Rahmenvertrag über Projektsteuerungsleistungen für diverse Bauprojekte einschließlich Multiprojektsteuerung Referenznummer der Bekanntmachung: SDVerg03: RV über Projektsteuerungsleistungen für div. Bauprojekte einschl. Multiprojektsteuerung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47051
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sd-duisburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über Projektsteuerungsleistungen für diverse Bauprojekte einschließlich Multiprojektsteuerung
Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe eines Rahmenvertrags über Projektsteuerungs-, Beratungs- und Controllingleistungen für diverse Bauprojekte des Auftraggebers und ggf. auch für innerhalb einer Liegenschaft parallel bzw. überlappend laufender Projekte des Immobilien-Management-Duisburg. Auftragsgegenstand ist ferner eine übergeordnete Multiprojektsteuerung der über den Rahmenvertrag beauftragten Projekte sowie weiterer, nicht von dem Rahmenvertrag erfasster Projekte, für die ggf. eine andere Projektsteuerung beauftragt ist.
Die zu vergebenden Leistungen orientieren sich je Einzelprojekt an Heft Nr. 9 AHO, Projektstufen 1 - 5. Es ist jeweils eine stufenweise und gegebenenfalls abschnittsweise Beauftragung beabsichtigt. Ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Art und Umfang der Einzelbeauftragung kann je Einzelprojekt variieren.
Die zu erbringende Multiprojektsteuerungsleistungen orientiert sich an Heft Nr. 19 AHO bzw. DIN 69909.
Dem Auftraggeber steht für jeden aufgrund des Rahmenvertrages erteilten Einzelauftrags sowie in Bezug auf die Multiprojektsteuerung ein jederzeitiges ordentliches Kündigungsrecht zu. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Abruf von Leistungen aus dem Rahmenvertrag.
SD Schulbaugesellschaft Duisburg mbH Philosophenweg 23-25 47051 Duisburg
Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe eines Rahmenvertrags über Projektsteuerungs-, Beratungs- und Controllingleistungen für diverse Bauprojekte des Auftraggebers und ggf. auch des Immobilien-Management-Duisburg. Bei den Einzelprojekten handelt es sich typischerweise um Umbau, Sanierung, Neubau von Schulen und vergleichbaren Einrichtungen sowie der Errichtung von Interimsbauten, teils unter Beachtung der Aufrechterhaltung des laufenden Betriebes. Der Auftraggeber ist eine städtische Projektentwicklungs-Gesellschaft, die für die Stadt in Auftraggeberfunktion Planungs- und Bauleistungen - in der Regel an Generalplaner und Generalunternehmer - vergibt.
Auftragsgegenstand ist ferner eine übergeordnete Multiprojektsteuerung der über den Rahmenvertrag beauftragten Projekte sowie weiterer, nicht von dem Rahmenvertrag erfasster Projekte, für die ggf. eine andere Projektsteuerung beauftragt ist (AHO, Heft Nr. 19).
Die zu vergebenden Leistungen orientieren sich je Einzelprojekt an der Heft Nr. 9 AHO, Projektstufen 1 - 5 und betreffen folgende Handlungsbereiche:
- Organisation, Information, Koordination und Dokumentation;
- Qualitäten und Quantitäten;
- Kosten und Finanzierung;
- Termine, Kapazitäten und Logistik;
- Verträge und Versicherungen.
Es ist jeweils eine stufenweise und gegebenenfalls abschnittsweise Beauftragung beabsichtigt. Ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Art und Umfang der Einzelbeauftragung kann je Einzelprojekt variieren.
Die zu erbringende Multiprojektsteuerungsleistungen orientiert sich an Heft Nr. 19 AHO bzw. DIN 69909.
Dem Auftraggeber steht für jeden aufgrund des Rahmenvertrages erteilten Einzelauftrags sowie in Bezug auf die Multiprojektsteuerung ein jederzeitiges ordentliches Kündigungsrecht zu. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Abruf von Leistungen aus dem Rahmenvertrag.
