FE 82.0776/2021 - Untersuchungen Wissenschaftliche Begleitung der Reform des Fahrlehrerrechts - 'summative Evaluation‘ Referenznummer der Bekanntmachung: Z2g-FE 82.0776/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 82.0776/2021 - Untersuchungen Wissenschaftliche Begleitung der Reform des Fahrlehrerrechts - 'summative Evaluation‘
FE 82.0776/2021 -Untersuchungen Wissenschaftliche Begleitung der Reform des Fahrlehrerrechts - 'summative Evaluation‘
Mit dem zum 1. Januar 2018 in Kraft getretenen geänderten Fahrlehrergesetz wurde das Fahrlehrerrecht in Deutschland umfassend reformiert. Kernstück der Reform ist eine Novellierung der Fahrlehrerausbildung. Die dafür erforderlichen inhaltlichen Voraussetzungen wurden in einem Gutachten erarbeitet . In Anlehnung an das Konzept des Professionswissens von Schullehrern entwickelten die Autoren des Gutachtens ein kompetenzorientiertes Konzept für eine modularisierte Fahrlehrerausbildung. Darüber hinaus definierten sie wissenschaftlich und inhaltlich-praktisch begründete, für Fahrlehrer erforderliche fachliche sowie pädagogisch-psychologische und verkehrspädagogische Kompetenzen und unverzichtbare Ausbildungsinhalte.
Neben der Optimierung der Fahrlehrerausbildung bildet auch die Weiterentwicklung der Fahrschulüberwachung einen Schwerpunkt dieser Reform. Inhaltliche Voraussetzungen dafür wurden ebenfalls in einem Gutachten formuliert. Weitere Reformschwerpunkte stellen die Reduzierung des Fahrlehrermangels sowie der Abbau bürokratischer Hürden dar.
Zur Ableitung qualifizierter Aussagen über die Wirksamkeit des reformierten Fahrlehrerrechts ist die BASt vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) mit der wissenschaftlichen Begleitung der Reform beauftragt. Im Rahmen des bereits abgeschlossenen Projekts „Untersuchungen zur wissenschaftlichen Begleitung des reformierten Fahrlehrerrechts“ (FE 82.0702/2017) wurde in einem Projektteil eine formative Evaluation der reformierten Fahrlehrerausbildung für den Erwerb der Fahrlehrerlaubnisklasse BE durchgeführt. In einem weiteren Projektteil wurde eine Konzeption zur summativen Evaluation aller oben genannten Reformschwerpunkte erarbeitet.
Ziel dieses Forschungsvorhabens ist es, auf Basis der Empfehlungen des o.g. Projekts (FE 82.0702) eine summative Evaluation (Wirkungsevaluation) durchzuführen bezogen auf die vier Reformschwerpunkte (1) Optimierung der Fahrlehrerausbildung, (2) Weiterentwicklung der Fahrschulüberwachung, (3) Bekämpfung des Nachwuchsmangels und (4) Bürokratieabbau.
BRÜNKEN, R., LEUTNER, D., STURZBECHER, D., BREDOW, B. & EWALD, S. (2017). Reform der Fahrlehrerausbildung. In Bundesanstalt für Straßenwesen (Hrsg.), Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen, Reihe Mensch und Sicherheit, Heft 275 (S. 7-94). Bremen: Fachverlag NW.
SHULMAN, L. S. (1986). Those Who Understand: Knowledge Growth in Teaching. Educational Researcher, 15 (2), 4-14.
STURZBECHER, D. & BREDOW, B. (2017). Fahrschulüberwachung in Deutschland. Gutachten im Auftrag der Bundesanstalt für Straßenwesen. In Bundesanstalt für Straßenwesen (Hrsg.), Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen, Reihe Mensch und Sicherheit, Heft M 274. Bremen: Fachverlag NW.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
FE 82.0776/2021 - Untersuchungen Wissenschaftliche Begleitung der Reform des Fahrlehrerrechts - 'summative Evaluation‘
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90402
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.