Lektorat wissenschaftlicher Texte Referenznummer der Bekanntmachung: 20220110_1a_DIE_SEBB_LEK
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.die-gdi.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lektorat wissenschaftlicher Texte
Abschluss eines Rahmenvertrages für "Lektorat wissenschaftlicher Texte für das Deutsche Institut für Entwicklungspolitik (DIE)". Das Verfahren wird zeitgleich auf Englisch veröffentlicht (20220110_1b_DIE_SEBB_LEK).
Lektorat wissenschaftlicher Texte - Deutsch
Bonn ist der Sitz des beauftragenden Unternehmens (DIE), die Lektoratsarbeiten können jedoch ortsunabhängig ausgeführt werden. Präsenz in Bonn ist nicht erforderlich.
Um eine quantitative Bedarfsdeckung zu sichern, wird der Pool für das deutschsprachige Lektorat mit mind. drei Personen besetzt.
Losbildung: Für Los 1 sind nur Muttersprachler*innen der deutschen Sprache zugelassen (Ausschlusskriterium). Falls es sich bei dem/der Bieter*in um ein aus mehreren Personen bestehendes Büro, ggf. auch mit freien Mitarbeiter*innen, handelt, wird nur die Person Aufträge übernehmen können, die sich im Rahmen dieser Ausschreibung qualifiziert hat und in der personalisierten Rahmenvereinbarung mit dem DIE für das jeweilige Los genannt ist. Steht diese Person nicht zur Verfügung, muss dies dem DIE mitgeteilt werden. Dem/der Auftragnehmer*in wird es nicht gestattet sein, die Lektoratsaufträge an andere Mitarbeiter*innen oder gar Unterauftragnehmer*innen weiterzugeben.
Insgesamt werden in zwei Jahren durchschnittlich ca. 2 Discussion Paper, ca. 20 Policy Briefs (ehemals "Analysen und Stellungnahmen") und max. 1 Study (nur in Ausnahmefällen deutschsprachig) in deutscher Sprache publiziert. Die Umfänge der Publikationen sind variabel; die bereits veröffentlichten Publikationen auf www.die-gdi.de/publikationen vermitteln einen Überblick über die durchschnittliche Länge.
Der Leistungszeitraum der Rahmenvereinbarung erstreckt sich zunächst auf 24 Monate ab Vertragsbeginn. Sofern die jeweilige Rahmenvereinbarung nicht spätestens drei Monate vor Vertragsende
schriftlich gekündigt wurde, verlängert sie sich automatisch bis zu zweimal um jeweils weitere zwölf Monate.
Lektorat wissenschaftlicher Texte - Englisch
Bonn ist der Sitz des beauftragenden Unternehmens (DIE), die Lektoratsarbeiten können jedoch ortsunabhängig ausgeführt werden. Präsenz in Bonn ist nicht erforderlich.
Um eine quantitative Bedarfsdeckung zu sichern, wird der Pool für das englischsprachige Lektorat mit mind. acht Personen besetzt.
Losbildung: Für Los 2 sind nur Muttersprachler*innen der englischen Sprache zugelassen (Ausschlusskriterium). Falls es sich bei dem/der Bieter*in um ein aus mehreren Personen bestehendes Büro, ggf. auch mit freien Mitarbeiter*innen, handelt, wird nur die Person Aufträge übernehmen können, die sich im Rahmen dieser Ausschreibung qualifiziert hat und in der personalisierten Rahmenvereinbarung mit dem DIE für das jeweilige Los genannt ist. Steht diese Person nicht zur Verfügung, muss dies dem DIE mitgeteilt werden. Dem/der Auftragnehmer*in wird es nicht gestattet sein, die Lektoratsaufträge an andere Mitarbeiter*innen oder gar Unterauftragnehmer*innen weiterzugeben.
Insgesamt werden in zwei Jahren durchschnittlich ca. 48 Discussion Paper, ca. 45 Policy Briefs (ehemals "Briefing Paper") und ca. 3-4 Studies in englischer Sprache publiziert. Die Umfänge der Publikationen sind variabel; die bereits veröffentlichten Publikationen auf www.die-gdi.de/publikationen vermitteln einen Überblick über die durchschnittliche Länge.
Der Leistungszeitraum der Rahmenvereinbarung erstreckt sich zunächst auf 24 Monate ab Vertragsbeginn. Sofern die jeweilige Rahmenvereinbarung nicht spätestens drei Monate vor Vertragsende
schriftlich gekündigt wurde, verlängert sie sich automatisch bis zu zweimal um jeweils weitere zwölf Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Falls es sich bei dem/der Bieter*in um ein aus mehreren Personen bestehendes Büro, ggf. auch mit freien Mitarbeiter*innen, handelt, wird nur die Person Aufträge übernehmen können, die sich im Rahmen dieser Ausschreibung qualifiziert hat und in der personalisierten Rahmenvereinbarung mit dem DIE für das jeweilige Los genannt ist. Steht diese Person nicht zur Verfügung, muss dies dem DIE mitgeteilt werden. Dem/der Auftragnehmer*in wird es nicht gestattet sein, die Lektoratsaufträge an andere Mitarbeiter*innen oder gar Unterauftragnehmer*innen weiterzugeben.
Vgl. Annex 2: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB i. V. m. § 42 VgV
Vgl. Annex 3. Kriterien sind u.a.:
Muttersprachler*in der deutschen Sprache (Voraussetzung für Los 1) bzw. Muttersprachler*in der englischen Sprache (Voraussetzung für Los 2);
Mindestens drei Jahre Erfahrung im Lektorat wissenschaftlicher Publikationen und Hochschulabschluss in einem relevanten Fachbereich für die Entwicklungspolitik (Details vgl. Annex 3)
oder
Nicht fachbezogener Hochschulabschluss oder Nachweis mehrerer Studienjahre in einem relevanten Fachbereich ohne Abschluss und mindestens drei Jahre Erfahrung im Lektorat wissenschaftlicher Publikationen mit entwicklungspolitischem Schwerpunkt (Details vgl. Annex 3).
Abschnitt IV: Verfahren
Bonn
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y19RKQ6
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und
bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim DIE zu rügen. Verstöße, die aufgrund dieser Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem DIE geltend gemacht werden. Teilt das DIE dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht
abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 (2) GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das
DIE geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das DIE. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des DIE, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.