Vergabe der Verwertung von Altpapier (PPK) Referenznummer der Bekanntmachung: E40 402132
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leverkusen
NUTS-Code: DEA24 Leverkusen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51373
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.avea.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe der Verwertung von Altpapier (PPK)
Die ausgeschriebene Leistung wird im gegenständlichen Verfahren in drei Losen vergeben:
- Los 1: Übernahme und Verwertung von Altpapier von der Übergabestelle Lindlar;
- Los 2: Übernahme und Verwertung von Altpapier von der Übergabestelle Bergisch-Gladbach;
- Los 3: Übernahme und Verwertung von Altpapier von der Übergabestelle Leverkusen.
Übernahme und Verwertung von Altpapier von der Übergabestelle Lindlar
- Regelmäßige Übernahme des Altpapiers an der vorgegebenen Übergabestelle mit Containerzügen oder "Walking-Floor"-Fahrzeugen;
- Transport und Verwertung des übernommenen Altpapiers (inkl. Verwertungslogistik sowie Entsorgung der anfallenden Störstoffe/Sortierreste);
- Nachweis der Verwertung gemäß den Anforderungen der Dualen Systeme bzw. gemäß VerpackG.
Vgl. Ziffer II.2.11: Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr (bis zum 31.03.2025), wenn er nicht bis zum 30.10.2024 von einem der beiden Vertragspartner gekündigt wird (Vertragsverlängerungsmöglichkeit).
- zu Ziffer II.2.7: Der Vertrag verlängert sich um ein Jahr (bis zum 31.03.2024), wenn er nicht spätestens bis zum 15.12.2022 vom Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Übernahme und Verwertung von Altpapier von der Übergabestelle Bergisch-Gladbach
- Regelmäßige Übernahme des Altpapiers an der vorgegebenen Übergabestelle mit Containerzügen oder "Walking-Floor"-Fahrzeugen;
- Transport und Verwertung des übernommenen Altpapiers (inkl. Verwertungslogistik sowie Entsorgung der anfallenden Störstoffe/Sortierreste);
- Nachweis der Verwertung gemäß den Anforderungen der Dualen Systeme bzw. gemäß VerpackG.
Vgl. Ziffer II.2.11: Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr (bis zum 31.03.2025), wenn er nicht bis zum 30.10.2024 von einem der beiden Vertragspartner gekündigt wird (Vertragsverlängerungsmöglichkeit).
- zu Ziffer II.2.7: Der Vertrag verlängert sich um ein Jahr (bis zum 31.03.2024), wenn er nicht spätestens bis zum 15.12.2022 vom Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Übernahme und Verwertung von Altpapier von der Übergabestelle Leverkusen
- Regelmäßige Übernahme des Altpapiers an der vorgegebenen Übergabestelle mit Containerzügen oder "Walking-Floor"-Fahrzeugen;
- Transport und Verwertung des übernommenen Altpapiers (inkl. Verwertungslogistik sowie Entsorgung der anfallenden Störstoffe/Sortierreste);
- Nachweis der Verwertung gemäß den Anforderungen der Dualen Systeme bzw. gemäß VerpackG.
Vgl. Ziffer II.2.11: Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr (bis zum 31.03.2025), wenn er nicht bis zum 30.10.2024 von einem der beiden Vertragspartner gekündigt wird (Vertragsverlängerungsmöglichkeit).
- zu Ziffer II.2.7: Der Vertrag verlängert sich um ein Jahr (bis zum 31.03.2024), wenn er nicht spätestens bis zum 15.12.2022 vom Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters;
- (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung;
- Bankerklärung zur Stellung der Bürgschaft auf gesonderte Anforderung;
- Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2018 bis 2020 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre;
- (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern;
- Die ausschreibende Stelle behält sich zudem vor, bereits im Rahmen der Angebotsbewertung eine Bankerklärung zu fordern, in welcher die Stellung der geforderten Bürgschaft im Auftragsfall bestätigt wird;
- Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden (Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern).
- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Vermarktung oder die Verwertung von Altpapier
- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Vermarktung oder die Verwertung von insgesamt mindestens 8.000 Mg Altpapier pro Jahr. Die Referenz/-en ist/sind für jedes der Kalenderjahre 2018 bis 2020 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
(Hinweis: Bei der Abgabe eines Angebots zu mehreren Losen sind die Referenzanforderungen nur einmalig vorzulegen.)
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) "Kommunikation":
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die Vergabeplattform "Deutsches Vergabeportal (DTVP)" (www.dtvp.de). Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform stehen unter www.support.cosinex.de zur Verfügung.
Zu Ziffer I.3) "Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt":
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über die Vergabeplattform "Deutsches Vergabeportal (DTVP)" an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich.
Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang auf der Vergabeplattform erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt.
Der rechtzeitige Abruf etwaig vorliegender Bieterinformationen während der Angebotsphase erfolgt eigenverantwortlich durch den Bieter. Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Es wird daher allen interessierten Unternehmen empfohlen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) "Kommunikation; Angebote sind einzureichen":
Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform) über die Angebotsfunktion der genutzten Vergabeplattform einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZBRNAJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.