Bereitstellung flächendeckendes Breitbandnetz in untervers. Gewerbegebieten d. Stadt Herford Referenznummer der Bekanntmachung: 04-2022
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herford
NUTS-Code: DEA43 Herford
Postleitzahl: 32052
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herford
NUTS-Code: DEA43 Herford
Postleitzahl: 32052
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bereitstellung flächendeckendes Breitbandnetz in untervers. Gewerbegebieten d. Stadt Herford
Die Hansestadt Herford (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend für Gewerbetreibende, Freiberufler und weitere in den Gewerbegebieten ansässige Unternehmen leistungsfähige Zugänge zur Breitbandbandinfrastruktur herzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ im Sonderaufruf „Gewerbe“ am 09.03.2021 insgesamt 3 vorläufige Förderzusagen erhalten. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber jeweils eine Kofinanzierung des Landes NRW beantragt. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen (https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/987CC49A-6074-4C90-87E7-9A410083238B).
Gewerbe Nord
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Siehe oben Abschnitt II.1.4).
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke(60)
- Kriterium: Realisierungszeitraum(20)
- Kriterium: Endkundenprodukte(15)
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden(5)
Im ersten Schritt wird im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs die Eignung der Bieter durch die Vergabestelle überprüft. Verfahrensangaben zum Teilnahmewettbewerb, Hinweise zur Benennung von Nachunternehmern, Eignungsleihe und der Bildung von Bietergemeinschaften sind dem Begleitdokument zur Bekanntmachung (siehe obige Linkangabe unter Nummer I.3) "Kommunikation") zu entnehmen.
Gewerbe Mitte
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Siehe oben Abschnitt II.1.4).
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke(60)
- Kriterium: Realisierungszeitraum(20)
- Kriterium: Endkundenprodukte(15)
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden(5)
Im ersten Schritt wird im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs die Eignung der Bieter durch die Vergabestelle überprüft. Verfahrensangaben zum Teilnahmewettbewerb, Hinweise zur Benennung von Nachunternehmern, Eignungsleihe und der Bildung von Bietergemeinschaften sind dem Begleitdokument zur Bekanntmachung (siehe obige Linkangabe unter Nummer I.3) "Kommunikation") zu entnehmen.
Gewerbe Süd
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Siehe oben Abschnitt II.1.4).
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke(60)
- Kriterium: Realisierungszeitraum(20)
- Kriterium: Endkundenprodukte(15)
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden(5)
Im ersten Schritt wird im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs die Eignung der Bieter durch die Vergabestelle überprüft. Verfahrensangaben zum Teilnahmewettbewerb, Hinweise zur Benennung von Nachunternehmern, Eignungsleihe und der Bildung von Bietergemeinschaften sind dem Begleitdokument zur Bekanntmachung (siehe obige Linkangabe unter Nummer I.3) "Kommunikation") zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. Nachweis von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument, siehe obige Linkangabe unter Nummer I.3) "Kommunikation") und ggf. seiner dort geforderten Anlage
- Angabe der Registernummer und des Registergerichts in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument, siehe obige Linkangabe unter Nummer I.3) "Kommunikation") nebst Kopie des Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister bzw. anderer geeigneter Nachweis über die erlaubte Berufsausübung
- Bestätigung der Meldung nach § 6 TKG bei der Bundesnetzagentur durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument, siehe obige Linkangabe unter Nummer I.3) "Kommunikation") nebst Kopie der Meldebestätigung nach § 6 TKG
- Bestätigung der Erfüllung der Verpflichtung der Zahlung von Steuern und Abgabe sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument, siehe obige Linkangabe unter Nummer I.3) "Kommunikation")
- Bei Bewerber-bzw. Bietergemeinschaften: Erklärung der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument, siehe obige Linkangabe unter Nummer I.3) "Kommunikation")
- Bei Nachunternehmern: Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers gemäß den Anforderungen in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument, siehe obige Linkangabe unter Nummer I.3) "Kommunikation")
- Bei Eignungsleihe: Verpflichtungserklärung des eignungsbeliehenen Unternehmens gemäß den Anforderungen in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument, siehe obige Linkangabe unter Nummer I.3) "Kommunikation")
- Angabe des Umsatzes in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019 2020) einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich der vorliegenden Konzession durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument, siehe obige Linkangabe unter Nummer I.3) "Kommunikation"). Sollten die Umsatzzahlen aus dem Jahr 2020 noch nicht vorliegen, sind die Umsatzzahlen aus den Jahren 2017, 2018 und 2019 anzugeben.
- Kopien der Bilanzen bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018, 2019, 2020). Sollte die Bilanz aus dem Jahr 2020 noch nicht vorliegen, sind die Kopien der Bilanzen aus den Jahren 2017, 2018 und 2019 anzugeben.
- Eigenerklärung über das Vorliegen ausreichender Kapitalrücklagen für die notwenigen Zwischenfinanzierungen des Projektes durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument, siehe obige Linkangabe unter Nummer I.3) "Kommunikation"). Sofern die Bilanzen keine ausreichenden Kapitalrücklagen ausweisen: Vorbehaltlose und projektbezogene Bestätigung eines Finanzierungspartners bzw. Finanzdienstleisters, dass das Kapital durch diesen Finanzierungspartner bzw. Finanzdienstleister bereitgestellt werden.
- Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 5.000.000,00 € (zweifach maximiert je Versicherungsjahr) durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument, siehe obige Linkangabe unter Nummer I.3) "Kommunikation") nebst Kopie der Versicherungspolice bzw. Bestätigung des Versicherungsgebers, dass im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
In Bezug auf die Kapitalrücklagen gelten folgende Mindestanforderungen:
Bei einer Bewerbung auf das jeweilige Los hat die Kapitalrücklage bzw. die Finanzierungsbestätigung mindestens den in der nachfolgenden Tabelle angegebenen Betrag zu umfassen:
Los 1 312.868,40 €
Los 2 280.998,40 €
Los 3 198.999,80 €
Bei einer Bewerbung auf mehrere Lose bzw. auf alle Lose gilt als Mindestanforderung die Addition der vorgenannten geforderten Mindestwerte der jeweils angebotenen bzw. aller Lose.
Der Konzessionsgeber behält sich vor, im späteren Verhandlungsverfahren weitere Sicherheiten wie beispielsweise Bürgschaften, Garantien oder Schuldbeitritten zu verhandeln. Vgl. dazu auch Ziff. 3e) hh) und den Entwurf für einen Zuwendungsvertrag (Anlage 5 zur Leistungsbeschreibung).
- Angabe von geeigneten Referenzen über in den letzten drei Jahren (maßgeblich ist der Zeitpunkt der Angebotseinreichung) erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Angabe des Wert der gesamten und der eigenen Leistung, des Erbringungszeitpunkts und des Auftraggebers durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument, siehe obige Linkangabe unter Nummer I.3) "Kommunikation"). Als geeignete Referenz bzw. vergleichbare Leistung werden solche Referenzen bzw. Leistungen eingestuft, die den Bau und den gleichzeitigen Betrieb von Gigabit-Breitbandnetzen im Rahmen eines Bundes- und/ oder Landesförderprogramms betreffen.
- Eigenerklärung über die Anzahl der mit Telefonie- und Internetdiensten versorgten Endkunden durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument, siehe obige Linkangabe unter Nummer I.3) "Kommunikation").
Die Bedingungen für die Konzessionsausführung ergeben sich u.a. aus den Vergabeunterlagen (herunterzuladen unter Link: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/987CC49A-6074-4C90-87E7-9A410083238B) und dem Angebot des bezuschlagten Bieters.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bewerber haben mit ihrem Teilnahmeantrag anzugeben, auf welches Los bzw. welche Lose sich der Teilnahmeantrag erstreckt.
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Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Der maßgebliche EU-Schwellenwert wird dabei unterschritten. Das „Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen – TVgG NRW)“ ist gemäß des § 1 Abs. 6 nicht auf Konzessionen anwendbar.
Gleichwohl wird das Verfahren an den Vorschriften der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) angelehnt und eine EU-weite Bekanntmachung freiwillig durchgeführt. Die Vergabekammer ist indessen nicht zuständig.
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb in zwei Stufen durchgeführt. Auf der ersten Stufe (Teilnahmewettbewerb) haben die Bieter innerhalb der Teilnahmefrist Teilnahmeanträge einzureichen, die sämtlichen Anforderungen dieser Bekanntmachung sowie des Begleitdokuments (herunterzuladen unter Link: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/987CC49A-6074-4C90-87E7-9A410083238B) genügen müssen.
Weiterführende Informationen zu der rechtlichen Einordnung des Auftragsgegenstandes, zu der Verfahrensart und zu der Durchführung des Verfahrens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (herunterzuladen unter Link: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/987CC49A-6074-4C90-87E7-9A410083238B).
Die Kommunikation zwischen Konzessionsgeber und Bewerbern/Bietern erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal (https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/987CC49A-6074-4C90-87E7-9A410083238B). Der Konzessionsgeber stellt alle Fragen und Antworten zu dem Verfahren auf dem Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung.
Die Angabe personenbezogener Daten innerhalb der Eignungsnachweise ist freiwillig. Die Nichtangabe personenbezogener Daten führt nicht unmittelbar zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Mit dieser Bekanntmachung wird der öffentliche Konzessionsgeber nicht zur Gewährung einer Beihilfe verpflichtet. Insbesondere bleibt es dem öffentlichen Konzessionsgeber die Aufhebung des Vergabeverfahrens vorbehalten, sollte sich das Gesamtprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen.
Etwaige Änderungen zum Verfahren werden ausschließlich über dieses Portal (http://ted.europa.eu), www.breitbandausschreibungen.de und https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/987CC49A-6074-4C90-87E7-9A410083238B bekannt gemacht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Der maßgebliche EU-Schwellenwert wird dabei unterschritten. Das „Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen – TVgG NRW)“ ist gemäß des § 1 Abs. 6 nicht auf Konzessionen anwendbar.
Gleichwohl wird das Verfahren an den Vorschriften der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) angelehnt und eine EU-weite Bekanntmachung freiwillig durchgeführt. Die Vergabekammer ist indessen nicht zuständig.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist nach Ziff. IV.2.2. der vorliegenden Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in der Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.