Planungsleistungen Erneuerung der Straßenüberführung (SÜ) Willy-Brandt-Straße
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47051
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen Erneuerung der Straßenüberführung (SÜ) Willy-Brandt-Straße
Planungsleistungen (LPH 1-3; Objektplanung Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung und Objektplanung Verkehrsanlagen) Erneuerung der Straßenüberführung (SÜ) Willy-Brandt-Straße im Zuge des Baus der ABS 46/2 mit modularer vorgespannter Fertigteilfahrbahn und integrierten Geh- und Radwegkappen. Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag: ABl.: 2021/S65-169513
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe on einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung einer Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann keine Unwirksamkeit mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Planungsleistungen (LPH 4-5) Erneuerung der Straßenüberführung (SÜ) Willy-Brandt-Straße
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Die Änderung umfasst die zusätzliche Erbringung der Ausführungsplanung für das Bauwerk SÜ Willy-Brandt-Straße
Es wurde ein wasserrechtlicher Fachbeitrag im laufenden PFV aufgrund eines entsprechenden Urteils des EuGH zur verpflichtenden Untersuchung und Dokumentation der Vereinbarkeit des Vorhabens bzw. der dadurch entstehenden Gewässerbenutzung mit den Bewirtschaftungszielen des Gewässers nötig und hat sich durch die erneute Offenlage der Planfeststellungsunterlagen und Zustellungstermin des Beschlusses um > 6 Monate verzögert. Dadurch kann die AP nicht erst im Zuge einer Bauleistungsausschreibung vergeben werden, da sonst die Terminschiene des Gesamtprojektes gefährdet ist. Da der AG erst im laufenden Verfahren hiervon Kenntnis erlangt hat, konnte der Umstand trotz Sorgfalt nicht vorhergesehen werden. Es handelt sich weiterhin um Planungsleistungen zur Erneuerung der SÜ Willy-Brandt-Straße. Durch die bereits in der EP festgelegte Modulbauweise mit Fahrbahnfertigteilen, die hier als Pilotprojekt zur Ausführung kommt, kann zudem nur das bisherige Büro des Herstellers die Leistungen erbringen.