Arbeitsmarktpolitische Maßnahme "Aktiv Center Bad Oeynhausen" - Standort Bad Oeynhausen Referenznummer der Bekanntmachung: 010 2022 KML
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Arbeitsmarktpolitische Maßnahme "Aktiv Center Bad Oeynhausen" - Standort Bad Oeynhausen
Arbeitsmarktpolitische Maßnahme "Aktiv Center Bad Oeynhausen" - Standort Bad Oeynhausen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 SGB III
Ziel der Maßnahme ist die Verbesserung der Eingliederungsaussichten der o.g. Zielgruppe durch zielorientiertes und individuelles Heranführen an den Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt. Die Teilnehmenden erhalten ein individuel-les Unterstützungsangebot für das Bewerbungsverfahren, dass sie befähigen soll, sich erfolgreich und eigenständig (in Rahmen der individuellen Möglichkeiten) auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu orientieren, Alternativen für Be-schäftigungen zu erschließen und sich zielgerichtet zu bewerben. Dabei sollen Eigenbemühungen gefordert und ge-fördert werden, damit eine nachhaltige Stärkung der Eigeninitiative erreicht wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gültige Zulassung als Träger für Maßnahmen der Arbeitsförderung gem. § 176 Abs. 1 Satz 1 SGB III (Grundsatz)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2514110
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.