Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe zu vereinbaren (§ 47 Absatz 3 VgV).
a) Nachweis von Referenzprojekten im Bereich Baucontrolling und FLB-Erstellung der letzten fünf Jahre gemäß § 46 Absatz 3 Nummer 1 VgV. Der Bewerber muss die einzelnen Projekte auf jeweils maximal drei einseitig bedruckten DIN A 4-Seiten in Form von Text sowie Fotos oder Skizzen darstellen, mit Angabe der Projektbezeichnung, des Auftraggebers mit Anschrift, Ansprechpartner (mit Telefon-Nummer, Adresse und E-Mail-Adresse), Planungs- und Realisierungszeitraum und Projektumfang beziehungsweise Kosten.
b) Erklärung zur personellen Ausstattung gemäß § 46 Absatz 3 Nummer 8 VgV: Erklärung zur Zahl der in den letzten drei Jahren (2018, 2019, 2020) beschäftigten Mitarbeiter (ohne Auszubildende) und der Führungskräfte.
Zu a): Mindestens zwei Referenzprojekte Baucontrolling bei Bauvorhaben in innerstädtischer Lage, davon mindestens ein Projekt Bauen im Bestand, mit einer Größenordnung von jeweils mindestens Euro 15 Millionen (Kosten gemäß Kostenfeststellung, Kostengruppen 200-500 DIN 276).
Mindestens zwei Referenzprojekte Erstellung FLB bei Bauvorhaben mit einer Größenordnung von jeweils mindestens Euro 15 Millionen (Kosten gemäß Kostenfeststellung, Kostengruppen 200-500 DIN 276). Eine Referenz kann auch für beide Kriterien (Baucontrolling und Erstellung FLB) benannt werden, so dass die Mindestanforderungen bereits mit zwei Referenzen nachgewiesen werden können.
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.03.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte beziehungsweise Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). Die Stadt Köln ist als öffentliche Auftraggeberin berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen.
Weitere Ausführungsbedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ0YYRYCL8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
siehe § 160 Absatz 3 GWB
- innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind
- innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen
siehe § 135 Absatz 2 GWB
- 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU