KIK Stark- und Schwachstrom Referenznummer der Bekanntmachung: 04.7-059-2021
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45147
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]9
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uk-essen.de/aktuelles/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
KIK Stark- und Schwachstrom
Es werden für das Baufeld 1, KIK die folgende Systeme der Stark- und Schwachstromanlagen wie folgendes benötigt.
2 Batteriegestützte zentrale Stromversorgungssysteme BSV für Sicherheitszwecke zur Versorgung medizinisch genutzter Bereiche, sowie 3 OP Lichtgeräte
Die Energieversorgung AV und SV im Gebäude KIK über die Niederspannungshauptverteilungen AV (NSHV-AV) und SV ((NSHV-SV), die sich in der Elektrotechnikzentrale im 1.UG (E01), in jeweils separaten Räumen befinden. Zur Aufstellung der Schaltanlagen ist ein Doppelbodensystem mit einer Aufbauhöhe von ca. 70 cm vorgesehen.
Das Gebäude ist in zwei Brandabschnitte eingeteilt. Ost und West
Jeder Brandabschnitt entspricht auch einem Versorgungsbereich für
Starkstrom. Der südliche Bereich wird über einee weitere Unterverteilung versorgt. Jeder Versorgungsbereich wird über eine AV- und eine SV Unterteilung versorgt. Die Unterverteilungen sind jeweils in getrennten Räumen vorgesehen.
Für die Med. genutzten Räume wird in den Etagen E02, E1 und E3 ein IT Netz geplant.
Eine Lichtrufanlage wird benötigt. Die Zentralsteuerung ist entsprechend dem benötigtem Leistungsumfang modular aufzubauen und an die bestehende Lichtrufvernetzung anzubinden.
Für die Sprachkommunikation der Kinderklinik wird in den Stationsbereichen über eine Schneider Intercom-Anlage mit mehreren Sprachkanälen geplant.
Entsprechend der Nutzeranforderung werden in den med. genutzten Bereichen, in den U+B-Räumen sowie in den Stationsräumen und im Empfang EG Nebenuhren berücksichtigt.
Für das UKE- KiK Baufeld 1 ist eine Brandmeldeanlage als eine flächendeckende Überwachung mit automatischen Meldern gemäß DIN 14675 Kategorie 1 -Vollschutz- bzw. VDE 0833 in allen Bereichen geplant.
Universitätsklinikum Essen AÖR Hufelandstr. 55 45147 Essen KIK Kinderklinik
BSV-Anlage 60kVA
BSV-Anlage 30kVA
BSV-Anlage für 3 OP-Lichtgeräte
NSHV-AV mit 3 Trafofelder
NSHV-SV für NEA 1250kVA
Lichtsteuerung über DALI
Lichtrufanlage mit ca. 200 Zimmerleuchten
Uhrenanlage mit ca. 46 Nebenuhren
Brandmeldeanlage mit 2 Zentralen inkl. Feuerperipherie-Komponenten und ca. 950 Brandmeldern
Datenkabel Cat.7A ca. 62.400m und Fiber tot he Office ca. 90.000m LWL Leitung 4G50Mü.
BK Netz für Patientenfernseher
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angabe der Präqulifizierungsnummer.
Für nicht präqualifizierte Unternehmen ist das Formblatt 124 zwingend vorzulegen.
s. Formblatt 227
s. Formblatt 227
Abschnitt IV: Verfahren
Gebäude Technik
Bieter sind bei der Submission im offenen Verfahren nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen an die Vergabestelle sind ausschließlich schriftlich über die Vergabeplattform Vergabe NRW zu richten. Bitte geben Sie mit dem Angebot auch die GEAB 84 ab.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYAYY94
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1).
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40221
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]