9638 Neubau Wasserwerk - Elektro- und Automatisierungstechnik Referenznummer der Bekanntmachung: SW-22-J-9638
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schloß Holte-Stukenbrock
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33758
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
9638 Neubau Wasserwerk - Elektro- und Automatisierungstechnik
Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Lieferungen und Leistungen beinhalten zusammengefasst die Lieferung, die betriebsfertige Montage und die Inbetriebnahme der gesamten Energie- und Notstromversorgungsanlage sowie der Prozessleit- und Automatisierungstechnik.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Im Detail sind folgene Leistungen beschrieben:
- Doppelbodenbau
- Lüftung und Klimatisierung
- Innerer- und äußerer Blitzschutz
- Mittelspannungs-Erdungsanlage
- Mittelspannung inkl. Transformatoren
- Netzersatzanlage
- Niederspannungsversorgung Prozess- und Haustechnik
- Steuerspannungserzeugung
- Leit- und Automatisierungstechnik
- Brandmelde- und Alarmanlage
- Elektrotechnische Installationsarbeiten
- Anteilmäßige Tiefbauarbeiten zur Leerrohrverlegung auf dem Wasserwerksgelände
- Vollständige Inbetriebnahme der Gesamtanlage inkl. Optimierungs- und Einfahrphase
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung über Eintragungen im Handelsregister, der Handwerksrolle, bei der Industrie- und Handelskammer oder der Erklärung, dass keine Pflicht besteht
- Jahresumsatz von mindestens 4 Mio. € (netto) pro Jahr durchschnittlich in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren.
- Projektleiter und Obermonteur sowie deren Stellvertreter müssen mind. 5 Jahre Berufserfahrung im relevanten Bereich haben.
- Nachweis über 2 abgeschlossene Referenzprojekte mit dem Bau eines vergleichbaren PLS in der Trinkwasseraufbereitung. (siehe Spezifikation PLS)
- Nachweis von Referenzprojekten: 3 vergleichbare Objekte der letzten 3 Jahre deren Leistung mind. 500.000 € betragen muss.
- Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge)
- Sicherheit für Mängelansprüchein Höhe von drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme)
A) Vorlage folgender Versicherungsnachweise:
1) Haftpflichtversicherung für Personenschäden:
Mindestdeckungssumme 1,5 Mio € pro Schadensfall, mindestens 2-fach pro Jahr
2) Haftpflichtversicherung für Sach- und Vermögensschäden:
Mindestdeckungssumme 1,0 Mio € pro Schadensfall, mindestens 2-fach pro Jahr
B) Der Auftraggeber wird eine Bauleistungsversicherung für diese Maßnahme abschließen.
Aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung wird die Frist für die Schlusszahlung gem. § 16 Absatz 3 Nummer 1 VOB/B und den Eintritt des Verzuges gem. § 16 Absatz 5 Nummer 3 VOB/B verlängert auf 60 Tage.
Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 % der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist die Vertragsstrafe auf den in Satz 1 genannten Prozentsatz des Teils der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.