Der Auftraggeber behält sich vor, nur die 3 am besten geeigneten Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern. Der Auftraggeber wird zur Auswahl der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften in 3 Stufen vorgehen:
1) Formelle Prüfung des Teilnahmeantrags,
2) Überprüfung der Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft anhand der in der Bekanntmachung genannten Eignungsanforderungen,
3) Auswahl der Bewerber, die die Eignungskriterien am besten erfüllen:
Der Auftraggeber wird zur Abgabe eines Angebotes die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auffordern, die die Eignungsanforderungen am besten erfüllen (Ranking). Um das Ranking zu ermitteln, wird der Auftraggeber insbesondere die Referenzen des Bewerbers mit vergleichbaren Projekten (Projektsteuerung (AHO-Heft 9, alle Projektstufen, alle Handlungsbereiche) von Einzelprojekten (Schulen/Bildungseinrichtungen) mit einem Volumen von mindestens EUR 20 Mio. sowie Multiprojektsteuerungsleistungen (vgl. auch Ziffer II.2.4)), Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit der öffentlichen Hand und Inhouse-Gesellschaften der öffentlichen Hand, Kenntnisse im Zusammenhang mit der technischen Oberleitung bei GP- und GU-Vergaben (insbesondere auch bezogen auf die KG 400), BIM-Managementkompetenz (idealerweise ohne den Einsatz von Subunternehmern), Fördermittelmanagement sowie die Erfahrungen des Unternehmens in Sachen Nachhaltigkeit berücksichtigen. Darüber hinaus gehen - nachrangig - die Unternehmensgröße (Umsatz) und die Anzahl der Mitarbeiter in das Ranking ein.
Bewerber werden gebeten, Rückfragen zum Teilnahmeantrag ausschließlich über die in Ziffer I.3. genannte Website einzureichen. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf der in Ziffer I.3 genannten Website anonymisiert zur Verfügung stellen.
Bewerbungen für Teilleistungen sind nicht möglich.
Fragen können bis 7 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist gestellt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Formlose Eigenerklärung, aus der hervorgeht,
- dass keine Ausschlussgründe im Sinne des §§123,124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind;
- dass der Bewerber in das einschlägige Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle) oder ein vergleichbares Register (Standeskammern et cetera.) des Herkunftslandes eingetragen ist sowie für seine Berufshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n) und seiner Berufsgenossenschaft rückstandslos Beiträge entrichtet hat sowie seinen steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen ist.
b) Bewerbergemeinschaften sollen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt, und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden.
Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):
Formlose Eigenerklärung mit folgenden Angaben:
a) Gesamtumsätze der letzten 5 Geschäftsjahre; daraus sollte sich ergeben, dass der Bewerber in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021) jeweils einen durchschnittlichen Jahresumsatz von mindestens Euro 3.000.000 mit Leistungen erwirtschaftet hat, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar (Projektsteuerung (AHO-Heft 9, alle Projektstufen, alle Handlungsbereiche) von Einzelprojekten (Schulen/Bildungseinrichtungen) mit einem Volumen von mindestens EUR 20 Mio. sowie Multiprojektsteuerungsleistungen) sind. Bewerbergemeinschaften werden hier als Ganzes betrachtet.
b) Bestätigung, dass der Bewerber eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens Euro 1 Millionen pro Schadensfall, 2-fach maximiert, unterhält oder im Falle der Auftragserteilung abschließen wird. Der Auftraggeber behält sich vor, alternativ eine Bau-Kombi-Versicherung abzuschließen.
Für den Fall, dass ein Bewerber einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bieter auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Teilnahmeantrag insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt.
Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Anzahl der in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte mit Hochschul- oder Fachhochschulabschluss (eigenes Personal, nicht Verwaltungskräfte); daraus sollte sich ergeben, dass in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021) mindestens 20 operativ und hauptsächlich als Projektsteuerer tätige Mitarbeiter beschäftigt wurden.
b) Angabe von maximal 10 Referenzen in den letzten 15 Jahren, die mit dem Projekt und den zu vergebenden Leistungen sowohl in Bezug auf die Einzelprojekte als auch in Bezug auf die Multiprojektsteuerung vergleichbar (Projektsteuerung (AHO-Heft 9, alle Projektstufen, alle Handlungsbereiche) von Einzelprojekten (Schulen/Bildungseinrichtungen) mit einem Volumen von mindestens EUR 20 Mio. sowie Multiprojektsteuerungsleistungen) sind, möglichst unter Angabe des genauen Auftrags, der Auftragssumme, des Auftraggebers, der Leistungsart und der Leistungszeiträume sowie einer Erläuterung, warum die Referenzen aus Sicht des Bewerbers mit diesem Projekt und den hier abgefragten Leistungen (Ziffer II.2.4) vergleichbar sind. Zur Prüfung der Vergleichbarkeit (vgl. Ziffer II.2.9) sollten die Ausführungen Angaben zu folgenden Themen enthalten:
- Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit der öffentlichen Hand und Inhouse-Gesellschaften der öffentlichen Hand,
- Kenntnisse im Zusammenhang mit der technischen Oberleitung bei GP- und GU-Vergaben (insbesondere auch bezogen auf die KG 400),
- BIM-Managementkompetenz,
- Fördermittelmanagement.
c) Erläuterungen des Bewerbers zu seinen Erfahrungen im Bereich Nachhaltigkeit und Qualitätssicherung.
Bewerbergemeinschaften werden als Ganzes betrachtet.
Für den Fall, dass ein Bewerber einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bieter auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Teilnahmeantrag insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt.
Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/ mehrerer Bewerbergemeinschaften (BG) sind nicht zulässig. Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen, als Nachunternehmer oder im Rahmen einer BG), behält sich der Auftraggeber vor, Nachweise dafür zu fordern, dass die Kooperation als Ganzes sowie die Teilnahme der einzelnen Unternehmen an der Kooperation zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Für jeden Teilnehmer der Kooperation wäre dann zu begründen, inwieweit sein Entschluss zur Teilnahme an der Kooperation eine im Rahmen von zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z. B. weil der jeweilige Teilnehmer zur Zeit der Bildung der Kooperation überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrages verfügt oder aus anderen Gründen erst die Kooperation den jeweiligen Teilnehmer in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben.
2. Die Bildung von BG ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Angaben zur Zusammensetzung der BG sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der BG vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Die Abgabe von Angeboten durch BG ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der BG namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, diese Angaben nachzufordern. Bei der Eignungsprüfung wird die BG als Ganzes beurteilt.
3. Der Auftraggeber kommt den Vorgaben in § 41 VgV mit den Informationen in dieser Bekanntmachung nach. Nach der Rechtsprechung sind auch nach der Aufnahme des § 41 VgV in das GWB nur solche Informationen zu veröffentlichen, die ein Interessent braucht um zu entscheiden, ob eine Teilnahme an dem Verfahren für ihn interessant ist. Dem kommt der Auftraggeber nach.
4. Der Auftraggeber vergibt die Leistungen im Wege des Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Der Auftraggeber wird zwischen den Bewerbern anhand der unter Ziffer II.2.9) der Bekanntmachung genannten Kriterien eine Auswahl treffen und die ausgewählten Bewerber im Anschluss zur Abgabe eines Angebotes auffordern. Im Vorfeld gibt der Auftraggeber den Bietern bei Bedarf die Möglichkeit, in einem Gespräch Fragen zu stellen. Spätestens nach Abschluss der Gespräche stellt der Auftraggeber den Bietern aktualisierte Vergabeunterlagen zur Verfügung, auf deren Grundlage das Angebot abzugeben ist. Neben dem Preis wird der Auftraggeber die Qualität der eingesetzten Schlüsselpersonen und des Projektteams sowie die Herangehensweise des Bieters bewerten. Hierzu sind mit dem Angebote entsprechende Konzepte einzureichen. Auf Grundlage dieser Konzepte führt der Auftraggeber mit den Bietern ein Wertungsgespräch, dessen Inhalte der Auftraggeber ebenfalls bei der Wertung berücksichtigen wird.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVCRK7W
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzesgegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind darüber hinaus gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nach Ziffer IV.2.2) bei dem Auftraggeber zu rügen.