Fernwärmekompaktstationen Referenznummer der Bekanntmachung: ewmr_08122021_Fernwärmekompaktstationen
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44787
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-bochum.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44787
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ewmr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fernwärmekompaktstationen
Lieferung von diversen Fernwärmekompaktstationen
Fernwärmekompaktstationen - Heizung
Fernwärmekompaktstationen indirekte Ausführung, 1 Heizkreis, Leistung 30 kW - 500 kW
Die Laufzeit des Rahmenvertrages einschließlich der Verlängerungsoptionen beträgt vier Jahre. Dementsprechend werden folgende Mengen voraussichtlich benötigt:
- Fernwärmekompaktstation 30 kW - Heizung: 5 Stück pro Jahr bzw. 20 Stück für 4 Jahre (Schätzmenge) sowie maximal 32 Stück für 4 Jahre (Höchstmenge)
- Fernwärmekompaktstation 50 kW - Heizung: 5 Stück pro Jahr bzw. 20 Stück für 4 Jahre (Schätzmenge) sowie maximal 32 Stück für 4 Jahre (Höchstmenge)
- Fernwärmekompaktstation 80 kW - Heizung: 5 Stück pro Jahr bzw. 20 Stück für 4 Jahre (Schätzmenge) sowie maximal 32 Stück für 4 Jahre (Höchstmenge)
- Fernwärmekompaktstation 130 kW - Heizung: 4 Stück pro Jahr bzw. 16 Stück für 4 Jahre (Schätzmenge) sowie maximal 24 Stück für 4 Jahre (Höchstmenge)
- Fernwärmekompaktstation 160 kW - Heizung: 1 Stück pro Jahr bzw. 4 Stück für 4 Jahre (Schätzmenge) sowie maximal 8 Stück für 4 Jahre (Höchstmenge)
- Fernwärmekompaktstation 240 kW - Heizung: 1 Stück pro Jahr bzw. 4 Stück für 4 Jahre (Schätzmenge) sowie maximal 8 Stück für 4 Jahre (Höchstmenge)
- Fernwärmekompaktstation 300 kW - Heizung: 1 Stück pro Jahr bzw. 4 Stück für 4 Jahre (Schätzmenge) sowie maximal 8 Stück für 4 Jahre (Höchstmenge)
- Fernwärmekompaktstation 400 kW - Heizung: 1 Stück pro Jahr bzw. 4 Stück für 4 Jahre (Schätzmenge) sowie maximal 8 Stück für 4 Jahre (Höchstmenge)
- Fernwärmekompaktstation 500 kW - Heizung: 1 Stück pro Jahr bzw. 4 Stück für 4 Jahre (Schätzmenge) sowie maximal 8 Stück für 4 Jahre (Höchstmenge)
Der Rahmenvertrag verlängert sich nach Ablauf der o. g. Laufzeit zweimalig jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht durch eine der beiden Vertragsparteien (für den Auftraggeber durch die ewmr im Namen des Auftraggebers) mit einer Frist von 6 Monaten vor Vertragsende gekündigt wird. Mit Erreichen unter II.2.4 angegebenen Höchstmengen endet der Rahmenvertrag automatisch.
Zuschlagserteilung
Entscheidet sich ein Bieter ein Angebot für ein Los (z.B. Los 1) abzugeben, so muss er sein Angebot sowohl für den Haupt- als auch den Nebenteil (z.B. Los 1.1 und Los 1.2) abgeben.
Alle Lose werden somit je in einen Hauptteil mit 60% der Menge und einen Nebenteil mit 40% der Menge aufgesplittet.
Zum Beispiel:
- Los 1.1. - Hauptteil (60% der Gesamtmenge): Fernwärmekompaktstation: 30 kW - Heizung
- Los 1.2. - Nebenteil (40% der Gesamtmenge): Fernwärmekompaktstation: 30 kW - Heizung
Der Zuschlag wird zu 60% über den Preis und zu 40% über die detaillierten Qualitätsmerkmale (siehe Bewertungsmatrix) erteilt.
Die Auftragserteilung im jeweiligen Hauptteil erfolgt auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot mit der höchsten Punktzahl. Insofern der Bestbieter schon den Zuschlag für den Hauptteil (z.B. Los 1.1) erhalten hat, so scheidet dieser für die Zuschlagserteilung im Nebenteil (z.B. Los 1.2) aus. In diesem Fall erhält der zweitplatzierte Bieter den Zuschlag im Nebenteil.
Weicht der zweitplatzierte Bieter jedoch um mehr als 25% mit seiner erreichten Punktzahl vom erstplatzierten Bieter ab, so scheidet sein Angebot für die Vergabe in dem betreffenden Los aus.
Der Bestbieter erhält in diesem Fall den Zuschlag sowohl für den Haupt- als auch für den Nebenteil.
Im Rahmen der Vergabe werden alle Lose getrennt voneinander betrachtet.
