Stadttheater Minden, Tonhallenstraße 3, 32423 Minden - „Technische Sanierung + 2.BA Brandschutz“ Referenznummer der Bekanntmachung: 003 2022 Mi
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadttheater Minden, Tonhallenstraße 3, 32423 Minden - „Technische Sanierung + 2.BA Brandschutz“
Stadttheater Minden, Tonhallenstraße 3, 32423 Minden - „Technische Sanierung + 2.BA Brandschutz“ - Schlosserarbeiten (Treppe und Geländer)
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Kurze prägnante Beschreibung der auszuführenden Leistung:
Treppenleiter im Außenbereich
Aussen- und Innengeländer
Stahlprofile / Kleinstahlteile
Benennung der Massen – „geschätzt“:
Treppenleiter, Höhe ca. 5 m
Ca. 4 m Aussengeländer
Ca. 3,5 m Innengeländer
Ca. 1.000 kg Stahlprofile
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Zugehörigkeit zu einer berufbezogenen Berufgenossenschaft, Auzug aus dem Handelregister, Antikorruptionsbescheinigung, Vorlage der Sozialversicherungsnachweise, Freistellungsbescheinigung vom Finanzamt
Eigenerklärung der Bieter, gemaäß Formblatt 124, oder Nachweis über einen Eintrag in einem Präqualifikat
Gemäß der gültigen technischen Ausführungsvorschriften und anerkannten Regel der Technik
Nachweis der Eignung durch Vorlage von Referenzen, Angaben der personellen Beschäftigungsstärke zum Zeitpunkt der Ausführung der Arbeiten
Gemäß der gültigen technischen Ausführungsvorschriften und anerkannten Regel der Technik
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2514410
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.