Flottenversicherung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45128
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]/1431
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ruhrverband.de
Abschnitt II: Gegenstand
Flottenversicherung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Flottenversicherung für alle Fahrzeuge des Ruhrverbands einschließlich seiner zwei Tochtergesellschaften Lister- und Lennekraftwerke GmbH und RWG Ruhr-Wasserwirtschafts-Gesellschaft mbH.
Der Fuhrpark umfasst rd. 580 Fahrzeuge aufgeteilt in Transporter, PKW, LKW, Anhänger und Arbeitsmaschinen.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Flottenversicherung für alle Fahrzeuge des Ruhrverbands einschließlich seiner zwei Tochtergesellschaften Lister- und Lennekraftwerke GmbH und RWG Ruhr-Wasserwirtschafts-Gesellschaft mbH.
Der Fuhrpark umfasst rd. 580 Fahrzeuge aufgeteilt in Transporter, PKW, LKW, Anhänger und Arbeitsmaschinen.
Optionale Verlängerung des Vertrags in beiderseitigem Einverständnis dreimal um jeweils ein Jahr möglich
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Flottenversicherung
Ort: Suttgart
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren wurde über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS von der Auftragsplattform der Fa. subreport durchgeführt. Angebote konnten nur elektronisch in Textform (verschlüsselt, ohne Signatur) über die Vergabeplattform ELViS abgegeben werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Der Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer ist gem. § 160 Abs. 3 GWB nur zulässig, soweit der Antragsteller:
- den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.