Kulturzentrum Weberei - Küche und Gastronomie - Objektplanung Gebäude Referenznummer der Bekanntmachung: SGT22-65-3-4
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gütersloh
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33330
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.guetersloh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kulturzentrum Weberei - Küche und Gastronomie - Objektplanung Gebäude
Das Kulturzentrum Weberei, Bogenstraße 1-8, 33330 Gütersloh, ist ein Gebäudekomplex, der ein Jugendzentrum, einen Gastronomiebereich, zwei Diskoräume, Kinosäle sowie verschiedene Veranstaltungs- und Seminarräume umfasst. Die Räume der Küche sollen technisch und baulich saniert werden. Hierfür werden Planungsleistungen vergeben. Gegenstand dieses Verfahrens sind Leistungen der Architektur (Objektplanung Gebäude und Innenräume) einschließlich Küchenplanung.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Kulturzentrum Weberei, Bogenstraße 1-8, 33330 Gütersloh, ist ein Gebäudekomplex, der ein Jugendzentrum, einen Gastronomiebereich, zwei Diskoräume, Kinosäle sowie verschiedene Veranstaltungs- und Seminarräume umfasst. In der Weberei finden Konzerte, Theateraufführungen, Kurse und Seminare statt. Die Räume der Küche müssen technisch und baulich saniert werden. Die Küche befindet sich im Hauptgebäude des Gebäudekomplexes. Dieser ist derzeit verpachtet. Der Grundriss der Küche soll entsprechend den funktionalen Erfordernissen einer modernen gastronomischen Einrichtung angepasst werden. Die gesamte Technik (Lüftung, Elektroinstallation, Wasser- und Abwasserleitungen, Kühlzellen) muss ausgebaut und anschließend entsprechend dem neuen Raumkonzept neu erstellt werden. Im Zuge der vorgenannten Maßnahme soll auch die WC-Anlage des Gastronomiebereichs saniert werden. Dabei sollen u.a. der WC-Bereich neu aufgeteilt und die Grundleitungen erneuert werden. Im Außenbereich muss der Fettabscheider erneuert werden. Der alte Fettabscheider ist abgängig.
Der Umbau/die Sanierung erfolgen im Bestand. Der Betrieb der Einrichtungen soll während der Bauphase so weit wie möglich aufrecht erhalten bleiben. Die Nutzbarkeit der Veranstaltungsräume (Seminarräume etc.) muss daher während der gesamten Baumaßnahme sichergestellt sein. Ferner bedarf der Umbau einer denkmalrechtlichen Erlaubnis, da es sich bei dem Gebäudekomplex um ein in die Denkmalliste eingetragenes Baudenkmal handelt.
Die hier abgefragten Architektenleistungen betreffen die Leistungsphasen 1-9 der Objektplanung Gebäude und Innenräume (vgl. § 34 Abs. 3 HOAI). Die Vergabestelle wird die Leistungen stufenweise in maximal 2 Leistungsstufen beauftragen. Beauftragt werden in Leistungsstufe 1 mit Zuschlagserteilung zunächst die Leistungsphasen 1 bis 4 nach § 34 Abs. 3 HOAI. Zu erbringen sind ferner Besondere Leistungen/Zusatzleistungen gem. Leistungsbeschreibung. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf eine weitergehende Beauftragung von Leistungen. Weitere Leistungsstufe wären die Leistungsphasen 5 bis 9 nach § 34 Abs. 3 HOAI (Leistungsstufe 2).
Das Honorar soll unter Zugrundelegung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der derzeit geltenden Fassung 2021 vereinbart werden. Bieter haben u.a. die Möglichkeit, auf das HOAI-Honorar für die Grundleistungen einen pauschalen prozentualen Abschlag oder Zuschlag anzubieten.
Das angegebene Datum des Endes der Vertragslaufzeit bezieht sich auf das derzeit geplante Ende der Bauzeit. Das tatsächliche Leistungsende für den Auftragnehmer ist vom Abschluss der beauftragten Leistungsstufe abhängig und kann nach dem genannten Termin liegen, insbesondere bei Beauftragung der Leistungsphase 9.
Stufenweise Beauftragung: Die Vergabe erfolgt stufenweise. Beauftragt werden zunächst die Leistungsphasen 1 bis 4 nach § 34 Abs. 3 HOAI (Leistungsstufe 1), anschließend bei Fortsetzung des Projekts die Leistungsphasen 5 bis 9 nach § 34 Abs. 3 HOAI (Leistungsstufe 2). Der Auftraggeber ist in der Beauftragung der weiteren Leistungsstufe nach Leistungsstufe 1 frei. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf eine weitergehende Beauftragung von Leistungen.
Besondere und Zusatzleistung laut Leistungsbeschreibung.
