Neubau der Feuerwache Arnsberg, technische Ausrüstung - Elektroplanung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Arnsberg
NUTS-Code: DEA5 Arnsberg
Postleitzahl: 59823
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.arnsberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau der Feuerwache Arnsberg, technische Ausrüstung - Elektroplanung
Die Stadt Arnsberg beabsichtigt den Neubau einer Feuerwache (FWA) Arnsberg. Der Neubau soll am bisherigen Standort Ruhrstraße 72 in 59821 Arnsberg realisiert werden. Das bedeutet, dass die bestehenden Gebäude zunächst abgerissen werden und die Errichtung des Neubaus im laufenden Betrieb erfolgen müssen. Während der gesamten Baumaßnahme ist der Betrieb der Feuerwehr aufrecht zu erhalten und alle dafür erforderlichen Flächen vorzuhalten. Der Bauablauf ist selbstverständlich in Bauabschnitten möglich.
Es soll unter Einhaltung der gängigen Normen und den allgemeinen Regeln der Technik ein funktionales Gebäude mittleren Standards gemäß BKI entstehen, welches alle infrastrukturellen Voraussetzungen zur Wahrnehmung der Aufgaben einer Feuerwehr erfüllt. Die Planung, Ausführung und Inbetriebnahme der FWA soll unter Berücksichtigung der Baumaßnahmen im laufenden Betrieb erfolgen. Die voraussichtliche Inbetriebnahme wird Ende 2025 erwartet.
Ausgeschrieben sind die Grundleistungen der LPHen 1-8 sowie besondere Leistungen der LPHen 2 und 3 der Planung der technischen Ausrüstung - Elektroplanung.
Ruhrstraße 72, 59821 Arnsberg
Die Stadt Arnsberg beabsichtigt den Neubau einer Feuerwache (FWA) Arnsberg. Der Neubau soll am bisherigen Standort Ruhrstraße 72 in 59821 Arnsberg realisiert werden. Das bedeutet, dass die bestehenden Gebäude zunächst abgerissen werden und die Errichtung des Neubaus im laufenden Betrieb erfolgen müssen. Während der gesamten Baumaßnahme ist der Betrieb der Feuerwehr aufrecht zu erhalten und alle dafür erforderlichen Flächen vorzuhalten. Der Bauablauf ist selbstverständlich in Bauabschnitten möglich.
Das Grundstück (Flurstück 480) befindet sich zwischen den Straßen „Ruhrstraße“ und “An der Schlacht“. Die Zufahrt zur Feuerwehr erfolgt über die Ruhrstraße. Eine Erschließung des Grundstückes zu der Straße „An der Schlacht“ ist nicht vorgesehen.
Im Osten grenzt ein Einkaufsareal mit verschiedenen Lebensmittelgeschäften an. Die Anlieferung des dort ansässigen REWE-Marktes erfolgt über das Grundstück der Feuerwehr. Dies ist bei der Planung zu berücksichtigen.
Im Westen ordnen sich zwei private sowie zwei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben gehörende Flurstücke an das Grundstück an.
Grundlagen für den Neubau sind der Brandschutzbedarfsplan und der Ratsbeschluss vom 24.06.2020. Die Raumanforderungen ergeben sich aus folgenden Vorschriften:
- DIN 14092 „Feuerwehrhäuser“
- DIN 13049:2017-08 Rettungswachen – Bemessungs- und Planungsgrundlage,
- DGUV Information 205-008 „Sicherheit im Feuerwehrhaus“
- nutzerspezifische Anforderungen
Es soll unter Einhaltung der gängigen Normen und den allgemeinen Regeln der Technik ein funktionales Gebäude mittleren Standards gemäß BKI entstehen, welches alle infrastrukturellen Voraussetzungen zur Wahrnehmung der Aufgaben einer Feuerwehr erfüllt. Bei der Auslegung der Räumlichkeit ist grundsätzlich darauf zu achten, dass alle Einsatzkräfte sowohl männlich als auch weiblich sein können; dies sollte daher für die Flächen entsprechend zugrundegelegt werden.
Zur Unterbringung, dem Schutz und der räumlichen Trennung der Einsatzkräfte wurde bereits ein temporäres Containergebäude auf dem Grundstück der Ruhrstraße 72 errichtet. Grundsätzlich soll ein Funktionsgebäude entstehen, dass den Bedürfnissen der örtlichen Feuerwehr gerecht wird. Es ist davon auszugehen, dass es sich mindestens um einen zweigeschossigen Bau handelt.
Die Planung, Ausführung und Inbetriebnahme der FWA soll unter Berücksichtigung der Baumaßnahmen im laufenden Betrieb erfolgen. Die voraussichtliche Inbetriebnahme wird Ende 2025 erwartet.
Ausgeschrieben sind die Grundleistungen der LPHen 1-8 sowie besondere Leistungen der LPHen 2 und 3 der Planung der technischen Ausrüstung - Elektroplanung.
In Nordrhein-Westfalen gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.03.2018.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau der Feuerwache Arnsberg, Planung der technischen Ausrüstung - Elektroplanung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Möhnesee
NUTS-Code: DEA5B Soest
Postleitzahl: 59519
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.epps-go.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter Nr. VI. 4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist zulässig, soweit -der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bieter wegen der Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.