Feuerwehrfahrzeug mit Drehleiter Referenznummer der Bekanntmachung: 208-21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Werl
NUTS-Code: DEA5B Soest
Postleitzahl: 59457
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.werl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Feuerwehrfahrzeug mit Drehleiter
Drehleiter DLAK 23/12 (Lieferung nach EN 1846 und EN 14043 vollautomatische Drehleitern)
- Los 1 Fahrgestell und Aufbau
- Los 2 Beladung
Die zu liefernden Erzeugnisse und Anlagen müssen den zum Zeitpunkt der angebotsabgabe der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), den gültigen DIN-Vorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Arbeitsschutzvorschriften sowie den allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln entsprechen. Das Fahrzeug muss zur behördlichen Abnahme (TÜV und TÜD) vorgestellt werden.
Drehleiter DLAK 23/12 - Farhgestell und Aufbau
Selbstabholung durch Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr. Fertigstellung bei der Auftragsfirma für Los 1.
Drehleiter DLAK 23/12
Fahrgestell und Aufbau
Der Bieter für Los 1 tritt als Generalunternehmer auf. Er verantwortet insbesondere die Verträglichkeit bzw. die notwendigen Schnittstellen zwischen Fahrgestell- und Aufbauhersteller. Der Bieter für Los 2 verpflichtet sich die Beladung kostenfrei zum Sitz des Aufbauherstellers zu befördern.
Die zu liefernden Erzeugnisse und Anlagen müssen den zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), den gültigen DIN-Vorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Arbeitsschutzvorschriften sowie den allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln entsprechen.
Das Fahrzeug muss zur behördlichen Abnahme (TÜV und TÜD) vorgestellt werden.
Bei der Übergabe müssen folgende Unterlagen ausgehändigt werden:
- Beschreibungen und Bedienungsanleitungen für das Fahrgestell
- Wiegekarte des Fahrzeuges (Fahrgestell mit Aufbau und Beladung
sowie Fahrgestell mit Aufbau)
- Abnahmeprotokoll des TÜV
- Abnahmeprotokoll des TÜD
- Fahrzeugbrief
- Ausnahmegenehmigung von den Vorschriften der StVZO durch die
zuständige Behörde
- Bestätigung über die Durchführung einer Ablieferungsinspektion
beim Fahrgestellhersteller
- Garantiekarten für das Fahrzeug und die mitgelieferten Aggregate
und Geräte
- Stromverlaufspläne für die Elektrik in Fahrgestell und Aufbau
Drehleiter DLAK 23/12 - Beladung
Der Bieter für Los 1 tritt als Generalunternehmer auf. Er verantwortet insbesondere die Verträglichkeit bzw. die notwendigen Schnittstellen zwischen Fahrgestell- und Aufbauhersteller. Der Bieter für Los 2 verpflichtet sich die Beladung kostenfrei zum Sitz des Aufbauherstellers zu befördern.
Drehleiter DLAK 23/12 - Beladung
Die zu liefernden Erzeugnisse und Anlagen müssen den zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), den gültigen DIN-Vorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Arbeitsschutzvorschriften sowie den allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln entsprechen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fahrgestell und Aufbau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Luckenwalde
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 14943
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rosenbauer.com
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beladung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kabelsketal
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Postleitzahl: 06184
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://btl-brandschutz.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWYRB9P4Q
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
siehe § 160 Abs. 3 GWB
- innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Wallfahrtsstadt Werl nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, in den Vergabeunterlagen erkennbar sind
- innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Wallfahrtsstadt Werl, der Rüge nicht abhelfen zu wollen
- siehe § 135 Abs. 2 GWB: 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Wallfahrtsstadt Werl über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss
- Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU