Juristische Dienstleistungen, insbesondere Vergaberecht Referenznummer der Bekanntmachung: ZA 4.2/1000903895/AUL
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.polizei.nrw.de/lzpd
Abschnitt II: Gegenstand
Juristische Dienstleistungen, insbesondere Vergaberecht
Der Auftraggeber ist als klassischer öffentlichere Auftraggeber i.S.d. § 99 GWB und als zentrale Beschaffungsstelle mit einer Vielzahl von Vergabeverfahren im Jahr befasst. Für einen Teil dieser Vergabeverfahren ist die Begleitung durch eine auf Vergaberecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei erforderlich, um
- Personalengpässe hinsichtlich der Durchführung von Vergabeverfahren zu kompensieren,
- die rechtliche Expertise durch Expertenrat in Einzelfragen zu ergänzen,
- rechtliche Beratung vor, während und nach Vergabeverfahren zu erhalten,
- die Bearbeitung von Rügen und die anwaltliche Vertretung in Nachprüfungsverfahren zu veranlassen,
- äußerst dringliche vergaberechtliche, vertragsrechtliche (auch nach Abschluss des Verfahrens) und allgemein rechtliche Fragestellungen eiligst zu beantworten (gutachterliche Stellungnahme) und zu bewerten.
Der Umfang der durch eine Rechtsanwaltskanzlei durchzuführenden Vergabeverfahren hängt vom individuellen und nicht konkret vorhersagbaren Bedarf des Auftraggebers ab.
Liegenschaftliche Angelegenheiten
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW Schifferstraße 10 47059 Duisburg . Ein persönliches Einzelgespräch vor Ort beim Auftraggeber soll bei Bedarf innerhalb von drei Werktagen erfolgen. Im Dringlichkeitsfall / wenn Sicherheitsinteressen betroffen sind, muss auch innerhalb von 5 Stunden ein Vor-Ort-Termin beim Auftraggeber gewährleistet sein. Auftraggeber der Einzelaufträge/Beratungsempfänger zu Los 1 liegenschaftliche Angelegenheiten können neben dem LZPD NRW auch die 47 Kreispolizeibehörden des Landes NRW sein, bei denen dann ebenso mit denselben zeitlichen Vorgaben an deren Standorten Vor-Ort-Termine wahrzunehmen sein können.
Im Geschäftsbereich des für Inneres zuständigen Ministeriums werden für den Bereich der Polizei Liegenschaften durch die Kreispolizeibehörden und das LZPD NRW grundsätzlich angemietet. Dies geschieht entweder beim Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (etwa 220 Liegenschaften angemietet), oder bei Dritten (ca. 650 Liegenschaften). Der Großteil der angemieteten Liegenschaften (ca. 450) umfasst eine Fläche, die unter 200 qm liegt, jedoch umfassen einzelne Anmietungen auch Flächen von mehr als 20.000 qm. Dabei umfasst im Bereich des Digitalfunknetzes das Gesamtnetz im End-ausbau ca. 560 Basisstationen und Richtfunk-Repeater, ca. 20 Funknetz-Repeater, sowie im Weiteren mindestens 70 Richtfunkanbindungen an sonstigen Liegenschaften.
Aufgrund der hohen Anzahl sowie der Größe der Liegenschaften ist die Anmietung mit einem erheblichen finanziellen Aufwand verbunden. Erfahrungen der Vergangenheit aus Liegenschaftsvorgängen verschiedenster Art haben gezeigt, dass eine Bearbeitung nicht durchgängig ohne ein profundes Wissen in den hier einschlägigen Rechtsgebieten möglich ist. Daher ist es notwendig, sich bei komplexen liegenschaftlichen Fragestellungen einer juristischen Beratung und Betreuung zu bedienen. Dies soll sicherstellen, dass in schwierigen Einzelfällen, die häufig in Zusammenhang mit erheblichen Ausgaben der öffentlichen Hand stehen, die rechtliche Position des Landes NRW bestmöglich vertreten wird und ausschließlich Vertragsgestaltungen zum Zuge kommen, die sowohl in wirtschaftlicher als auch haushaltsrechtlicher Hinsicht für das Land NRW optimal sind.
Hierbei soll es sich lediglich um die juristische Betreuung und Beratung der 47 Kreispolizeibehörden sowie des LZPD NRW bei der Entscheidungsfindung zu einzelnen Sachverhalten handeln.
In diesem Zusammenhang ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit sukzessiven aufgabenbezogenen Abrufen für das LZPD NRW mit einer Rechtsanwaltskanzlei vorgesehen. Die Leistung aus dieser Rahmenvereinbarung kann sowohl durch das LZPD NRW als auch die 47 Kreispolizeibehörden in Anspruch genommen werden. Das LZPD NRW ist zentraler Ansprechpartner. Abrufe der Kreispolizeibehörden erfolgen ausschließlich über das LZPD NRW. Abrufe für das LZPD NRW nimmt dieses selbst vor. Zur Erzeugung und Beibehaltung einer Arbeitskontinuität und des hiermit verbundenen besonderen Vertrauensverhältnisses zwischen Kanzlei und Mandant ist ein Vertragsabschluss mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern nicht vorgesehen.
Die Rahmenvereinbarung hat wegen der außerordentlich langen Laufzeiten von Anmietungs- oder Neubauverfahren eine Laufzeit von vier Jahren mit zweimaliger Verlängerungsoptionen für jeweils ein weiteres Jahr. Zudem ist dem Beratungsgegenstand immanent, dass die Rechtsberatung eine objekt-bezogene Beratung sicherstellt.
Es wird davon ausgegangen, dass der künftige Auftragnehmer über profunde Kenntnisse der besonderen Anforderungen der öffentlichen Verwaltung verfügt. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass sich aus der polizeilichen Aufgabenstellung individuelle Bedarfe an Anpassung und Ausgestaltung der Mietsache sowie deren vertragliche Vereinbarung ergeben und diesen zu jeder Zeit Rechnung zu tragen ist.
Grundsätzlich umfasst die zu vergebende Rahmenvereinbarung die Beratung in den folgenden einschlägigen Rechtsgebieten:
- Gewerbliches Miet-/ Pachtrecht
- Vergaberecht nach VOB/A bzw. EU VOB/A
- Baurecht
- Immobilienrecht
- Architekten-/ Ingenieurrecht
- Privatrecht
Konkrete Aufgabenstellungen könnten sich beispielsweise aus folgenden Sachverhalten ergeben:
- Begründung von Mietverhältnissen: Begleitung von Neuanmietungsverfahren
- Vorbereitung und Begleitung von Vergabeverfahren nach der VOB/A bzw. EU VOB/A einschließlich der Erstellung der Vergabeunterlagen
- Mietvertragsergänzungen, -änderungen oder -verlängerungen; Nachtragsvereinbarungen
- Beratungsleistung aus laufenden Mietvertragsverhältnissen (z. B. Überprüfung von Neben- und Betriebskostenvereinbarungen)
- Leistungsstörungen im Mietvertrag; Durchsetzung von Mietminderungen und Ersatzvornahme, Prüfung und Begleitung von Instandsetzungen
- Beendigung von Mietverhältnissen (Kündigung, Rückgabe des Mietobjektes, Rückbauverpflichtungen)
- Prüfung von Verträgen und Begleitung bei Vertragsverhandlungen
- Prüfung von Schadensersatzansprüchen (z.B. wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen)
- Geltendmachung von Planungskosten
- Bewertung der Verantwortlichkeiten rund um das Gebäudemanagement
- Klärung allgemeiner vergabe- und vertragsrechtlicher Fragen im Zusammenhang mit Mietverhältnissen
Diese Rahmenvereinbarung zu Los 1 hat eine anfängliche Festlaufzeit bis zum Ablauf von vier Jahren nach dem Zuschlag.
Dem Auftraggeber steht eine zweimalige Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr zu. Er kann durch einseitige schriftliche Erklärung die jeweilige Option ausüben. Der Auftraggeber muss spätestens einen Monat vor Ablauf der anfänglichen Festlaufzeit bzw. spätestens einen Monat vor Ablauf des jeweiligen Optionszeitraums erklären, ob die jeweils nächste Option ausgeübt und der Vertrag hierdurch verlängert wird. Erklärt sich der Auftraggeber innerhalb der genannten Fristen nicht, endet der Vertrag mit Ablauf der anfänglichen Festlaufzeit bzw. Ablauf des Optionszeitraums, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Siehe zuvor: Dem Auftraggeber steht eine zweimalige Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr zu. Er kann durch einseitige schriftliche Erklärung die jeweilige Option ausüben. Der Auftraggeber muss spätestens einen Monat vor Ablauf der anfänglichen Festlaufzeit bzw. spätestens einen Monat vor Ablauf des jeweiligen Optionszeitraums erklären, ob die jeweils nächste Option ausgeübt und der Vertrag hierdurch verlängert wird. Erklärt sich der Auftraggeber innerhalb der genannten Fristen nicht, endet der Vertrag mit Ablauf der anfänglichen Festlaufzeit bzw. Ablauf des Optionszeitraums, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Die Schätzung des jährlichen Beratungsumfangs beträgt zum Fachlos "Rechtliche Fragestellungen in liegenschaftlichen Angelegenheiten" (Los 1) insgesamt 210 Beratertage zu jeweils 8 Stunden.
Für die geschätzte Beratungshöchstmenge zu Los 1 wird ein Aufschlag in Höhe von 30 % angegeben.
Es besteht für den Auftraggeber keine Verpflichtung zum Abruf bestimmter Mengen.
IT-Vergabe
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW Schifferstraße 10 47059 Duisburg . Ein persönliches Einzelgespräch vor Ort beim Auftraggeber soll bei Bedarf innerhalb von drei Werktagen erfolgen. Im Dringlichkeitsfall / wenn Sicherheitsinteressen betroffen sind, muss auch innerhalb von 5 Stunden ein Vor-Ort-Termin beim Auftraggeber gewährleistet sein. Auftraggeber der Einzelaufträge/Beratungsempfänger zu Los 1 liegenschaftliche Angelegenheiten können neben dem LZPD NRW auch die 47 Kreispolizeibehörden des Landes NRW sein, bei denen dann ebenso mit denselben zeitlichen Vorgaben an deren Standorten Vor-Ort-Termine wahrzunehmen sein können.
Der Auftraggeber ist als klassischer öffentlichere Auftraggeber i.S.d. § 99 GWB und als zentrale Beschaffungsstelle mit einer Vielzahl von Vergabeverfahren im Jahr befasst. Für einen Teil dieser Vergabeverfahren ist die Begleitung durch eine auf Vergaberecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei erforderlich, um
- Personalengpässe hinsichtlich der Durchführung von Vergabeverfahren zu kompensieren,
- die rechtliche Expertise durch Expertenrat in Einzelfragen zu ergänzen (gutachterliche Stellungnahmen),
- rechtliche Beratung vor, während und nach Vergabeverfahren zu erhalten,
- die Bearbeitung von Rügen und die anwaltliche Vertretung in Nachprüfungsverfahren zu veranlassen,
- äußerst dringliche vergaberechtliche, vertragsrechtliche (auch nach Abschluss des Verfahrens) und allgemein rechtliche Fragestellungen eiligst zu beantworten (gutachterliche Stellungnahme) und zu bewerten.
Der Umfang der durch eine Rechtsanwaltskanzlei durchzuführenden Vergabeverfahren hängt vom individuellen und nicht konkret vorhersagbaren Bedarf des Auftraggebers ab.
Die erforderliche Rechtsberatung und anwaltliche Vertretung des Auftraggebers in diesem Sinne zu Los 2 erstreckt sich hauptsächlich auf die Beschaffung von Leistungen im IT-Sektor. Hiervon umfasst sind die Beschaffung von Hardware, wie bspw. Server, PC, Peripheriegeräte, von (Standard-) Software inkl. Lizenzrecht. Daneben sind Leistungen für die Ausschreibung von Individual-Software und/oder IT-Systeme und deren Erstellung, Betrieb, Wartung und Weiterentwicklung zu erbringen. Zu den Beschaffungsgegenständen gehören weiterhin Dienstleistungen wie Beratungs- und Unterstützungsleistungen (z.B. Projekt- und Organisationsmanagement, Begleitung von Lizenzaudits, technische Konfigurationen, Betriebsdienstleistungen, Dienstleistungen im Bereich Barrierefreiheit und IT-Sicherheit, Schulungsleistungen sowie Datenschutz).
Die Rahmenvereinbarung zu Los 2 wird mit ihrem Abschluss wirksam. Sie hat eine anfängliche Festlaufzeit bis zum Ablauf von einem Jahr nach dem Zuschlag. Die Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn nicht der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung zum Ende der anfänglichen Festlaufzeit oder zum Ende eines Verlängerungszeitraums ordentlich kündigt. Die Frist für eine solche ordentliche Kündigung beträgt drei Monate zum Ende der anfänglichen Festlaufzeit oder eines Verlängerungszeitraums. Die Höchstlaufzeit dieser Rahmenvereinbarung beträgt vier Jahre ab dem Zuschlag. Mit Ablauf dieser Frist endet diese Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
siehe zuvor.
Die Schätzung des jährlichen Beratungsumfangs beträgt zum Fachlos IT-Vergabe (Los 2) insgesamt 200 Beratertage zu jeweils 8 Stunden.
Für die geschätzten Beratungshöchstmengen wird ein Aufschlag in Höhe von 30 % angegeben.
Es besteht für den Auftraggeber jedoch keine Verpflichtung zum Abruf bestimmter Mengen.
Vergabe Kommunikations-Infrastruktur
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW Schifferstraße 10 47059 Duisburg . Ein persönliches Einzelgespräch vor Ort beim Auftraggeber soll bei Bedarf innerhalb von drei Werktagen erfolgen. Im Dringlichkeitsfall / wenn Sicherheitsinteressen betroffen sind, muss auch innerhalb von 5 Stunden ein Vor-Ort-Termin beim Auftraggeber gewährleistet sein. Auftraggeber der Einzelaufträge/Beratungsempfänger zu Los 1 liegenschaftliche Angelegenheiten können neben dem LZPD NRW auch die 47 Kreispolizeibehörden des Landes NRW sein, bei denen dann ebenso mit denselben zeitlichen Vorgaben an deren Standorten Vor-Ort-Termine wahrzunehmen sein können.
Der Auftraggeber ist als klassischer öffentlichere Auftraggeber i.S.d. § 99 GWB und als zentrale Beschaffungsstelle mit einer Vielzahl von Vergabeverfahren im Jahr befasst. Für einen Teil dieser Vergabeverfahren ist die Begleitung durch eine auf Vergaberecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei erforderlich, um
- Personalengpässe hinsichtlich der Durchführung von Vergabeverfahren zu kompensieren,
- die rechtliche Expertise durch Expertenrat in Einzelfragen zu ergänzen (gutachterliche Stellungnahmen),
- rechtliche Beratung vor, während und nach Vergabeverfahren zu erhalten,
- die Bearbeitung von Rügen und die anwaltliche Vertretung in Nachprüfungsverfahren zu veranlassen,
- äußerst dringliche vergaberechtliche, vertragsrechtliche (auch nach Abschluss des Verfahrens) und allgemein rechtliche Fragestellungen eiligst zu beantworten (gutachterliche Stellungnahme) und zu bewerten.
Der Umfang der durch eine Rechtsanwaltskanzlei durchzuführenden Vergabeverfahren hängt vom individuellen und nicht konkret vorhersagbaren Bedarf des Auftraggebers ab.
Die erforderliche Rechtsberatung und anwaltliche Vertretung des Auftraggebers in vorbezeichnetem Sinne zu Los 3 erstreckt sich hauptsächlich auf Beschaffungen für die gesamte Kommunikations-Infrastruktur der Polizei NRW. Neben dem Digitalfunk gehören sowohl das autarke Telefon- und Datennetz CN-Pol als auch die gesamte funktechnische Anbindung der Leitstellen und Wachen zu dieser Kommunikations-Infrastruktur. In diesem Zusammenhang wird die Beschaffung verschiedener Dienst- und sonstiger Leistungen sowie ggfs. der Abschluss entsprechender Rahmenverträge erforderlich. Vertragsgegenständlich können u.a. sein:
- die Anbindung von Funkstandorten über Richtfunk
- der Betrieb der Infrastruktur sowie der Anbindungen (z.B. Antennenmasten, Antennenträger, Richtfunkverbindungen, Netzersatzanlagen, Technikräume)
- die Beschaffung von Technikcontainern
- die Beschaffung digitalfunkspezifischer Fahrzeuge (z.B. Messbusse, geländegängige Universalfahrzeuge)
- Beratungs-, Ingenieur- und Projektleistungen
- Leitstellentechnik
- Software
- die Beschaffung und ggfs. Wartung/ Instandsetzung von IT, TK-Anlagen und Netzwerktechnik
- Polizeiliche Kommunikationseinheiten sowie Sicherheits- und Überwachungsanlagen
- TK- Providerverträge (Festnetz und Mobilfunk)
- die Beschaffung sowie die Wartung/ Instandsetzung von Endgeräten
Die Rahmenvereinbarung zu Los 3 wird mit ihrem Abschluss wirksam. Sie hat eine anfängliche Festlaufzeit bis zum Ablauf von einem Jahr nach dem Zuschlag. Die Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn nicht der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung zum Ende der anfänglichen Festlaufzeit oder zum Ende eines Verlängerungszeitraums ordentlich kündigt. Die Frist für eine solche ordentliche Kündigung beträgt drei Monate zum Ende der anfänglichen Festlaufzeit oder eines Verlängerungszeitraums. Die Höchstlaufzeit dieser Rahmenvereinbarung beträgt vier Jahre ab dem Zuschlag. Mit Ablauf dieser Frist endet diese Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
siehe zuvor
Die Schätzung des jährlichen Beratungsumfangs beträgt zum Fachlos Vergabe Kommunikations-Infrastruktur (Los 3) insgesamt 137 Beratertage zu jeweils 8 Stunden.
Für die geschätzten Beratungshöchstmengen wird ein Aufschlag in Höhe von 30 % angegeben.
Es besteht für den Auftraggeber jedoch keine Verpflichtung zum Abruf bestimmter Mengen.
Vergabe Allgemeines
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW Schifferstraße 10 47059 Duisburg . Ein persönliches Einzelgespräch vor Ort beim Auftraggeber soll bei Bedarf innerhalb von drei Werktagen erfolgen. Im Dringlichkeitsfall / wenn Sicherheitsinteressen betroffen sind, muss auch innerhalb von 5 Stunden ein Vor-Ort-Termin beim Auftraggeber gewährleistet sein. Auftraggeber der Einzelaufträge/Beratungsempfänger zu Los 1 liegenschaftliche Angelegenheiten können neben dem LZPD NRW auch die 47 Kreispolizeibehörden des Landes NRW sein, bei denen dann ebenso mit denselben zeitlichen Vorgaben an deren Standorten Vor-Ort-Termine wahrzunehmen sein können.
Der Auftraggeber ist als klassischer öffentlichere Auftraggeber i.S.d. § 99 GWB und als zentrale Beschaffungsstelle mit einer Vielzahl von Vergabeverfahren im Jahr befasst. Für einen Teil dieser Vergabeverfahren ist die Begleitung durch eine auf Vergaberecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei erforderlich, um
- Personalengpässe hinsichtlich der Durchführung von Vergabeverfahren zu kompensieren,
- die rechtliche Expertise durch Expertenrat in Einzelfragen zu ergänzen (gutachterliche Stellungnahmen),
- rechtliche Beratung vor, während und nach Vergabeverfahren zu erhalten,
- die Bearbeitung von Rügen und die anwaltliche Vertretung in Nachprüfungsverfahren zu veranlassen,
- äußerst dringliche vergaberechtliche, vertragsrechtliche (auch nach Abschluss des Verfahrens) und allgemein rechtliche Fragestellungen eiligst zu beantworten (gutachterliche Stellungnahme) und zu bewerten.
Der Umfang der durch eine Rechtsanwaltskanzlei durchzuführenden Vergabeverfahren hängt vom individuellen und nicht konkret vorhersagbaren Bedarf des Auftraggebers ab.
Die erforderliche Rechtsberatung und anwaltliche Vertretung des Auftraggebers zu Los 4 erstreckt sich hauptsächlich auf Beschaffungsvorgänge, die nicht bereits von den Losen 1 - 3 erfasst werden, z.B. die Beschaffung von Waffen und Gerätetechnik, Kfz, Bekleidung, Geräte- und Einsatztechnik.
Die Rahmenvereinbarung zu Los 4 wird mit ihrem Abschluss wirksam. Sie hat eine anfängliche Festlaufzeit bis zum Ablauf von einem Jahr nach dem Zuschlag. Die Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn nicht der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung zum Ende der anfänglichen Festlaufzeit oder zum Ende eines Verlängerungszeitraums ordentlich kündigt. Die Frist für eine solche ordentliche Kündigung beträgt drei Monate zum Ende der anfänglichen Festlaufzeit oder eines Verlängerungszeitraums. Die Höchstlaufzeit dieser Rahmenvereinbarung beträgt vier Jahre ab dem Zuschlag. Mit Ablauf dieser Frist endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
siehe zuvor
Die Schätzung des jährlichen Beratungsumfangs beträgt zum Fachlos Vergabe Allgemeines (Los 4) insgesamt 150 Beratertage zu jeweils 8 Stunden.
Für die geschätzten Beratungshöchstmengen wird ein Aufschlag in Höhe von 30 % angegeben.
Es besteht für den Auftraggeber jedoch keine Verpflichtung zum Abruf bestimmter Mengen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/ bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer angeben (324_EU_Angebotsschreiben). Sofern vom Auftraggeber mit dem Angebot Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen.Des Weiteren wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe nach § 47 VgV hingewiesen: Ein Bieter kann (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt (533_EU_Verpflichtungserklärung).
Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise innerhalb einer angemessenen Frist nachzufordern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen. Hierauf besteht bieterseits jedoch kein Anspruch. Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend. Der Auftraggeber behält sich vor, noch vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß abgegeben/eingereicht worden sind.
Die unter Ziffer III.1.1) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und bei Bietergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind erforderlich:
1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Nutzung des Formular 521 EU).
2. Eigenerklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG (Nutzung des Formulars I der Formulare zu den Eignungskriterien)
3.a) Im Falle einer Angebotsabgabe auf Los 1 - Liegenschaftliche Angelegenheiten:
Die für die zur Durchführung des Auftrages verantwortlichen Haupt-Ansprechpartner*innen und deren Stellvertreter*innen sind durch Eigenerklärung zu benennen und ihre Rechtsanwaltszulassung zu versichern. (Nutzung des Formular II für das Los 1 Rechtliche Fragestellungen in liegenschaftlichen Angelegenheiten der Formulare zu den Eignungskriterien)
3.b) Im Falle einer Angebotsabgabe auf Los 2 - IT-Vergabe:
Die für die zur Durchführung des Auftrages verantwortlichen Haupt-Ansprechpartner*innen und deren Stellvertreter*innen sind durch Eigenerklärung zu benennen und ihre Rechtsanwaltszulassung zu versichern. (Nutzung des Formular II für das Los 2 IT-Vergaben der Formulare zu den Eignungskriterien)
3.c) Im Falle einer Angebotsabgabe auf Los 3 - Vergabe Kommunikations-Infrastruktur:
Die für die zur Durchführung des Auftrages verantwortlichen Haupt-Ansprechpartner*innen und deren Stellvertreter*innen sind durch Eigenerklärung zu benennen und ihre Rechtsanwaltszulassung zu versichern. (Nutzung des Formular II für das Los 3 Vergabe Kommunikations-Infrastruktur der Formulare zu den Eignungskriterien)
3.d) Im Falle einer Angebotsabgabe auf Los 4 - Vergabe Allgemeines:
Die für die zur Durchführung des Auftrages verantwortlichen Haupt-Ansprechpartner*innen und deren Stellvertreter*innen sind durch Eigenerklärung zu benennen und ihre Rechtsanwaltszulassung zu versichern. (Nutzung des Formular II für das Los 4 Vergabe Allgemeines der Formulare zu den Eignungskriterien)
Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 10 Millionen Euro im Kalenderjahr oder eine entsprechende Absichtserklärung, dass ein Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 10 Millionen Euro im Kalenderjahr im Falle der Zuschlagserteilung erfolgen wird (Nutzung des beigefügten Formulars III der Formulare zu den Eignungskriterien).
Im erstgenannten Fall ist der Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 10 Millionen Euro im Kalenderjahr dem Angebot beizufügen.
Im zweitgenannten Fall ist dem Angebot der Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung i.S.d. § 51 BRAO beizufügen.
1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Nutzung des Formular 521 EU).
2. Eigenerklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG (Nutzung des Formulars I der Formulare zu den Eignungskriterien)
3.a) Im Falle einer Angebotsabgabe auf Los 1 - Liegenschaftliche Angelegenheiten: Die für die zur Durchführung des Auftrages verantwortlichen Haupt-Ansprechpartner*innen und deren Stellvertreter*innen sind durch Eigenerklärung zu benennen und ihre Rechtsanwaltszulassung zu versichern. (Nutzung des Formular II für das Los 1 Rechtliche Fragestellungen in liegenschaftlichen Angelegenheiten der Formulare zu den Eignungskriterien)
3.b) Im Falle einer Angebotsabgabe auf Los 2 - IT-Vergabe:
Die für die zur Durchführung des Auftrages verantwortlichen Haupt-Ansprechpartner*innen und deren Stellvertreter*innen sind durch Eigenerklärung zu benennen und ihre Rechtsanwaltszulassung zu versichern. (Nutzung des Formular II für das Los 2 IT-Vergaben der Formulare zu den Eignungskriterien)
3.c) Im Falle einer Angebotsabgabe auf Los 3 - Vergabe Kommunikations-Infrastruktur: Die für die zur Durchführung des Auftrages verantwortlichen Haupt-Ansprechpartner*innen und deren Stellvertreter*innen sind durch Eigenerklärung zu benennen und ihre Rechtsanwaltszulassung zu versichern. (Nutzung des Formular II für das Los 3 Vergabe Kommunikations-Infrastruktur der Formulare zu den Eignungskriterien)
3.d) Im Falle einer Angebotsabgabe auf Los 4 - Vergabe Allgemeines: Die für die zur Durchführung des Auftrages verantwortlichen Haupt-Ansprechpartner*innen und deren Stellvertreter*innen sind durch Eigenerklärung zu benennen und ihre Rechtsanwaltszulassung zu versichern. (Nutzung des Formular II für das Los 4 Vergabe Allgemeines der Formulare zu den Eignungskriterien)
4. Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 10 Millionen Euro im Kalenderjahr oder eine entsprechende Absichtserklärung, dass ein Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 10 Millionen Euro im Kalenderjahr im Falle der Zuschlagserteilung erfolgen wird (Nutzung des Formular III der Formulare zu den Eignungskriterien).
Im erstgenannten Fall ist der Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 10 Millionen Euro im Kalenderjahr dem Angebot beizufügen.
Im zweitgenannten Fall ist dem Angebot der Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung i.S.d. § 51 BRAO beizufügen.
Im Falle einer Angebotsabgabe auf Los 1 - Liegenschaftliche Angelegenheiten:
1. Der Bieter muss insbesondere ausgewiesene Rechtskenntnisse im gewerblichen Mietrecht sowie im Vergaberecht vorweisen können. Diese Kenntnisse müssen in der Person der beiden benannten Haupt-Ansprechpartner*innen vorliegen und können in Form eines Fachanwaltstitels nachgewiesen werden (Vergaberecht oder Mietrecht werden akzeptiert). Alternativ hierzu müssen die Haupt-Ansprechpartner*innen einen ausgewiesenen langjährigen Schwerpunkt (mindestens sechs Jahre) in der Beratung öffentlicher Auftraggeber über gewerbliche Mietverhältnisse nach deutschem Recht (Mietrecht) bzw. bei der Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren nach der VOB/A oder EU VOB/A (Vergaberecht) haben. (Nutzung des Formular II für das Los 1 Rechtliche Fragestellungen in liegenschaftlichen Angelegenheiten der Formulare zu den Eignungskriterien)
2. Die jeweiligen Stellvertreter*innen müssen über eine Berufserfahrung im deutschen Miet- bzw. Vergaberecht von mindestens 3 Jahren verfügen. (Nutzung des Formular II für das Los 1 Rechtliche Fragestellungen in liegenschaftlichen Angelegenheiten der Formulare zu den Eignungskriterien)
3. Für die zur Durchführung des Auftrages verantwortlichen Haupt-Ansprechpartner*innen und deren Stellvertreter*innen sind aussagekräftige Lebensläufe mit Darlegung der Tätigkeitsgebiete und - soweit vorhanden - einer Liste der auftragsrelevanten Veröffentlichungen und auftragsrelevanten Vortragstätigkeiten (Dozententätigkeiten beispielsweise an Universitäten, Fachhochschulen, für Seminarveranstalter etc.) vorzulegen.
4. Der Bieter muss insgesamt mindestens drei Anwälte im Bereich Vergaberecht und drei weitere Anwälte im Bereich gewerbliches Mietrecht zur Verfügung stellen können, die nicht personenidentisch in den unterschiedlichen Bereichen sein dürfen. (Nutzung des Formular II für das Los 1 Rechtliche Fragestellungen in liegenschaftlichen Angelegenheiten der Formulare zu den Eignungskriterien)
5. Der Bieter muss erklären, dass aktuell kein Mandat in den losspezifischen Rechtsgebieten gegen den Auftraggeber besteht bzw. geführt wird (Eigenerklärung). (Nutzung des Formular II für das Los 1 Rechtliche Fragestellungen in liegenschaftlichen Angelegenheiten der Formulare zu den Eignungskriterien)
Im Falle einer Angebotsabgabe auf Los 2 - IT-Vergabe:
1. Der Bieter muss insbesondere ausgewiesene Rechtskenntnisse im deutschen IT-Recht sowie im Vergaberecht vorweisen können. Diese Kenntnisse müssen in der Person der beiden benannten Haupt-Ansprechpartner*innen vorliegen und können in Form eines Fachanwaltstitels nachgewiesen werden (Informationstechnologierecht und Vergaberecht werden akzeptiert). Alternativ hierzu müssen die Haupt-Ansprechpartner*innen einen ausgewiesenen langjährigen Schwerpunkt (mindestens sechs Jahre) in der Beratung öffentlicher Auftraggeber im deutschen IT-Recht bzw. bei der Vorbereitung und Durchführung von IT-Vergabeverfahren haben. (Nutzung des beigefügten Formular II für das Los 2 IT-Vergaben der Formulare zu den Eignungskriterien)
2. Die jeweiligen Stellvertreter*innen müssen über eine Berufserfahrung im deutschen IT- bzw. IT-Vergaberecht von mindestens 3 Jahren verfügen. (Nutzung des beigefügten Formular II für das Los 2 IT-Vergaben der Formulare zu den Eignungskriterien)
3. Für die zur Durchführung des Auftrages verantwortlichen Haupt-Ansprechpartner*innen und deren Stellvertreter*innen sind aussagekräftige Lebensläufe mit Darlegung der Tätigkeitsgebiete und - soweit vorhanden - eine Liste der auftragsrelevanten Veröffentlichungen und auftragsrelevanten Vortragstätigkeiten (Dozententätigkeiten beispielsweise an Universitäten, Fachhochschulen, für Seminarveranstalter etc.) vorzulegen.
4. Der Bieter muss erklären, dass aktuell kein Mandat in den losspezifischen Rechtsgebieten gegen den Auftraggeber besteht bzw. geführt wird (Eigenerklärung). (Nutzung des beigefügten Formular II für das Los 2 IT-Vergaben der Formulare zu den Eignungskriterien)
Im Falle einer Angebotsabgabe auf Los 3 - Vergabe Kommunikations-Infrastruktur:
1. Der Bieter muss insbesondere ausgewiesene Rechtskenntnisse im deutschen Telekommunikationsrecht sowie im Vergaberecht vorweisen können. Diese Kenntnisse müssen in der Person der beiden benannten Haupt-Ansprechpartner*innen vorliegen. Das Vergaberecht betreffend können diese Rechtskenntnisse in Form eines Fachanwaltstitels nachgewiesen werden. Der Haupt-Ansprechpartner im Telekommunikationsrecht muss einen langjährigen Schwerpunkt (mindestens sechs Jahre) in der Beratung öffentlicher Auftraggeber im deutschen Telekommunikationsrecht haben. Alternativ zum Fachanwaltstitel Vergaberecht kann der / die Haupt-Ansprechpartner*in Vergaberecht einen ausgewiesenen langjährigen Schwerpunkt (mindestens sechs Jahre) in der Beratung öffentlicher Auftraggeber bei der Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren haben. (Nutzung des beigefügten Formular II für das Los 3 Vergabe Kommunikations-Infrastruktur der Formulare zu den Eignungskriterien)
2. Die jeweiligen Stellvertreter*innen müssen über eine Berufserfahrung im deutschen Telekommunikationsrecht bzw. Vergaberecht von mindestens 3 Jahren verfügen. (Nutzung des beigefügten Formular II für das Los 3 Vergabe Kommunikations-Infrastruktur der Formulare zu den Eignungskriterien)
3. Für die zur Durchführung des Auftrages verantwortlichen Haupt-Ansprechpartner*innen und deren Stellvertreter*innen sind aussagekräftige Lebensläufe mit Darlegung der Tätigkeitsgebiete und - soweit vorhanden - einer Liste der auftragsrelevanten Veröffentlichungen und auftragsrelevanten Vortragstätigkeiten (Dozententätigkeiten beispielsweise an Universitäten, Fachhochschulen, für Seminarveranstalter etc.) vorzulegen.
4. Der Bieter muss erklären, dass aktuell kein Mandat in den losspezifischen Rechtsgebieten gegen den Auftraggeber besteht bzw. geführt wird (Eigenerklärung). (Nutzung des beigefügten Formular II für das Los 3 Vergabe Kommunikations-Infrastruktur der Formulare zu den Eignungskriterien)
Im Falle einer Angebotsabgabe auf Los 4 - Vergabe Allgemeines:
1. Der Bieter muss insbesondere ausgewiesene Rechtskenntnisse im Vergaberecht vorweisen können. Diese Kenntnisse müssen in der Person der beiden benannten Haupt-Ansprechpartner*innen vorliegen und können in Form eines Fachanwaltstitels nachgewiesen werden. Alternativ hierzu müssen die Haupt-Ansprechpartner*innen einen ausgewiesenen langjährigen Schwerpunkt (min-destens sechs Jahre) in der Beratung öffentlicher Auftraggeber bei der Vorbereitung und Durch-führung von Vergabeverfahren haben. (Nutzung des beigefügten Formular II für das Los 4 Vergabe Allgemeines der Formulare zu den Eignungskriterien)
2. Die jeweiligen Stellvertreter*innen müssen über eine Berufserfahrung im Vergaberecht von mindestens 3 Jahren verfügen. (Nutzung des beigefügten Formular II für das Los 4 Vergabe Allgemeines der Formulare zu den Eignungskriterien)
3. Für die zur Durchführung des Auftrages verantwortlichen Haupt-Ansprechpartner*innen und deren Stellvertreter*innen sind aussagekräftige Lebensläufe mit Darlegung der Tätigkeitsgebiete und - soweit vorhanden - einer Liste der auftragsrelevanten Veröffentlichungen und auftragsrelevanten Vortragstätigkeiten (Dozententätigkeiten beispielsweise an Universitäten, Fachhochschulen, für Seminarveranstalter etc.) vorzulegen.
4. Der Bieter muss erklären, dass aktuell kein Mandat in dem losspezifischen Rechtsgebiet gegen den Auftraggeber besteht bzw. geführt wird (Eigenerklärung). (Nutzung des beigefügten Formular II für das Los 4 Vergabe Allgemeines der Formulare zu den Eignungskriterien)
Im Falle einer Angebotsabgabe auf Los 1 - Liegenschaftliche Angelegenheiten:
1. Der Bieter muss insbesondere ausgewiesene Rechtskenntnisse im gewerblichen Mietrecht sowie im Vergaberecht vorweisen können. Diese Kenntnisse müssen in der Person der beiden benannten Haupt-Ansprechpartner*innen vorliegen und können in Form eines Fachanwaltstitels nachgewiesen werden (Vergaberecht oder Mietrecht werden akzeptiert). Alternativ hierzu müssen die Haupt-Ansprechpartner*innen einen ausgewiesenen langjährigen Schwerpunkt (mindestens sechs Jahre) in der Beratung öffentlicher Auftraggeber über gewerbliche Mietverhältnisse nach deutschem Recht (Mietrecht) bzw. bei der Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren nach der VOB/A oder EU VOB/A (Vergaberecht) haben. (Nutzung des Formular II für das Los 1 Rechtliche Fragestellungen in liegenschaftlichen Angelegenheiten der Formulare zu den Eignungskriterien)
2. Die jeweiligen Stellvertreter*innen müssen über eine Berufserfahrung im deutschen Miet- bzw. Vergaberecht von mindestens 3 Jahren verfügen. (Nutzung des Formular II für das Los 1 Rechtliche Fragestellungen in liegenschaftlichen Angelegenheiten der Formulare zu den Eignungskriterien)
3. Für die zur Durchführung des Auftrages verantwortlichen Haupt-Ansprechpartner*innen und deren Stellvertreter*innen sind aussagekräftige Lebensläufe mit Darlegung der Tätigkeitsgebiete und - soweit vorhanden - einer Liste der auftragsrelevanten Veröffentlichungen und auftragsrelevanten Vortragstätigkeiten (Dozententätigkeiten beispielsweise an Universitäten, Fachhochschulen, für Seminarveranstalter etc.) vorzulegen.
4. Der Bieter muss insgesamt mindestens drei Anwälte im Bereich Vergaberecht und drei weitere Anwälte im Bereich gewerbliches Mietrecht zur Verfügung stellen können, die nicht personenidentisch in den unterschiedlichen Bereichen sein dürfen. (Nutzung des Formular II für das Los 1 Rechtliche Fragestellungen in liegenschaftlichen Angelegenheiten der Formulare zu den Eignungskriterien)
5. Der Bieter muss erklären, dass aktuell kein Mandat in den losspezifischen Rechtsgebieten gegen den Auftraggeber besteht bzw. geführt wird (Eigenerklärung). (Nutzung des Formular II für das Los 1 Rechtliche Fragestellungen in liegenschaftlichen Angelegenheiten der Formulare zu den Eignungskriterien)
Im Falle einer Angebotsabgabe auf Los 2 - IT-Vergabe:
1. Der Bieter muss insbesondere ausgewiesene Rechtskenntnisse im deutschen IT-Recht sowie im Vergaberecht vorweisen können. Diese Kenntnisse müssen in der Person der beiden benannten Haupt-Ansprechpartner*innen vorliegen und können in Form eines Fachanwaltstitels nachgewiesen werden (Informationstechnologierecht und Vergaberecht werden akzeptiert). Alternativ hierzu müssen die Haupt-Ansprechpartner*innen einen ausgewiesenen langjährigen Schwerpunkt (mindestens sechs Jahre) in der Beratung öffentlicher Auftraggeber im deutschen IT-Recht bzw. bei der Vorbereitung und Durchführung von IT-Vergabeverfahren haben. (Nutzung des beigefügten Formular II für das Los 2 IT-Vergaben der Formulare zu den Eignungskriterien)
2. Die jeweiligen Stellvertreter*innen müssen über eine Berufserfahrung im deutschen IT- bzw. IT-Vergaberecht von mindestens 3 Jahren verfügen. (Nutzung des beigefügten Formular II für das Los 2 IT-Vergaben der Formulare zu den Eignungskriterien)
3. Für die zur Durchführung des Auftrages verantwortlichen Haupt-Ansprechpartner*innen und deren Stellvertreter*innen sind aussagekräftige Lebensläufe mit Darlegung der Tätigkeitsgebiete und - soweit vorhanden - eine Liste der auftragsrelevanten Veröffentlichungen und auftragsrelevanten Vortragstätigkeiten (Dozententätigkeiten beispielsweise an Universitäten, Fachhochschulen, für Seminarveranstalter etc.) vorzulegen.
4. Der Bieter muss erklären, dass aktuell kein Mandat in den losspezifischen Rechtsgebieten gegen den Auftraggeber besteht bzw. geführt wird (Eigenerklärung). (Nutzung des beigefügten Formular II für das Los 2 IT-Vergaben der Formulare zu den Eignungskriterien)
Im Falle einer Angebotsabgabe auf Los 3 - Vergabe Kommunikations-Infrastruktur:
1. Der Bieter muss insbesondere ausgewiesene Rechtskenntnisse im deutschen Telekommunikationsrecht sowie im Vergaberecht vorweisen können. Diese Kenntnisse müssen in der Person der beiden benannten Haupt-Ansprechpartner*innen vorliegen. Das Vergaberecht betreffend können diese Rechtskenntnisse in Form eines Fachanwaltstitels nachgewiesen werden. Der Haupt-Ansprechpartner im Telekommunikationsrecht muss einen langjährigen Schwerpunkt (mindestens sechs Jahre) in der Beratung öffentlicher Auftraggeber im deutschen Telekommunikationsrecht haben. Alternativ zum Fachanwaltstitel Vergaberecht kann der / die Haupt-Ansprechpartner*in Vergaberecht einen ausgewiesenen langjährigen Schwerpunkt (mindestens sechs Jahre) in der Beratung öffentlicher Auftraggeber bei der Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren haben. (Nutzung des beigefügten Formular II für das Los 3 Vergabe Kommunikations-Infrastruktur der Formulare zu den Eignungskriterien)
2. Die jeweiligen Stellvertreter*innen müssen über eine Berufserfahrung im deutschen Telekommunikationsrecht bzw. Vergaberecht von mindestens 3 Jahren verfügen. (Nutzung des beigefügten Formular II für das Los 3 Vergabe Kommunikations-Infrastruktur der Formulare zu den Eignungskriterien)
3. Für die zur Durchführung des Auftrages verantwortlichen Haupt-Ansprechpartner*innen und deren Stellvertreter*innen sind aussagekräftige Lebensläufe mit Darlegung der Tätigkeitsgebiete und - soweit vorhanden - einer Liste der auftragsrelevanten Veröffentlichungen und auftragsrelevanten Vortragstätigkeiten (Dozententätigkeiten beispielsweise an Universitäten, Fachhochschulen, für Seminarveranstalter etc.) vorzulegen.
