Beschaffung von Stehleuchten für das Kreishaus Recklinghausen Referenznummer der Bekanntmachung: (ZV)19-21-23-369/21
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Recklinghausen
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45657
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-re.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Stehleuchten für das Kreishaus Recklinghausen
Für das Kreishaus Recklinghausen sollen Stehleuchten zur
Arbeitsplatzbeleuchtung beschafft werden. Auf Basis einer technischen Vorauswahl und einer längeren Praxiserprobung, wurde, unter Beteiligung verschiedener Gremien der Verwaltung, die Entscheidung getroffen, die nachfolgende Leuchte im Kreishaus einzusetzen und mit dieser Ausschreibung zu beschaffen.
- Stehleuchte LAVIGO DPS 16000/840/R/G2 (Anzahl: 600 Stk.)
Die Leuchten werden betriebsfertig am Kreishaus Recklinghausen an einem zentralen Ort angeliefert, oder vor Ort durch den Auftragnehmer betriebsfertig konfektioniert. Eventuelles Verpackungsmaterial ist durch den Auftragnehmer zu entsorgen.
Die Verteilung der Leuchten im Haus erfolgt durch den Auftraggeber.
Für die Garantiezeit ist der Austausch / die Reparatur einer defekten Leuchte innerhalb von 48 Stunden nach schriftlicher Mitteilung durch den Auftraggeber, sicherzustellen.
Die Lieferung erfolgt in maximal 3 Teillieferungen innerhalb von 3 Monaten.
Weitere Einzelheiten sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Kreishaus Recklinghausen Kurt-Schumacher-Allee 1 45657 Recklinghausen Zur Anlieferung steht eine Anfahrtmöglichkeit mittels LKW mit Ladebühne zur Verfügung. Das Einbringen in das Gebäude ist mit Europaletten auf Hubwagen barrierefrei möglich.
Für das Kreishaus Recklinghausen sollen Stehleuchten zur
Arbeitsplatzbeleuchtung beschafft werden. Auf Basis einer technischen Vorauswahl und einer längeren Praxiserprobung, wurde, unter Beteiligung verschiedener Gremien der Verwaltung, die Entscheidung getroffen, die nachfolgende Leuchte im Kreishaus einzusetzen und mit dieser Ausschreibung zu beschaffen.
- Stehleuchte LAVIGO DPS 16000/840/R/G2 (Anzahl: 600 Stk.)
Die Leuchten werden betriebsfertig am Kreishaus Recklinghausen an einem zentralen Ort angeliefert, oder vor Ort durch den Auftragnehmer betriebsfertig konfektioniert. Eventuelles Verpackungsmaterial ist durch den Auftragnehmer zu entsorgen.
Die Verteilung der Leuchten im Haus erfolgt durch den Auftraggeber.
Für die Garantiezeit ist der Austausch / die Reparatur einer defekten Leuchte innerhalb von 48 Stunden nach schriftlicher Mitteilung durch den Auftraggeber, sicherzustellen.
Die Lieferung erfolgt in maximal 3 Teillieferungen innerhalb von 3 Monaten.
Weitere Einzelheiten sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung, dass kein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 GWB vorliegt. Der Bieter gibt die Erklärung durch Einreichung des Formulars "Eigenerklärung Ausschlussgründe, Formblatt 521" ab, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Bei Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Bietergemeinschaftsmitglied vorzulegen. Dazu ist auf Seite 1 der eingereichten Formulare der Name des Bietergemeinschaftsmitglieds aufzubringen, für das die Erklärung abgegeben wird.
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.
Abschnitt IV: Verfahren
Kreishaus Recklinghausen
Zimmer 2.2.27
nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD3D5J7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.nrw.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge ist gemäß § 160 Absatz 3 dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
- der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber dem Vergabestelle erhoben hat,
- Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.