Fernwärmekompaktstationen - Heizung
Fernwärmekompaktstationen indirekte Ausführung, 1 Heizkreis, Leistung 30 kW - 500 kW
Die Laufzeit des Rahmenvertrages einschließlich der Verlängerungsoptionen beträgt vier Jahre. Dementsprechend werden folgende Mengen voraussichtlich benötigt:
- Fernwärmekompaktstation 30 kW - Heizung: 3 Stück pro Jahr bzw. 12 Stück für 4 Jahre (Schätzmenge) sowie maximal 20 Stück für 4 Jahre (Höchstmenge)
- Fernwärmekompaktstation 50 kW - Heizung: 3 Stück pro Jahr bzw. 12 Stück für 4 Jahre (Schätzmenge) sowie maximal 20 Stück für 4 Jahre (Höchstmenge)
- Fernwärmekompaktstation 80 kW - Heizung: 3 Stück pro Jahr bzw. 12 Stück für 4 Jahre (Schätzmenge) sowie maximal 20 Stück für 4 Jahre (Höchstmenge)
- Fernwärmekompaktstation 130 kW - Heizung: 2 Stück pro Jahr bzw. 8 Stück für 4 Jahre (Schätzmenge) sowie maximal 12 Stück für 4 Jahre (Höchstmenge)
- Fernwärmekompaktstation 160 kW - Heizung: 1 Stück pro Jahr bzw. 4 Stück für 4 Jahre (Schätzmenge) sowie maximal 8 Stück für 4 Jahre (Höchstmenge)
- Fernwärmekompaktstation 240 kW - Heizung: 1 Stück pro Jahr bzw. 4 Stück für 4 Jahre (Schätzmenge) sowie maximal 8 Stück für 4 Jahre (Höchstmenge)
- Fernwärmekompaktstation 300 kW - Heizung: 1 Stück pro Jahr bzw. 4 Stück für 4 Jahre (Schätzmenge) sowie maximal 8 Stück für 4 Jahre (Höchstmenge)
- Fernwärmekompaktstation 400 kW - Heizung: 1 Stück pro Jahr bzw. 4 Stück für 4 Jahre (Schätzmenge) sowie maximal 8 Stück für 4 Jahre (Höchstmenge)
- Fernwärmekompaktstation 500 kW - Heizung: 1 Stück pro Jahr bzw. 4 Stück für 4 Jahre (Schätzmenge) sowie maximal 8 Stück für 4 Jahre (Höchstmenge)
Der Rahmenvertrag verlängert sich nach Ablauf der o. g. Laufzeit zweimalig jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht durch eine der beiden Vertragsparteien (für den Auftraggeber durch die ewmr im Namen des Auftraggebers) mit einer Frist von 6 Monaten vor Vertragsende gekündigt wird. Mit Erreichen unter II.2.4 angegebenen Höchstmengen endet der Rahmenvertrag automatisch.
Zuschlagserteilung
Entscheidet sich ein Bieter ein Angebot für ein Los (z.B. Los 1) abzugeben, so muss er sein Angebot sowohl für den Haupt- als auch den Nebenteil (z.B. Los 1.1 und Los 1.2) abgeben.
Alle Lose werden somit je in einen Hauptteil mit 60% der Menge und einen Nebenteil mit 40% der Menge aufgesplittet.
Zum Beispiel:
- Los 1.1. - Hauptteil (60% der Gesamtmenge): Fernwärmekompaktstation: 30 kW - Heizung
- Los 1.2. - Nebenteil (40% der Gesamtmenge): Fernwärmekompaktstation: 30 kW - Heizung
Der Zuschlag wird zu 60% über den Preis und zu 40% über die detaillierten Qualitätsmerkmale (siehe Bewertungsmatrix) erteilt.
Die Auftragserteilung im jeweiligen Hauptteil erfolgt auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot mit der höchsten Punktzahl. Insofern der Bestbieter schon den Zuschlag für den Hauptteil (z.B. Los 1.1) erhalten hat, so scheidet dieser für die Zuschlagserteilung im Nebenteil (z.B. Los 1.2) aus. In diesem Fall erhält der zweitplatzierte Bieter den Zuschlag im Nebenteil.
Weicht der zweitplatzierte Bieter jedoch um mehr als 25% mit seiner erreichten Punktzahl vom erstplatzierten Bieter ab, so scheidet sein Angebot für die Vergabe in dem betreffenden Los aus.
Der Bestbieter erhält in diesem Fall den Zuschlag sowohl für den Haupt- als auch für den Nebenteil.
Im Rahmen der Vergabe werden alle Lose getrennt voneinander betrachtet.
