Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische, sowie psychosoziale Betreuung und Brandschutz Referenznummer der Bekanntmachung: 14;1000751812;EU (2)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Recklinghausen
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2
Fax: [gelöscht]55
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lanuv.nrw.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40479
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.umwelt.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische, sowie psychosoziale Betreuung und Brandschutz
Das MULNV und das LANUV beschäftigen zurzeit ca. 1.960 Mitarbeiter an mehreren Standorten in Nordrhein-Westfalen.
Neben Verwaltungstätigkeiten (MULNV und LANUV) ist ein hoher Anteil von Beschäftigten in den Laboren und im Außendiensttätig (nur LANUV).
Gesucht wird ein qualifizierter überbetrieblicher Dienst, der die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung des gesamten MULNV und/oder des gesamten LANUV übernehmen kann.
Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung des MULNV
MULNV NRW Emilie-Preyer-Platz 1 40479 Düsseldorf
Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen wird seine Verpflichtung, Betriebsärztinnen/Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, dadurch erfüllen, dass es einen überbetrieblichen Dienst von Betriebsärztinnen/Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit zur Wahrnehmung der Aufgaben nach § 3 und § 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes verpflichtet.
Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische, sowie psychosoziale Betreuung des LANUV
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Leibnizstraße 10 45659 Recklinghausen Die Leistungen sind dezentral in den jeweiligen Standorten des Auftraggebers zu erbringen., LANUV NRW Wallneyer Str. 6 45133 Essen, LANUV NRW Wuhanstraße 6 47051 Duisburg, LANUV NRW Lohfelder Straße 100 53604 Bad Honnef, LANUV NRW Stapenhorststrasse 62 33615 Bielefeld, LANUV NRW Auf dem Pesch 13 52249 Eschweiler, LANUV NRW Heerstr. 53 47533 Kleve-Bimmen, LANUV NRW Schwerter Strasse 171a 58099 Hagen, LANUV NRW Heinsberger Str. 53 57399 Kirchhundem-Albaum, LANUV NRW Samberg 65 48629 Metelen, LANUV NRW Robert-Bosch-Str. 19 48153 Münster, LANUV NRW Godesberger Allee 136 53175 Bonn, LANUV NRW Pützchens Chaussee 228 53229 Bonn, LANUV NRW Gartenstr. 27 45699 Herten, LANUV NRW Lipperoder Str. 8 59555 Lippstadt, LANUV NRW Büntestr. 1 32427 Minden, LANUV NRW - Max Prüss Ruhrorter Str. 44 47059 Duisburg, MULNV NRW Emilie-Preyer-Platz 1 40479 Düsseldorf
Das LANUV wird seine Verpflichtung, Betriebsärztinnen / Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, dadurch erfüllen, dass es einen überbetrieblichen Dienst von Betriebsärztinnen / Betriebsärzte und Fachkräften für Arbeitssicherheit zur Wahrnehmung der Aufgaben nach § 3 und § 6 des ASiG verpflichtet.
Gesucht wird ein qualifizierter überbetrieblicher Dienst, der die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung des gesamten LANUV an seinen Standorten in NRW übernehmen kann.
Brandschutz des LANUV
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Leibnizstraße 10 45659 Recklinghausen Die Leistungen sind dezentral in den jeweiligen Standorten des Auftraggebers zu erbringen., LANUV NRW Wallneyer Str. 6 45133 Essen, LANUV NRW Wuhanstraße 6 47051 Duisburg, LANUV NRW Lohfelder Straße 100 53604 Bad Honnef, LANUV NRW Stapenhorststrasse 62 33615 Bielefeld, LANUV NRW Auf dem Pesch 13 52249 Eschweiler, LANUV NRW Heerstr. 53 47533 Kleve-Bimmen, LANUV NRW Schwerter Strasse 171a 58099 Hagen, LANUV NRW Heinsberger Str. 53 57399 Kirchhundem-Albaum, LANUV NRW Samberg 65 48629 Metelen, LANUV NRW Robert-Bosch-Str. 19 48153 Münster, LANUV NRW Godesberger Allee 136 53175 Bonn, LANUV NRW Pützchens Chaussee 228 53229 Bonn, LANUV NRW Gartenstr. 27 45699 Herten, LANUV NRW Lipperoder Str. 8 59555 Lippstadt, LANUV NRW Büntestr. 1 32427 Minden, LANUV NRW - Max Prüss Ruhrorter Str. 44 47059 Duisburg, MULNV NRW Emilie-Preyer-Platz 1 40479 Düsseldorf
Vor dem Hintergrund seiner Verpflichtungen gem. § 54 Landesbauordnung NRW in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz beabsichtigt das LANUV, die Funktion eines / einer Brandschutzbeauftragten durch eine externe Dienstleisterin / einen externen Dienstleister wahrnehmen zu lassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Aviatics GmbH & Co. KG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40468
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe B.A.D. Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe B.A.D. Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS7YY7Y6D8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
§ 135 GWB - Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... /
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.