Bauchüberwachung Radweg unter dem Karst Referenznummer der Bekanntmachung: S-SCHWELM-2022-0001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwelm
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
Postleitzahl: 58332
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schwelm.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Bauchüberwachung Radweg unter dem Karst
Bauüberwachung zum Bauvorhaben Radweg "Radweg unter dem Karst" von Ruhr zur Wupper, von km 1+450,00 bis 3+030,70 (Bauvorhaben: Herrichtung des Tunnelbauwerks, Sicherung der Felsböschungen, Stützwände und Erstellung einer Radwegetrasse mit Rampe für die Folgenutzung als Geh- /Radweg, Schutzrohreinbau AVU)
Flurstücke 255 & 460, Flur 5, Gemarkung Schwelm
Die ehemalige Bahntrasse (DB Streckennummer 2423) liegt auf Schwelmer Stadtgebiet.
Das Baufeld ist über die Landesstraße L891 von der Gevelsberger Straße sowie von der Rosendahler Straße zu erreichen.
Stadt Schwelm
Herr M. Horvat
Bauplanung
horvat@schwelm.de
Tel: 02336/801-333, Fax: 02336/801-77333
Moltkestraße 24
58332 Schwelm
Bauüberwachung zum Bauvorhaben Radweg "Radweg unter dem Karst" von Ruhr zur Wupper, von km 1+450,00 bis 3+030,70 (Bauvorhaben: Herrichtung des Tunnelbauwerks, Sicherung der Felsböschungen, Stützwände und Erstellung einer Radwegetrasse mit Rampe für die Folgenutzung als Geh- /Radweg, Schutzrohreinbau AVU)
Flurstücke 255 & 460, Flur 5, Gemarkung Schwelm
Die ehemalige Bahntrasse (DB Streckennummer 2423) liegt auf Schwelmer Stadtgebiet.
Das Baufeld ist über die Landesstraße L891 von der Gevelsberger Straße sowie von der Rosendahler Straße zu erreichen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/rechtsmittelinstanz/index.html
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).