Fernwärmekompaktstationen - (FB)-Heizung + WW im Durchflussprinzip
Fernwärmekompaktstationen indirekte Ausführung, 1 Heizkreis und 35 / 70 kW Warmwasser im Durchflussprinzip, Leistung 30 kW - 50 kW, ohne Zähler / 1 Zähler / 2 Zähler
Die Laufzeit des Rahmenvertrages einschließlich der Verlängerungsoptionen beträgt vier Jahre. Dementsprechend werden folgende Mengen voraussichtlich benötigt:
- Fernwärmekompaktstation 30 kW - Heizung + 35 kW WW im Durchflussprinzip: 12 Stück pro Jahr bzw. 48 Stück für 4 Jahre (Schätzmenge) sowie maximal 72 Stück für 4 Jahre (Höchstmenge)
- Fernwärmekompaktstation 30 kW - FB-Heizung + 35 kW WW im Durchflussprinzip 1 Zähler: 6 Stück pro Jahr bzw. 24 Stück für 4 Jahre (Schätzmenge) sowie maximal 36 Stück für 4 Jahre (Höchstmenge)
- Fernwärmekompaktstation 30 kW - FB-Heizung + 35 kW WW im Durchflussprinzip 2 Zähler: 1 Stück pro Jahr bzw. 4 Stück für 4 Jahre (Schätzmenge) sowie maximal 8 Stück für 4 Jahre (Höchstmenge)
- Fernwärmekompaktstation 50 kW - FB-Heizung + 70 kW WW im Durchflussprinzip 2 Zähler: 6 Stück pro Jahr bzw. 24 Stück für 4 Jahre (Schätzmenge) sowie maximal 36 Stück für 4 Jahre (Höchstmenge)
Der Rahmenvertrag verlängert sich nach Ablauf der o. g. Laufzeit zweimalig jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht durch eine der beiden Vertragsparteien (für den Auftraggeber durch die ewmr im Namen des Auftraggebers) mit einer Frist von 6 Monaten vor Vertragsende gekündigt wird. Mit Erreichen unter II.2.4 angegebenen Höchstmengen endet der Rahmenvertrag automatisch.
Zuschlagserteilung
Entscheidet sich ein Bieter ein Angebot für ein Los (z.B. Los 1) abzugeben, so muss er sein Angebot sowohl für den Haupt- als auch den Nebenteil (z.B. Los 1.1 und Los 1.2) abgeben.
Alle Lose werden somit je in einen Hauptteil mit 60% der Menge und einen Nebenteil mit 40% der Menge aufgesplittet.
Zum Beispiel:
- Los 1.1. - Hauptteil (60% der Gesamtmenge): Fernwärmekompaktstation: 30 kW - Heizung
- Los 1.2. - Nebenteil (40% der Gesamtmenge): Fernwärmekompaktstation: 30 kW - Heizung
Der Zuschlag wird zu 60% über den Preis und zu 40% über die detaillierten Qualitätsmerkmale (siehe Bewertungsmatrix) erteilt.
Die Auftragserteilung im jeweiligen Hauptteil erfolgt auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot mit der höchsten Punktzahl. Insofern der Bestbieter schon den Zuschlag für den Hauptteil (z.B. Los 1.1) erhalten hat, so scheidet dieser für die Zuschlagserteilung im Nebenteil (z.B. Los 1.2) aus. In diesem Fall erhält der zweitplatzierte Bieter den Zuschlag im Nebenteil.
Weicht der zweitplatzierte Bieter jedoch um mehr als 25% mit seiner erreichten Punktzahl vom erstplatzierten Bieter ab, so scheidet sein Angebot für die Vergabe in dem betreffenden Los aus.
Der Bestbieter erhält in diesem Fall den Zuschlag sowohl für den Haupt- als auch für den Nebenteil.
Im Rahmen der Vergabe werden alle Lose getrennt voneinander betrachtet.
Fernwärmekompaktstationen - (FB)-Heizung + WW im Durchflussprinzip
Fernwärmekompaktstationen indirekte Ausführung, 1 Heizkreis und 35 / 70 kW Warmwasser im Durchflussprinzip, Leistung 30 kW - 50 kW, ohne Zähler / 1 Zähler / 2 Zähler
Die Laufzeit des Rahmenvertrages einschließlich der Verlängerungsoptionen beträgt vier Jahre. Dementsprechend werden folgende Mengen voraussichtlich benötigt:
- Fernwärmekompaktstation 30 kW - Heizung + 35 kW WW im Durchflussprinzip: 8 Stück pro Jahr bzw. 32 Stück für 4 Jahre (Schätzmenge) sowie maximal 48 Stück für 4 Jahre (Höchstmenge)
- Fernwärmekompaktstation 30 kW - FB-Heizung + 35 kW WW im Durchflussprinzip 1 Zähler: 4 Stück pro Jahr bzw. 16 Stück für 4 Jahre (Schätzmenge) sowie maximal 24 Stück für 4 Jahre (Höchstmenge)
- Fernwärmekompaktstation 30 kW - FB-Heizung + 35 kW WW im Durchflussprinzip 2 Zähler: 1 Stück pro Jahr bzw. 4 Stück für 4 Jahre (Schätzmenge) sowie maximal 8 Stück für 4 Jahre (Höchstmenge)
- Fernwärmekompaktstation 50 kW - FB-Heizung + 70 kW WW im Durchflussprinzip 2 Zähler: 4 Stück pro Jahr bzw. 16 Stück für 4 Jahre (Schätzmenge) sowie maximal 24 Stück für 4 Jahre (Höchstmenge)
Der Rahmenvertrag verlängert sich nach Ablauf der o. g. Laufzeit zweimalig jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht durch eine der beiden Vertragsparteien (für den Auftraggeber durch die ewmr im Namen des Auftraggebers) mit einer Frist von 6 Monaten vor Vertragsende gekündigt wird. Mit Erreichen unter II.2.4 angegebenen Höchstmengen endet der Rahmenvertrag automatisch.
