Neubau Funktionsgebäude Sportzentrum Oberstadt in Kleve - Planungsleistungen: Gebäudeplanung, Tragwerksplanung und Bauphysik (Wärmeschutz), Techn. Ausrüstung, Freianlagenplanung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kleve
NUTS-Code: DEA1B Kleve
Postleitzahl: 47533
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kleve.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Funktionsgebäude Sportzentrum Oberstadt in Kleve - Planungsleistungen: Gebäudeplanung, Tragwerksplanung und Bauphysik (Wärmeschutz), Techn. Ausrüstung, Freianlagenplanung
Planungsleistungen der Gebäudeplanung (Los 1, LPH 3-8 HOAI), Tragwerksplanung und Bauphysik (Wärmeschutz) (Los 2, LPH 1-6 bzw. 1-8 HOAI), Technische Ausrüstung ALG 1-5 und 8 (Los 3, jeweils LPH 1-8 HOAI) und der Freianlagenplanung (Los 4, LPH 1-8 HOAI) für den Neubau eines Funktionsgebäudes am Sportzentrum Oberstadt am Standort Materborn, Materborner Allee in 47533 Kleve.
Gebäudeplanung
Kleve
Gebäudeplanung in den Leistungsphasen 3 bis 8 HOAI.
Die Beauftragung des Auftragnehmers erfolgt stufenweise, wobei die Stufen wie folgt festgelegt werden:
Stufe 1: Leistungsphasen 3 und 4 des Leistungsbildes Gebäudeplanung
Stufe 2: Leistungsphasen 5 bis 8 des Leistungsbildes Gebäudeplanung
Auf die Beauftragung der Leistungen der Stufe 2 besteht kein Rechtsanspruch. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Leistungen der weiteren Stufen nach entsprechender Beauftragung durch den Auftraggeber zu erbringen, sofern er spätestens 6 Monate nach der Fertigstellung der letzten Teilleistung aus der vorangegangenen Stufe beauftragt wird.
Tragwerksplanung und Bauphysik (Wärmeschutz)
Kleve
Tragwerksplanung in den Leistungsphasen 1 bis 6 HOAI und Bauphysik (Wärmeschutz) in den Leistungsphasen 1 bis 8 HOAI.
Die Beauftragung des Auftragsnehmers erfolgt stufenweise, wobei die Stufen wie folgt festgelegt werden:
1. Leistungsbild der Tragwerksplanung
Stufe 1: Leistungsphasen 1 bis 4 des Leistungsbildes Tragwerksplanung
Stufe 2: Leistungsphasen 5 und 6 des Leistungsbildes Tragwerksplanung
Auf die Beauftragung der Leistungen der Stufe 2 besteht kein Rechtsanspruch. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Leistungen der weiteren Stufe nach entsprechender Beauftragung durch den Auftraggeber zu erbringen, sofern er spätestens 6 Monate nach der Fertigstellung der letzten Teilleistung aus der vorangegangenen Stufe beauftragt wird.
2. Leistungsbild der Bauphysik (Wärmeschutz)
Stufe 1: Leistungsphasen 1 bis 4 des Leistungsbildes Bauphysik (Wärmeschutz)
Stufe 2: Leistungsphasen 5 bis 8 des Leistungsbildes Bauphysik (Wärmeschutz)
Auf die Beauftragung der Leistungen der Stufe 2 besteht kein Rechtsanspruch. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Leistungen der weiteren Stufe nach entsprechender Beauftragung durch den Auftraggeber zu erbringen, sofern er spätestens 6 Monate nach der Fertigstellung der letzten Teilleistung aus der vorangegangenen Stufe beauftragt wird.
Technische Ausrüstung ALG 1-5 und 8
Kleve
Technische Ausrüstung Anlagengruppen 1 bis 5 und 8 jeweils in den Leistungsphasen 1 bis 8 HOAI.
Die Beauftragung des Auftragnehmers erfolgt stufenweise, wobei die Stufen wie folgt festgelegt werden:
Stufe 1: Leistungsphasen 1 bis 4 des Leistungsbildes Technische Ausrüstung jeweils für die Anlagengruppen 1-5 und 8
Stufe 2: Leistungsphasen 5 bis 8 des Leistungsbildes Technische Ausrüstung jeweils für die Anlagengruppen 1-5 und 8
Auf die Beauftragung der Leistungen der Stufe 2 besteht kein Rechtsanspruch. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Leistungen der weiteren Stufe nach entsprechender Beauftragung durch den Auftraggeber zu erbringen, sofern er spätestens 6 Monate nach der Fertigstellung der letzten Teilleistung aus der vorangegangenen Stufe beauftragt wird.
Freianlagenplanung
Kleve
Freianlagenplanung in den Leistungsphasen 1 bis 8 HOAI.
Die Beauftragung des Auftragsnehmers erfolgt stufenweise, wobei die Stufen wie folgt festgelegt werden:
Stufe 1: Leistungsphasen 1 bis 4 des Leistungsbildes Freianlagenplanung
Stufe 2: Leistungsphasen 5 bis 8 des Leistungsbildes Freianlagenplanung
Auf die Beauftragung der Leistungen der Stufe 2 besteht kein Rechtsanspruch. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Leistungen der weiteren Stufe nach entsprechender Beauftragung durch den Auftraggeber zu erbringen, sofern er spätestens 6 Monate nach der Fertigstellung der letzten Teilleistung aus der vorangegangenen Stufe beauftragt wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gebäudeplanung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44789
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tragwerksplanung und Bauphysik (Wärmeschutz)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47798
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Technische Ausrüstung ALG 1-5 und 8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kamp-Lintfort
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Freianlagenplanung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bedburg-Hau
NUTS-Code: DEA1B Kleve
Postleitzahl: 47551
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig,soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Es wird zudem auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.