4. Der Bieter muss erklären, dass aktuell kein Mandat in den losspezifischen Rechtsgebieten gegen den Auftraggeber besteht bzw. geführt wird (Eigenerklärung). (Nutzung des beigefügten Formular II für das Los 3 Vergabe Kommunikations-Infrastruktur der Formulare zu den Eignungskriterien)
Im Falle einer Angebotsabgabe auf Los 4 - Vergabe Allgemeines:
1. Der Bieter muss insbesondere ausgewiesene Rechtskenntnisse im Vergaberecht vorweisen können. Diese Kenntnisse müssen in der Person der beiden benannten Haupt-Ansprechpartner*innen vorliegen und können in Form eines Fachanwaltstitels nachgewiesen werden. Alternativ hierzu müssen die Haupt-Ansprechpartner*innen einen ausgewiesenen langjährigen Schwerpunkt (min-destens sechs Jahre) in der Beratung öffentlicher Auftraggeber bei der Vorbereitung und Durch-führung von Vergabeverfahren haben. (Nutzung des beigefügten Formular II für das Los 4 Vergabe Allgemeines der Formulare zu den Eignungskriterien)
2. Die jeweiligen Stellvertreter*innen müssen über eine Berufserfahrung im Vergaberecht von mindestens 3 Jahren verfügen. (Nutzung des beigefügten Formular II für das Los 4 Vergabe Allgemeines der Formulare zu den Eignungskriterien)
3. Für die zur Durchführung des Auftrages verantwortlichen Haupt-Ansprechpartner*innen und deren Stellvertreter*innen sind aussagekräftige Lebensläufe mit Darlegung der Tätigkeitsgebiete und - soweit vorhanden - einer Liste der auftragsrelevanten Veröffentlichungen und auftragsrelevanten Vortragstätigkeiten (Dozententätigkeiten beispielsweise an Universitäten, Fachhochschulen, für Seminarveranstalter etc.) vorzulegen.
4. Der Bieter muss erklären, dass aktuell kein Mandat in dem losspezifischen Rechtsgebiet gegen den Auftraggeber besteht bzw. geführt wird (Eigenerklärung). (Nutzung des beigefügten Formular II für das Los 4 Vergabe Allgemeines der Formulare zu den Eignungskriterien)
Die Erbringung der ausgeschriebenen Dienstleistungen ist zugelassenen Rechtsanwälten vorbehalten. Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) oder vergleichbare Vorschrift über die Zulassung als Rechtsanwalt nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist.
Der Auftraggeber erwartet innerhalb von einem Werktag nach Erstkontaktaufnahme ein (telefonisches) Einzelgespräch mit dem Auftragnehmer. Ein persönliches Einzelgespräch vor Ort beim Auftraggeber soll bei Bedarf des jeweiligen Auftraggebers innerhalb von drei Werktagen erfolgen. Auftraggeber der Einzelaufträge zu Los 1 können neben dem LZPD NRW auch die 47 Kreis-polizeibehörden sein. Der Vertragsabruf erfolgt ausschließlich über das LZPD.
Bei Abruf der Dienstleistung aus den Rahmenvereinbarungen muss ein Vor-Ort-Termin im Dringlichkeitsfall / wenn Sicherheitsinteressen betroffen sind innerhalb von 5 Stunden mit zumindest einem*er verantwortlichen Haupt-Ansprechpartner*in zur Durchführung des Auftrages aus den betroffenen Rechtsgebieten oder alternativ jeweils dem / der jeweiligen Stellvertreter*in gewährleistet sein. Das bedeutet, dass das LZPD NRW im Zuschlagsfalle innerhalb von 5 Stunden für den Bieter erreichbar sein muss. Für Los 1 bedeutet es zusätzlich, dass auch jede der 47 Kreispolizeibehörden im Zuschlagsfalle innerhalb von 5 Stunden für den Bieter erreichbar sein muss.
Abstimmungsgespräche zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber sind grundsätzlich in den Räumlichkeiten des Auftraggebers zu führen. Hierzu gehören bei Los 1 neben den Räumlichkeiten des LZPD NRW auch die der 47 Kreispolizeibehörden in NRW.
Soweit durch den Auftragnehmer rechtsgutachterlich Stellung zu nehmen ist, ist diese Stellungnahme dem Auftraggeber spätestens innerhalb von 10 Werktagen vorzulegen. In Dringlichkeitsfällen / wenn Sicherheitsinteressen betroffen sind, kann sich diese Frist erheblich (bspw. 24 h) verkürzen.
Der Auftragnehmer wahrt Stillschweigen über alle ihm bei der Erfüllung des Auftrags zur Kenntnis gelangten Informationen und seiner erarbeiteten Ergebnisse. Eine entsprechende Geheimhaltungserklärung ist vor Erteilung des Auftrages zu unterzeichnen.
Abschnitt IV: Verfahren
Lediglich die Laufzeit der zu Los 1 abzuschließenden Rahmenvereinbarung übersteigt die nach § 21 Abs. 6 VgV vorgesehene Maximallaufzeit von vier Jahren, was hier jedoch nach § 65 Abs. 2 VgV unproblematisch zulässig und zudem durch den Gegenstand der Rahmenvereinbarung wegen der außerordentlich langen Laufzeiten von Anmietungs- oder Neubauverfahren begründet ist.
Essen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYD0D0JQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]