Zuschlagserteilung
Entscheidet sich ein Bieter ein Angebot für ein Los (z.B. Los 1) abzugeben, so muss er sein Angebot sowohl für den Haupt- als auch den Nebenteil (z.B. Los 1.1 und Los 1.2) abgeben.
Alle Lose werden somit je in einen Hauptteil mit 60% der Menge und einen Nebenteil mit 40% der Menge aufgesplittet.
Zum Beispiel:
- Los 1.1. - Hauptteil (60% der Gesamtmenge): Fernwärmekompaktstation: 30 kW - Heizung
- Los 1.2. - Nebenteil (40% der Gesamtmenge): Fernwärmekompaktstation: 30 kW - Heizung
Der Zuschlag wird zu 60% über den Preis und zu 40% über die detaillierten Qualitätsmerkmale (siehe Bewertungsmatrix) erteilt.
Die Auftragserteilung im jeweiligen Hauptteil erfolgt auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot mit der höchsten Punktzahl. Insofern der Bestbieter schon den Zuschlag für den Hauptteil (z.B. Los 1.1) erhalten hat, so scheidet dieser für die Zuschlagserteilung im Nebenteil (z.B. Los 1.2) aus. In diesem Fall erhält der zweitplatzierte Bieter den Zuschlag im Nebenteil.
Weicht der zweitplatzierte Bieter jedoch um mehr als 25% mit seiner erreichten Punktzahl vom erstplatzierten Bieter ab, so scheidet sein Angebot für die Vergabe in dem betreffenden Los aus.
Der Bestbieter erhält in diesem Fall den Zuschlag sowohl für den Haupt- als auch für den Nebenteil.
Im Rahmen der Vergabe werden alle Lose getrennt voneinander betrachtet.
Fernwärmekompaktstationen WW im Durchflussprinzip
Fernwärmekompaktstationen indirekte Ausführung, Warmwasser im Durchflussprinzip, Leistung 35 kW - 105 kW
Die Laufzeit des Rahmenvertrages einschließlich der Verlängerungsoptionen beträgt vier Jahre. Dementsprechend werden folgende Mengen voraussichtlich benötigt:
- Fernwärmekompaktstation 35 kW WW im Durchflussprinzip: 3 Stück pro Jahr bzw. 12 Stück für 4 Jahre (Schätzmenge) sowie maximal 20 Stück für 4 Jahre (Höchstmenge)
- Fernwärmekompaktstation 70 kW WW im Durchflussprinzip: 3 Stück pro Jahr bzw. 12 Stück für 4 Jahre (Schätzmenge) sowie maximal 20 Stück für 4 Jahre (Höchstmenge)
- Fernwärmekompaktstation 105 kW WW im Durchflussprinzip: 3 Stück pro Jahr bzw. 12 Stück für 4 Jahre (Schätzmenge) sowie maximal 20 Stück für 4 Jahre (Höchstmenge)
Der Rahmenvertrag verlängert sich nach Ablauf der o. g. Laufzeit zweimalig jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht durch eine der beiden Vertragsparteien (für den Auftraggeber durch die ewmr im Namen des Auftraggebers) mit einer Frist von 6 Monaten vor Vertragsende gekündigt wird. Mit Erreichen unter II.2.4 angegebenen Höchstmengen endet der Rahmenvertrag automatisch.
Zuschlagserteilung
Entscheidet sich ein Bieter ein Angebot für ein Los (z.B. Los 1) abzugeben, so muss er sein Angebot sowohl für den Haupt- als auch den Nebenteil (z.B. Los 1.1 und Los 1.2) abgeben.
Alle Lose werden somit je in einen Hauptteil mit 60% der Menge und einen Nebenteil mit 40% der Menge aufgesplittet.
Zum Beispiel:
- Los 1.1. - Hauptteil (60% der Gesamtmenge): Fernwärmekompaktstation: 30 kW - Heizung
- Los 1.2. - Nebenteil (40% der Gesamtmenge): Fernwärmekompaktstation: 30 kW - Heizung
Der Zuschlag wird zu 60% über den Preis und zu 40% über die detaillierten Qualitätsmerkmale (siehe Bewertungsmatrix) erteilt.
