Einfügen weiterer Anwendungsfälle in die vorhandene Datenbank
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ruhrbahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einfügen weiterer Anwendungsfälle in die vorhandene Datenbank
Durchführung einer Datenkartierung (Datenmapping), um im laufenden Projekt eine Schnittstelle erstellen zu können und die Datenpipelines anpassen zu können.
Essen
Durchführung einer Datenkartierung (Datenmapping), um im laufenden Projekt eine Schnittstelle erstellen zu können und die Datenpipelines anpassen zu können.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Die Lufthansa Industry Solutions As GmbH (LHIND) wurde im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung mit der Umsetzung des Projektes "Smart Data in der Angebots- und Vertriebsplanung" bei der Ruhrbahn GmbH beauftragt. Da die Ruhrbahn GmbH als Auftraggeber unerwartet ein Quellsystemwechsel muss, dessen Daten für die Funktion der Marketing-Dashboards benötigt werden, muss nun eine Datenkartierung (Datenmapping) durchgeführt werden, um im weiteren Projektverlauf eine Schnittstelle erstellen und die Datenpipelines anpassen zu können. Diese Leistung war in den ursprünglichen Vergabeunterlagen nicht vorgesehen. Diese Tätigkeiten können aus technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten ausschließlich von der LHIND durchgeführt werden, da die LHIND im Rahmen der Ursprungsbeauftragung ihre eigene Plattform-Architektur bereits aufgebaut und die betroffenen Use Cases auf dieser Plattform umgesetzt hat und somit die erforderlichen technologischen und fachlichen Kenntnisse für ihre eigene Infrastruktur bereits besitzt. Zudem kämme es zu nachhaltigen zeitlichen Verzögerungen im Projektablauf. Dies gilt in gleichem Maße für die weiteren Anwendungsfälle, die im Rahmen des Projekts umgesetzt werden sollen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Norderstedt
NUTS-Code: DEF0D Segeberg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §
134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134
Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Gemäß § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit eines Vertrags nach § 135 Abs. 1
Nr. 2 GWB nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne
vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen,
und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen,
gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,
abgeschlossen wurde.