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als EUR 30 000,00 für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz („MiLoG“) einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister einholen (§ 19 Abs. 4 MiLoG)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Angabe des vollständigen Namens des Bieters bzw. des jeweiligen Mitglieds der Bietergemeinschaft unter Nennung von: Firmenbezeichnung, Anschrift, Kontaktperson mit Telefon- und Faxnummer, E-Mail und Homepage, Rechtsform des Bieters, Jahr der Bürogründung, Tätigkeitsschwerpunkt des Unternehmens, Angabe zu KMU und Büroinhaber,
2. Eigenerklärung zur Unabhängigkeit von Interessen und zu Beteiligungen/wirtschaftlichen Verknüpfungen,
3. Eigenerklärung, ob und auf welche Art der Bieter auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet,
4. Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen gem. § 123 GWB, also über das Nichtvorliegen von Verurteilungen im Sinne von § 123 Abs. 1 bis 3 GWB sowie Erklärung zum Nachkommen der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung,
5. Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen gem. § 124 GWB, Eintrag im Gewerbezentralregister, Verpflichtungen nach MiLoG,
6. Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft,
7. Eigenerklärung zur Eintragung in ein Berufs-, Handels- oder Partnerschaftsregister. Ist der Bieter im Handels- oder Partnerschaftsregister oder einem vergleichbaren Register des Herkunftslandes des Bieters eingetragen, ist über die Eintragung ein aktueller Nachweis des Registers beizufügen (z.B. Handels- oder Partnerschaftsregisterauszug, Kopie ausreichend, aktueller Stand). Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes in einer amtlich beglaubigten Übersetzung vorzulegen.
Die Vergabestelle stellt für die Erklärungen, aber nicht für den geforderten Nachweis, Musterformulare über das Vergabeportal zur Verfügung. Bewirbt sich eine Bietergemeinschaft, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft mit dem Angebot alle vorgenannten Erklärungen abgeben und – wenn einschlägig – den Nachweis nach vorstehender Ziffer 7 vorlegen.
Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, sich zum Nachweis der Eignung und zugleich zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen (sog. Eignungsleihe), sind auch von diesen namentlich zu benennenden Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen die vorgenannten Erklärungen und Nachweise nach den Ziffern 1. bis 7. vorzulegen. Von dem Bieterer/ der Bietergemeinschaft ist außerdem nachzuweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen (z.B. Verpflichtungserklärung).
1. Aktueller Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (nicht älter als 12 Monate und noch gültig, Kopie ausreichend) mit Deckungssummen über mindestens EUR 2,0 Mio. für Personenschäden und über mindestens EUR 2,0 Mio. für sonstige Schäden (beides jährlich mindestens zweifach maximiert). Alternativ: Nachweis durch Bestätigung eines Versicherers (nicht eines Versicherungsmaklers, nicht älter als 12 Monate und noch gültig, Kopie der Bestätigung des Versicherers ist ausreichend), im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsschutz sicherzustellen. Bei Bietergemeinschaften ist jeweils einer der vorgenannten Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
2. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Objektplanung Gebäude und/oder Küchenplanung) der letzten drei Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Alle Werte sind netto anzugeben, also ohne Umsatzsteuer und sollen nicht gerundet werden.
Die Vergabestelle stellt für die Erklärungen, aber nicht für den geforderten Nachweis, Musterformulare über das Vergabeportal zur Verfügung.
Bewirbt sich eine Bietergemeinschaft, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft mit dem Angebot alle vorgenannten Erklärungen abgeben und den Nachweis nach vorstehender Ziffer 1. vorlegen.
Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen (sog. Eignungsleihe), sind auch von diesen namentlich zu benennenden Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen die vorgenannten Erklärungen und Nachweise nach den Ziffern 1. und 2. vorzulegen.
Mindestanforderungen:
Aktueller Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (nicht älter als 12 Monate und noch gültig, Kopie ausreichend) mit Deckungssummen über mindestens EUR 2,0 Mio. für Personenschäden und über mindestens EUR 2,0 Mio. für sonstige Schäden (beides jährlich mindestens zweifach maximiert). Alternativ Nachweis durch Bestätigung eines Versicherers (nicht eines Versicherungsmaklers, nicht älter als 12 Monate und noch gültig, Kopie der Bestätigung des Versicherers ist ausreichend), im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsschutz sicherzustellen. Bei Bietergemeinschaften ist jeweils einer der vorgenannten Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
1. Einzureichen ist eine Liste der wesentlichen in den letzten fünf Jahren erbrachten Referenzprojekte über Architektenleistungen für den Umbau, die Erweiterung oder die Sanierung eines Gebäudes mit einer Mindestbausumme von insgesamt EUR 0,5 Mio. netto in den Kostengruppen 300 und 400 nach DIN 276 (bzw. DIN 276 vergleichbar, z.B. bei ausländischen Projekten). Es müssen mindes-tens die Leistungsphasen 2 bis 8 nach § 34 Abs. 3 HOAI (oder dem vergleichbare Leistungen) beauftragt worden sein, Leistungsphase 8 muss noch nicht vollständig abgeschlossen, aber begonnen worden sein.