Die Auftragserteilung im jeweiligen Hauptteil erfolgt auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot mit der höchsten Punktzahl. Insofern der Bestbieter schon den Zuschlag für den Hauptteil (z.B. Los 1.1) erhalten hat, so scheidet dieser für die Zuschlagserteilung im Nebenteil (z.B. Los 1.2) aus. In diesem Fall erhält der zweitplatzierte Bieter den Zuschlag im Nebenteil.
Weicht der zweitplatzierte Bieter jedoch um mehr als 25% mit seiner erreichten Punktzahl vom erstplatzierten Bieter ab, so scheidet sein Angebot für die Vergabe in dem betreffenden Los aus.
Der Bestbieter erhält in diesem Fall den Zuschlag sowohl für den Haupt- als auch für den Nebenteil.
Im Rahmen der Vergabe werden alle Lose getrennt voneinander betrachtet.
Fernwärmekompaktstationen WW im Durchflussprinzip
Fernwärmekompaktstationen indirekte Ausführung, Warmwasser im Durchflussprinzip, Leistung 35 kW - 105 kW
Die Laufzeit des Rahmenvertrages einschließlich der Verlängerungsoptionen beträgt vier Jahre. Dementsprechend werden folgende Mengen voraussichtlich benötigt:
- Fernwärmekompaktstation 35 kW WW im Durchflussprinzip: 1 Stück pro Jahr bzw. 4 Stück für 4 Jahre (Schätzmenge) sowie maximal 8 Stück für 4 Jahre (Höchstmenge)
- Fernwärmekompaktstation 70 kW WW im Durchflussprinzip: 1 Stück pro Jahr bzw. 4 Stück für 4 Jahre (Schätzmenge) sowie maximal 8 Stück für 4 Jahre (Höchstmenge)
- Fernwärmekompaktstation 105 kW WW im Durchflussprinzip: 1 Stück pro Jahr bzw. 4 Stück für 4 Jahre (Schätzmenge) sowie maximal 8 Stück für 4 Jahre (Höchstmenge)
Der Rahmenvertrag verlängert sich nach Ablauf der o. g. Laufzeit zweimalig jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht durch eine der beiden Vertragsparteien (für den Auftraggeber durch die ewmr im Namen des Auftraggebers) mit einer Frist von 6 Monaten vor Vertragsende gekündigt wird. Mit Erreichen unter II.2.4 angegebenen Höchstmengen endet der Rahmenvertrag automatisch.
Zuschlagserteilung
Entscheidet sich ein Bieter ein Angebot für ein Los (z.B. Los 1) abzugeben, so muss er sein Angebot sowohl für den Haupt- als auch den Nebenteil (z.B. Los 1.1 und Los 1.2) abgeben.
Alle Lose werden somit je in einen Hauptteil mit 60% der Menge und einen Nebenteil mit 40% der Menge aufgesplittet.
Zum Beispiel:
- Los 1.1. - Hauptteil (60% der Gesamtmenge): Fernwärmekompaktstation: 30 kW - Heizung
- Los 1.2. - Nebenteil (40% der Gesamtmenge): Fernwärmekompaktstation: 30 kW - Heizung
Der Zuschlag wird zu 60% über den Preis und zu 40% über die detaillierten Qualitätsmerkmale (siehe Bewertungsmatrix) erteilt.
Die Auftragserteilung im jeweiligen Hauptteil erfolgt auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot mit der höchsten Punktzahl. Insofern der Bestbieter schon den Zuschlag für den Hauptteil (z.B. Los 1.1) erhalten hat, so scheidet dieser für die Zuschlagserteilung im Nebenteil (z.B. Los 1.2) aus. In diesem Fall erhält der zweitplatzierte Bieter den Zuschlag im Nebenteil.
Weicht der zweitplatzierte Bieter jedoch um mehr als 25% mit seiner erreichten Punktzahl vom erstplatzierten Bieter ab, so scheidet sein Angebot für die Vergabe in dem betreffenden Los aus.
Der Bestbieter erhält in diesem Fall den Zuschlag sowohl für den Haupt- als auch für den Nebenteil.
Im Rahmen der Vergabe werden alle Lose getrennt voneinander betrachtet.
Fernwärmekompaktstationen - Primärteil
Fernwärmekompaktstationen indirekte Ausführung, nur Primärteil, Leistung 30 kW - 1000 kW
Die Laufzeit des Rahmenvertrages einschließlich der Verlängerungsoptionen beträgt vier Jahre. Dementsprechend werden folgende Mengen voraussichtlich benötigt:
- Fernwärmekompaktstation 30 kW - Primärteil: 3 Stück pro Jahr bzw. 12 Stück für 4 Jahre (Schätzmenge) sowie maximal 20 Stück für 4 Jahre (Höchstmenge)
- Fernwärmekompaktstation 50 kW - Primärteil: 3 Stück pro Jahr bzw. 12 Stück für 4 Jahre (Schätzmenge) sowie maximal 20 Stück für 4 Jahre (Höchstmenge)
- Fernwärmekompaktstation 80 kW - Primärteil: 3 Stück pro Jahr bzw. 12 Stück für 4 Jahre (Schätzmenge) sowie maximal 20 Stück für 4 Jahre (Höchstmenge)
- Fernwärmekompaktstation 130 kW - Primärteil: 3 Stück pro Jahr bzw. 12 Stück für 4 Jahre (Schätzmenge) sowie maximal 20 Stück für 4 Jahre (Höchstmenge)
- Fernwärmekompaktstation 160 kW - Primärteil: 3 Stück pro Jahr bzw. 12 Stück für 4 Jahre (Schätzmenge) sowie maximal 20 Stück für 4 Jahre (Höchstmenge)
- Fernwärmekompaktstation 240 kW - Primärteil: 1 Stück pro Jahr bzw. 4 Stück für 4 Jahre (Schätzmenge) sowie maximal 8 Stück für 4 Jahre (Höchstmenge)
- Fernwärmekompaktstation 300 kW - Primärteil: 1 Stück pro Jahr bzw. 4 Stück für 4 Jahre (Schätzmenge) sowie maximal 8 Stück für 4 Jahre (Höchstmenge)
- Fernwärmekompaktstation 400 kW - Primärteil: 1 Stück pro Jahr bzw. 4 Stück für 4 Jahre (Schätzmenge) sowie maximal 8 Stück für 4 Jahre (Höchstmenge)
- Fernwärmekompaktstation 500 kW - Primärteil: 4 Stück pro Jahr bzw. 16 Stück für 4 Jahre (Schätzmenge) sowie maximal 24 Stück für 4 Jahre (Höchstmenge)
- Fernwärmekompaktstation 700 kW - Primärteil: 4 Stück pro Jahr bzw. 16 Stück für 4 Jahre (Schätzmenge) sowie maximal 24 Stück für 4 Jahre (Höchstmenge)
- Fernwärmekompaktstation 1000 kW - Primärteil: 4 Stück pro Jahr bzw. 16 Stück für 4 Jahre (Schätzmenge) sowie maximal 24 Stück für 4 Jahre (Höchstmenge)
Der Rahmenvertrag verlängert sich nach Ablauf der o. g. Laufzeit zweimalig jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht durch eine der beiden Vertragsparteien (für den Auftraggeber durch die ewmr im Namen des Auftraggebers) mit einer Frist von 6 Monaten vor Vertragsende gekündigt wird. Mit Erreichen unter II.2.4 angegebenen Höchstmengen endet der Rahmenvertrag automatisch.
Zuschlagserteilung
Entscheidet sich ein Bieter ein Angebot für ein Los (z.B. Los 1) abzugeben, so muss er sein Angebot sowohl für den Haupt- als auch den Nebenteil (z.B. Los 1.1 und Los 1.2) abgeben.
Alle Lose werden somit je in einen Hauptteil mit 60% der Menge und einen Nebenteil mit 40% der Menge aufgesplittet.
Zum Beispiel:
- Los 1.1. - Hauptteil (60% der Gesamtmenge): Fernwärmekompaktstation: 30 kW - Heizung
- Los 1.2. - Nebenteil (40% der Gesamtmenge): Fernwärmekompaktstation: 30 kW - Heizung
Der Zuschlag wird zu 60% über den Preis und zu 40% über die detaillierten Qualitätsmerkmale (siehe Bewertungsmatrix) erteilt.
Die Auftragserteilung im jeweiligen Hauptteil erfolgt auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot mit der höchsten Punktzahl. Insofern der Bestbieter schon den Zuschlag für den Hauptteil (z.B. Los 1.1) erhalten hat, so scheidet dieser für die Zuschlagserteilung im Nebenteil (z.B. Los 1.2) aus. In diesem Fall erhält der zweitplatzierte Bieter den Zuschlag im Nebenteil.
Weicht der zweitplatzierte Bieter jedoch um mehr als 25% mit seiner erreichten Punktzahl vom erstplatzierten Bieter ab, so scheidet sein Angebot für die Vergabe in dem betreffenden Los aus.
Der Bestbieter erhält in diesem Fall den Zuschlag sowohl für den Haupt- als auch für den Nebenteil.
Im Rahmen der Vergabe werden alle Lose getrennt voneinander betrachtet.
