Lieferung von 1 Stück 3-Achs LKW-Fahrgestell
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frechen
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50226
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtbetrieb-frechen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von 1 Stück 3-Achs LKW-Fahrgestell
Lieferung von 1 Stück 3-Achs LKW-Fahrgestell mit einer Vorderachse, einer Antriebsachse und einer gelenkten Nachlauflenkliftachse zum nachträglichen Aufbau von einem kombinierten Saug-/Spülaufbau mit Wasseraufbereitungsanlage.
Frechen
Lieferung von 1 Stück 3-Achs LKW-Fahrgestell mit einer Vorderachse, einer Antriebsachse und einer gelenkten Nachlauflenkliftachse zum nachträglichen Aufbau von einem kombinierten Saug-/Spülaufbau mit Wasseraufbereitungsanlage.
Modell: Mercedes-Benz Actros 5 S/M-FHS
Euro 6
Fahrzeugtyp: 2546 L
Baumuster: 96302012
Fahrzeugart: Fahrgestell
Fahrerhaus: M-Fahrerhaus
Motorleistung: 335 kW (455PS)
Antrieb: 6x2
Radstand: 4300 mm
Zul. Gesamtgewicht: 26000 kg
Lenkertyp: links
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Der Auftragswert des 3-Achs LKW-Fahrgestells, das über eine zu Gunsten des Auftraggebers bestehende Rahmenvereinbarung beschafft werden soll, liegt unterhalb des maßgeblichen EU-Schwellenwerts von [Betrag gelöscht] Euro. Daher ist der Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des EU-Kartellvergaberechts der §§ 97 ff. GWB nicht eröffnet. Der EU-Schwellenwert von [Betrag gelöscht] Euro würde zwar überschritten, wenn der Auftragswert für das Fahrgestell mit dem Auftragswert für die Lieferung und Montage des kombinierten Saug-Druck-Spül-Aufbaus mit Wasseraufbereitung zur hydrodynamischen Reinigung von Abwasserkanälen zusammenzurechnen wäre. Dies ist jedoch nicht der Fall. Fahrgestell und Aufbau sind gemäß § 3 Abs. 8 VgV als sachlich und wirtschaftlich getrennte Auftragsgegenstände und somit als nicht gleichartige Lieferungen anzusehen (so auch VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 31.07.2007 - VK-SH 15/07 - juris, Rdn. 34 für den vergleichbaren Fall der Beschaffung von Sinkkastenaufbau, Fahrgestell, Wechselrahmen und Abrollkipper für ein Straßenreinigungsfahrzeug). Für die Richtigkeit dieser in der Rechtsprechung der Vergabekammern und Vergabesenate - soweit ersichtlich bislang unwidersprochen gebliebenen - Auffassung spricht auch der Umstand, dass Fahrgestell und Aufbau verschiedenen CPV-Code-Kategorien zugerechnet werden (Fahrgestell: 34139000 "chassis"; Aufbau: 34200000 "vehicle bodies, trailers oder semi-trailers").
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50825
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.mercedes-benz-koeln.de/de/desktop/home.html
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
a) Aufgrund der hiesigen Bekanntmachung kann der Auftraggeber nach Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, den Vertrag mit dem Auftragnehmer schließen, ohne weiterhin dem Risiko nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ausgesetzt zu sein, dass der öffentliche Auftrag von Anfang an unwirksam ist.
b) Es gelten die Regelungen des § 135 GWB. Diese lauten wie folgt:
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.“