Errichtung und Betrieb von Gigabit-Netzen für Gewerbegebiete im Kreis Steinfurt
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE119459367
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Steinfurt
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48565
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-steinfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung und Betrieb von Gigabit-Netzen für Gewerbegebiete im Kreis Steinfurt
Durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen sollen die im Kreis Steinfurt gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse in Gewerbegebieten über ein NGA-Netz erschlossen werden.
Es sollen in diesem Verfahren insgesamt ca. 1.279 Gewerbebetriebe in Gemeinden und Städten im Kreis Steinfurt über ein gigabitfähiges NGA-Netz erschlossen werden. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, die Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 und darauf weitere 8 Jahre zu betreiben.
Los 1 - Altenberge
Altenberge
Insgesamt sind ca. 108 Gewerbebetriebe in Gewerbegebieten der Gemeinde Altenberge mit einer Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu erschließen.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke - Gewichtung 45 %
- Kriterium: Zeitplan (Zeit und Meilensteinplanung) - Gewichtung 40 %
- Kriterium: Endkundenpreise (netto) - Gewichtung 10 %
- Kriterium: Konzept zur Nutzung alternativer Netztechnologien und Verlegemethoden - Gewichtung 5 %
Die Weiterleitung von Fördermitteln erfolgt auf Grundlage der Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 28. November 2019 und der Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms vom 29. Oktober 2018.
Los 2 - Greven I
Greven
Insgesamt sind ca. 128 Gewerbebetriebe in Gewerbegebieten der Stadt Greven mit einer Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu erschließen.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke - Gewichtung 40 %
- Kriterium: Zeitplan (Zeit- und Meilensteinplanung) - Gewichtung 25 %
- Kriterium: Garantierter Zeitraum bis zum Beginn der Reparaturarbeiten vor Ort an einer Kabeltrasse - Gewichtung 20 %
- Kriterium: Endkundenpreise - Gewichtung 10 %
- Kriterium: Konzept zur Nutzung alternativer Netztechnologien und Verlegemethoden - Gewichtung 5 %
Die Weiterleitung von Fördermitteln erfolgt auf Grundlage der Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 28. November 2019 und der Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms vom 29. Oktober 2018.
Los 3 - Greven II
Greven
Insgesamt sind ca. 187 Gewerbebetriebe in Gewerbegebieten der Stadt Greven mit einer Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu erschließen.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke - Gewichtung 40 %
- Kriterium: Zeitplan (Zeit- und Meilensteinplanung) - Gewichtung 25 %
- Kriterium: Garantierter Zeitraum bis zum Beginn der Reparaturarbeiten vor Ort an einer Kabeltrasse - Gewichtung 20 %
- Kriterium: Endkundenpreise - Gewichtung 10 %
- Kriterium: Konzept zur Nutzung alternativer Netztechnologien und Verlegemethoden - Gewichtung 5 %
Die Weiterleitung von Fördermitteln erfolgt auf Grundlage der Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 28. November 2019 und der Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms vom 29. Oktober 2018.
Los 4 - Hopsten
Hopsten
Insgesamt sind ca. 49 Gewerbebetriebe in Gewerbegebieten der Gemeinde Hopsten mit einer Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu erschließen.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke - Gewichtung 45 %
- Kriterium: Zeitplan (Zeit und Meilensteinplanung) - Gewichtung 40 %
- Kriterium: Endkundenpreise (netto) - Gewichtung 10 %
- Kriterium: Konzept zur Nutzung alternativer Netztechnologien und Verlegemethoden - Gewichtung 5 %
Die Weiterleitung von Fördermitteln erfolgt auf Grundlage der Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 28. November 2019 und der Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms vom 29. Oktober 2018.
Los 5 - Hörstel
Insgesamt sind ca. 88 Gewerbebetriebe in Gewerbegebieten der Stadt Hörstel mit einer Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu erschließen.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke - Gewichtung 45 %
- Kriterium: Zeitplan (Zeit und Meilensteinplanung) - Gewichtung 40 %
- Kriterium: Endkundenpreise (netto) - Gewichtung 10 %
- Kriterium: Konzept zur Nutzung alternativer Netztechnologien und Verlegemethoden - Gewichtung 5 %
Die Weiterleitung von Fördermitteln erfolgt auf Grundlage der Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 28. November 2019 und der Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms vom 29. Oktober 2018.
Los 6 - Ibbenbüren
Ibbenbüren
Insgesamt sind ca. 291 Gewerbebetriebe in Gewerbegebieten der Stadt Ibbenbüren mit einer Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu erschließen.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke - Gewichtung 45 %
- Kriterium: Zeitplan (Zeit und Meilensteinplanung) - Gewichtung 40 %
- Kriterium: Endkundenpreise (netto) - Gewichtung 10 %
- Kriterium: Konzept zur Nutzung alternativer Netztechnologien und Verlegemethoden - Gewichtung 5 %
Die Weiterleitung von Fördermitteln erfolgt auf Grundlage der Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 28. November 2019 und der Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms vom 29. Oktober 2018.
Los 7 - Laer
Laer
Insgesamt sind ca. 59 Gewerbebetriebe in Gewerbegebieten der Gemeinde Laer mit einer Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu erschließen.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke - Gewichtung 45 %
- Kriterium: Zeitplan (Zeit und Meilensteinplanung) - Gewichtung 40 %
- Kriterium: Endkundenpreise (netto) - Gewichtung 10 %
- Kriterium: Konzept zur Nutzung alternativer Netztechnologien und Verlegemethoden - Gewichtung 5 %
Die Weiterleitung von Fördermitteln erfolgt auf Grundlage der Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 28. November 2019 und der Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms vom 29. Oktober 2018.
Los 8 - Lotte
Lotte
Insgesamt sind ca. 62 Gewerbebetriebe in Gewerbegebieten der Gemeinde Lotte mit einer Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu erschließen.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke - Gewichtung 45 %
- Kriterium: Zeitplan (Zeit und Meilensteinplanung) - Gewichtung 40 %
- Kriterium: Endkundenpreise (netto) - Gewichtung 10 %
- Kriterium: Konzept zur Nutzung alternativer Netztechnologien und Verlegemethoden - Gewichtung 5 %
Die Weiterleitung von Fördermitteln erfolgt auf Grundlage der Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 28. November 2019 und der Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms vom 29. Oktober 2018.
Los 9 - Mettingen
Mettingen
Insgesamt sind ca. 35 Gewerbebetriebe in Gewerbegebieten der Gemeinde Mettingen mit einer Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu erschließen.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke - Gewichtung 45 %
- Kriterium: Zeitplan (Zeit und Meilensteinplanung) - Gewichtung 40 %
- Kriterium: Endkundenpreise (netto) - Gewichtung 10 %
- Kriterium: Konzept zur Nutzung alternativer Netztechnologien und Verlegemethoden - Gewichtung 5 %
Die Weiterleitung von Fördermitteln erfolgt auf Grundlage der Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 28. November 2019 und der Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms vom 29. Oktober 2018.
Los 10 - Saerbeck
Saerbeck
Insgesamt sind ca. 118 Gewerbebetriebe in Gewerbegebieten der Gemeinde Saerbeck mit einer Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu erschließen.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke - Gewichtung 45 %
- Kriterium: Zeitplan (Zeit und Meilensteinplanung) - Gewichtung 40 %
- Kriterium: Endkundenpreise (netto) - Gewichtung 10 %
- Kriterium: Konzept zur Nutzung alternativer Netztechnologien und Verlegemethoden - Gewichtung 5 %
Die Weiterleitung von Fördermitteln erfolgt auf Grundlage der Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 28. November 2019 und der Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms vom 29. Oktober 2018.
Los 11 - Steinfurt
Steinfurt
Insgesamt sind ca. 92 Gewerbebetriebe in Gewerbegebieten der Stadt Steinfurt mit einer Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu erschließen.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke - Gewichtung 40 %
- Kriterium: Zeitplan (Zeit und Meilensteinplanung) - Gewichtung 25 %
- Kriterium: Garantierter Zeitraum bis zum Beginn der Reparaturarbeiten vor Ort an einer Kabeltrasse - Gewichtung 20 %
- Kriterium: Endkundenpreise (netto) - Gewichtung 10 %
- Kriterium: Konzept zur Nutzung alternativer Netztechnologien und Verlegemethoden - Gewichtung 5 %
Die Weiterleitung von Fördermitteln erfolgt auf Grundlage der Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 28. November 2019 und der Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms vom 29. Oktober 2018.
Los 12 - Westerkappeln
Westerkappeln
Insgesamt sind ca. 62 Gewerbebetriebe in Gewerbegebieten der Gemeinde Westerkappeln mit einer Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu erschließen.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke - Gewichtung 45 %
- Kriterium: Zeitplan (Zeit und Meilensteinplanung) - Gewichtung 40 %
- Kriterium: Endkundenpreise (netto) - Gewichtung 10 %
- Kriterium: Konzept zur Nutzung alternativer Netztechnologien und Verlegemethoden - Gewichtung 5 %
Die Weiterleitung von Fördermitteln erfolgt auf Grundlage der Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 28. November 2019 und der Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms vom 29. Oktober 2018.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Los 1 - Altenberge
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Vreden
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 48691
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rosendahl
NUTS-Code: DEA35 Coesfeld
Postleitzahl: 48720
Land: Deutschland
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Los 2 - Greven I
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greven
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48268
Land: Deutschland
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Los 3 - Greven II
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greven
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48268
Land: Deutschland
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Los 4 - Hopsten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26133
Land: Deutschland
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Los 5 - Hörstel
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26133
Land: Deutschland
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Los 6 - Ibbenbüren
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26133
Land: Deutschland
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Los 7 - Laer
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26133
Land: Deutschland
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Los 8 - Lotte
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Los 9 - Mettingen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26133
Land: Deutschland
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Los 10 - Saerbeck
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Los 11 - Steinfurt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Steinfurt
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48565
Land: Deutschland
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Los 12 - Westerkappeln
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können vorbehaltlich einer anderslautenden Entscheidung des Spruchkörpers von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge gemäß § 160 Absatz 3 ist dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
• der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber dem Vergabestelle erhoben hat;
• Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind;
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind;.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.