Fernwärmekompaktstationen - Primärteil
Fernwärmekompaktstationen indirekte Ausführung, nur Primärteil, Leistung 30 kW - 1000 kW
Die Laufzeit des Rahmenvertrages einschließlich der Verlängerungsoptionen beträgt vier Jahre. Dementsprechend werden folgende Mengen voraussichtlich benötigt:
- Fernwärmekompaktstation 30 kW - Primärteil: 1 Stück pro Jahr bzw. 4 Stück für 4 Jahre (Schätzmenge) sowie maximal 8 Stück für 4 Jahre (Höchstmenge)
- Fernwärmekompaktstation 50 kW - Primärteil: 1 Stück pro Jahr bzw. 4 Stück für 4 Jahre (Schätzmenge) sowie maximal 8 Stück für 4 Jahre (Höchstmenge)
- Fernwärmekompaktstation 80 kW - Primärteil: 1 Stück pro Jahr bzw. 4 Stück für 4 Jahre (Schätzmenge) sowie maximal 8 Stück für 4 Jahre (Höchstmenge)
- Fernwärmekompaktstation 130 kW - Primärteil: 1 Stück pro Jahr bzw. 4 Stück für 4 Jahre (Schätzmenge) sowie maximal 8 Stück für 4 Jahre (Höchstmenge)
- Fernwärmekompaktstation 160 kW - Primärteil: 1 Stück pro Jahr bzw. 4 Stück für 4 Jahre (Schätzmenge) sowie maximal 8 Stück für 4 Jahre (Höchstmenge)
- Fernwärmekompaktstation 240 kW - Primärteil: 1 Stück pro Jahr bzw. 4 Stück für 4 Jahre (Schätzmenge) sowie maximal 8 Stück für 4 Jahre (Höchstmenge)
- Fernwärmekompaktstation 300 kW - Primärteil: 1 Stück pro Jahr bzw. 4 Stück für 4 Jahre (Schätzmenge) sowie maximal 8 Stück für 4 Jahre (Höchstmenge)
- Fernwärmekompaktstation 400 kW - Primärteil: 1 Stück pro Jahr bzw. 4 Stück für 4 Jahre (Schätzmenge) sowie maximal 8 Stück für 4 Jahre (Höchstmenge)
- Fernwärmekompaktstation 500 kW - Primärteil: 2 Stück pro Jahr bzw. 8 Stück für 4 Jahre (Schätzmenge) sowie maximal 12 Stück für 4 Jahre (Höchstmenge)
- Fernwärmekompaktstation 700 kW - Primärteil: 2 Stück pro Jahr bzw. 8 Stück für 4 Jahre (Schätzmenge) sowie maximal 12 Stück für 4 Jahre (Höchstmenge)
- Fernwärmekompaktstation 1000 kW - Primärteil: 2 Stück pro Jahr bzw. 8 Stück für 4 Jahre (Schätzmenge) sowie maximal 12 Stück für 4 Jahre (Höchstmenge)
Der Rahmenvertrag verlängert sich nach Ablauf der o. g. Laufzeit zweimalig jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht durch eine der beiden Vertragsparteien (für den Auftraggeber durch die ewmr im Namen des Auftraggebers) mit einer Frist von 6 Monaten vor Vertragsende gekündigt wird. Mit Erreichen unter II.2.4 angegebenen Höchstmengen endet der Rahmenvertrag automatisch.
Zuschlagserteilung
Entscheidet sich ein Bieter ein Angebot für ein Los (z.B. Los 1) abzugeben, so muss er sein Angebot sowohl für den Haupt- als auch den Nebenteil (z.B. Los 1.1 und Los 1.2) abgeben.
Alle Lose werden somit je in einen Hauptteil mit 60% der Menge und einen Nebenteil mit 40% der Menge aufgesplittet.
Zum Beispiel:
- Los 1.1. - Hauptteil (60% der Gesamtmenge): Fernwärmekompaktstation: 30 kW - Heizung
- Los 1.2. - Nebenteil (40% der Gesamtmenge): Fernwärmekompaktstation: 30 kW - Heizung
Der Zuschlag wird zu 60% über den Preis und zu 40% über die detaillierten Qualitätsmerkmale (siehe Bewertungsmatrix) erteilt.
Die Auftragserteilung im jeweiligen Hauptteil erfolgt auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot mit der höchsten Punktzahl. Insofern der Bestbieter schon den Zuschlag für den Hauptteil (z.B. Los 1.1) erhalten hat, so scheidet dieser für die Zuschlagserteilung im Nebenteil (z.B. Los 1.2) aus. In diesem Fall erhält der zweitplatzierte Bieter den Zuschlag im Nebenteil.
Weicht der zweitplatzierte Bieter jedoch um mehr als 25% mit seiner erreichten Punktzahl vom erstplatzierten Bieter ab, so scheidet sein Angebot für die Vergabe in dem betreffenden Los aus.
Der Bestbieter erhält in diesem Fall den Zuschlag sowohl für den Haupt- als auch für den Nebenteil.
