Rahmenvertrag - DGUV3 Prüfung Referenznummer der Bekanntmachung: V050/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA1 Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag - DGUV3 Prüfung
Rahmenvertrag über die Prüfung von Elektrogeräten. Vertragslaufzeit: nach Zuschlagserteilung bis zum 30.07.2025
Bezirksregierung Düsseldorf Cecilienallee 2 40474 Düsseldorf Die jeweiligen Erfüllungsorte ergeben sich jeweils auftragsbezogen auf Basis der Lose
Prüfung von Elektrogeräten unter Bezug auf die Betriebssicherheitsverordnung und Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 bzw. V4 - Elektrische Anlagen und Betriebsmittel inkl. der einschlägigen Prüfnormen für alle Liegenschaften der Bezirksregierung Düsseldorf erbringt:
Die vollständigen Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe FAM Gebäudedienste GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oberhausen
NUTS-Code: DEA17 Oberhausen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 46047
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: http://famgmbh.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe FAM Gebäudedienste GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oberhausen
NUTS-Code: DEA17 Oberhausen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 46047
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://famgmbh.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYRYD5V
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Nach § 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40217
Land: Deutschland