Erforderlich ist für jede Referenz jeweils die Angabe der Projektbezeichnung und des Ortes des Auftrags, der Auftragsart (insbesondere ob es sich um einen öffentlichen oder privaten Auftraggeber handelte), der Art der Maßnahme mit ausführlicher Beschreibung des Leistungsanteils des eigenen Unternehmens (beauftragte und erbrachte Leistungsphasen und wesentliche erbrachte Leistungen), der Benennung des Auftraggebers und der Position einer Ansprechperson (zum Beispiel Fachbereichsleiter) mit Kontaktdaten, des Bearbeitungszeitraumes (jeweils von-bis und Monat/Jahr), der Baukosten in den Kostengruppen 300 und 400 nach DIN 276 (bzw. DIN 276 vergleichbar, z.B. bei ausländischen Projekten) und des eigenen Rechnungswertes. Zeitlich entscheidend ist der in der Auftragsbekanntmachung genannte Abgabetermin des Angebotes.
2. Erklärung, aus der durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens, die Zahl der Führungskräfte und die Anzahl der beschäftigten Architekten (w/m/d), diese umgerechnet auf Vollzeitstellen, der letzten drei Jahre und aktuell ersichtlich ist;
3. Angabe, welche Teile des Auftrags der Bieter/die Bietergemeinschaft als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt, möglichst unter Angabe des Unterauftragnehmers.
Die Vergabestelle stellt für die Erklärungen Musterformulare über das Vergabeportal zur Verfügung.
Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen (sog. Eignungsleihe), sind auch von diesen namentlich zu benennenden Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen die vorgenannten Erklärungen und Angaben nach den Ziffern 1. bis 3. vorzulegen.
Bewirbt sich eine Bietergemeinschaft, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die vorgenannten Angaben machen, bei den Referenzen nach Ziffer 1. jedoch nur für den Leistungsteil, den das Bietergemeinschaftsmitglied im Auftragsfall übernehmen wird.
Mindestanforderungen:
Angabe von mindestens zwei Referenzen über Architektenleistungen für den Umbau, die Erweiterung oder die Sanierung eines Gebäudes mit einer Mindestbausumme von insgesamt EUR 0,5 Mio. netto in den Kostengruppen 300 und 400 nach DIN 276 (bzw. DIN 276 vergleichbar, z.B. bei ausländischen Projekten). Es müssen mindestens die Leistungsphasen 2 bis 8 nach § 34 Abs. 3 HOAI (oder dem vergleichbare Leistungen) beauftragt worden sein, Leistungsphase 8 muss noch nicht vollständig abgeschlossen, aber begonnen worden sein. Zeitlich entscheidend ist der in der Auftragsbekanntmachung genannte Abgabetermin des Angebotes. Erforderlich ist für jede Referenz jeweils die Angabe der Projektbezeichnung und des Ortes des Auftrags, der Auftragsart (insbesondere ob es sich um einen öffentlichen oder privaten Auftraggeber handelte), der Art der Maßnahme mit ausführlicher Beschreibung des Leistungsanteils des eigenen Unternehmens (beauftragte und erbrachte Leistungsphasen und wesentliche erbrachte Leistungen), der Benennung des Auftraggebers und der Position einer Ansprechperson (zum Beispiel Fachbereichsleiter) mit Kontaktdaten, des Bearbeitungszeitraumes (jeweils von-bis und Monat/Jahr), der Baukosten in den Kostengruppen 300 und 400 nach DIN 276 (bzw. DIN 276 vergleichbar, z.B. bei ausländischen Projekten) und des eigenen Rechnungswertes. Zeitlich entscheidend ist der in der Auftragsbekanntmachung genannte Abgabetermin des Angebotes.
§ 75 Abs. 1 VgV: Zugelassen ist, wer berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen oder berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt tätig zu werden. Nach § 75 Abs. 3 VgV sind juristische Personen zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
1. Projektsprache: deutsch.
2. Besondere Vertragsbedingungen der Stadt Gütersloh zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Angebote sind in elektronischer Form über das Vergabeportal einzureichen. Eine Abgabe des Angebotes schriftlich, per Telefax bzw. E-Mail oder die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals ist ausgeschlossen. Es werden nur Angebote berücksichtigt, die fristgerecht eingereicht wurden.
2. Macht der Bieter von einem registrierungsfreien Zugang Gebrauch, ohne seine Kontaktdaten zu registrieren, ist er verpflichtet, bis zum Termin für den Eingang der Angebote zu kontrollieren, ob die Vergabestelle eine Änderung der Vergabeunterlagen, Fragen- und Antwortenkataloge oder Terminverschiebungen mitgeteilt hat
3. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Abgabe aller notwendigen Erklärungen für das Angebot die bereit gestellten Musterformulare verwenden sollten. Dies erleichtert die Prüfung und stellt sicher, dass das Angebot vollständig ist.
4. Es findet ein einstufiges offenes Verfahren statt. Es werden nur einmalig Angebote abgefragt. Es finden keine Verhandlungen über die Angebote und keine Präsentationstermine statt.
5. Weitere Informationen ergeben sich aus den weiter zur Verfügung gestellten Unterlagen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1 genannten Stelle bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Auf die Rügepflichten des Bewerbers/Bieters gemäß § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ferner wird auf § 135 GWB hingewiesen.