Unterbringung des Europäischen Zentrums für Mittelfristige Wettervorhersage Leistungsbild: Generalplanerleistungen (1926/21) Referenznummer der Bekanntmachung: 1926/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bbr.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterbringung des Europäischen Zentrums für Mittelfristige Wettervorhersage Leistungsbild: Generalplanerleistungen (1926/21)
siehe II.2.4 - Beschreibung der Beschaffung
Ludwig-Erhard-Allee
53175 Bonn
Angaben zur Baumaßnahme
- Allgemeine Beschreibung
Es handelt sich um zwei Maßnahmen die sich wie folgt aufgliedern:
- „Neubau für das Europäische Zentrum für Mittelfristige Wettervorhersage“ Maßnahme 1 (M1) „Neubau EZMW“ genannt, und
- „Öffentliche Erschließung für das Grundstück des EZMW und weiterer Grundstücke der BImA“ Maßnahme 2 (M2) „Erschließung Grundstück“ genannt
M1: „Neubau EZMW“
Das Europäische Zentrum für Mittelfristige Wettervorhersage (EZMW) ist wissenschaftlich weltweit führend in der globalen numerischen Wettervorhersage und Klimatologie. Es hat seinen Sitz zurzeit in Reading im Vereinigten Königreich Großbritannien. In einem europaweiten Wettbewerb für einen neuen Standort, den die EU ausgelobt hat, ist Deutschland (Bonn) als Sieger hervorgegangen.
Geplant ist ein Ensemble bestehend aus vier Baukörpern mit einer Gesamtfläche von ca. 21.500m² BGF. Das Hauptgebäude wird durch einen Büroturm mit 18 oberirdischen Etagen gebildet, der im wesentlichen flexible Arbeitsplät...
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterbringung des Europäischen Zentrums für Mittelfristige Wettervorhersage Leistungsbild: Generalplanerleistungen (1926/21)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis 1: Bei Bietergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen und auszufüllen. Die Anlagen und geforderten Nachweise sind im Falle einer Bietergemeinschaft durch jedes Mitglied vorzulegen.
Hinweis 2: Die vorgenannten Erklärungen und der Bewerbungsbogen stehen uneingeschränkt und kostenfrei als Formularvordruck im Internet unter der Adresse www.evergabe-online.de zur Verfügung Es ist ausschließlich der vorgesehene Formularvordruck zu verwenden.
Es besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der E-Vergabeplattform. Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Nachsendungen, Bieterfragen, Antwortschreiben u.ä. werden Sie jedoch nur bei vorheriger Registrierung automatisch unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig die erforderlichen Informationen zu verschaffen.
Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabeplattform des Bundes (unter www.evergabe-online.de) durchgeführt.
Der Bewerbungsbogen mit den Erklärung...
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen (bitte anpassen!) (max. 4.000 Zeichen)
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Villemombler Str. 76
53123 Bonn
Tel.: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, Referat A 4, Deichmanns Aue 31-37, 53179 Bonn, gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Rügen sind in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform des Bundes einzureichen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 GWB vorliegen.
Ferner wird auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bbr.bund.de