Im Rahmen der Vergabe werden alle Lose getrennt voneinander betrachtet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Der Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerberbogens (siehe hierzu unter Ziff. VI.3. eine allgemeine Unternehmensdarstellung/ein Firmenprofil einzureichen.
Der Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerberbogens (siehe hierzu unter Ziff. VI.3.) folgende Angaben vorzulegen:
1. Angaben zum Gesamtumsatz (netto) in den letzten 3 Geschäftsjahren, getrennt nach Jahren (2018, 2019, 2020),
2. Angaben zum durchschnittlichen Umsatz mit vergleichbaren Lieferungen von Fernwärmekompaktstationen (netto) in den letzten 3 Kalenderjahren, getrennt nach Jahren (2018, 2019, 2020),
3. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen i. H. v. mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden, mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Umweltschäden inkl. Allmählichkeitsschäden, mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden, mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Bearbeitungsschäden, zweifach maximiert pro Jahr durch Vorlage einer Fremdbescheinigung des Versicherungsgebers (nicht älter als 3 Monate, Kopie ausreichend) oder Bereitschaftserklärung eines Versicherungsgebers, im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abzuschließen (Kopie ausreichend).
Der Bewerber/ jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerberbogens (siehe hierzu unter Ziff. VI.3.) folgende Angaben/Unterlagen einzureichen:
1. Nachweis über ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 (Kopie ausreichend),
2. Angaben zu den in den letzten 3 Jahren (seit 10/2018)/gegenwärtig erbrachten Lieferungen vergleichbarer Art mit Angabe von:
a) Referenzobjekt
b) Auftraggeber, Anschrift sowie möglichst mit Ansprechpartner,
c) Leistungszeitraum (Monat/Jahr - Monat/Jahr bzw. laufend),
d) Dimension Fernwärmekompaktstation
e) gelieferte Anzahl
f) Kurzbeschreibung
3. Erklärung Störungsbeseitigung
In der Gewährleistungszeit muss eine Störungsbeseitigung innerhalb 24 Stunden und eine Reaktionszeit (telefonische Organisation) innerhalb 2 Stunden gewährleistet werden. Diese Leistungen müssen durch eigenes Personal in der Zeit von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr auch an Sonn- und Feiertagen erfolgen. Sollten diese Zeiträume nicht eingehalten werden, behalten wir uns vor, die Störungen, falls diese durch unser Personal behoben werden können, gegen Berechnung zu beseitigen. Sollte dies durch unser Personal nicht erfolgen können, werden wir ein Drittunternehmen einsetzen.
Zu 1.:
Der Bewerber muss die geforderten Zertifizierungen nachweisen können. Bei Angebotsabgabe durch eine Bewerbergemeinschaft gilt dies für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft.
Zu 2.:
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft muss über mindestens 1 Referenz aus den letzten 3 Jahren (seit 10/2018) über die Erbringung von zum vorliegenden Auftrag vergleichbare Lieferungen von Fernwärmekompaktstationen verfügen (Mindestanforderungen).
Zu 3.:
Sollte die Störungsbeseitigung in der Gewährleistungszeit nicht bestätigt werden, führt dies zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. (K.O.-Kriterium)
Keine.
14 Tage nach Rechnungseingang abzüglich 3 % Skonto, 30 Tage netto
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerberbogens um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben. Der Bewerberbogen wird ausschließlich über den unter Ziff. I.1. bezeichneten elektronischen Projektraum zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und dem Auftraggeber erfolgt ausschließlich über den o. g. Projektraum. Beteiligte sind im eigenen Interessegehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen des Auftraggebers zu kontrollieren. Die kostenfreie Registrierung wird empfohlen.
2. Der Bewerberbogen enthält neben Erklärungsvordrucken zu den unter Ziff. III.1. geforderten Angaben Vordrucke einer Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123, 124 GWB und einer Erklärung nach § 19 Abs.3 MiLoG. Weiter enthält er für den Fall der Bewerbung durch eine Bewerbergemeinschaft den Vordruck einer Bewerbergemeinschaftserklärung.
3. Der Teilnahmeantrag mit den unter Ziff. III.1. geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist bis zu dem unter Ziff. IV.2.2. genannten Termin ausschließlich elektronisch in Textform über den unter Ziff. I.1. benannten Projektraum einzureichen. Bewerbungen, die verspätet oder nicht formgerecht (d. h. nicht elektronisch) eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
4. Im elektronischen Projektraum sind neben dem Bewerberbogen auch die Ausschreibungsunterlagen (Muster) registrierungsfrei verfügbar. Weitere Unterlagen (Aufforderung zur Angebotsabgabe etc.), welche erst für die Erstellung eines Angebots benötigt werden, werden nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern zur Verfügung gestellt. - Bitte beachten Sie, dass mit dem Teilnahmeantrag die Angebotsunterlagen (sofern vorab möglich) bereits zur Kenntnisnahme einsehbar sind. (Muster)
5. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen sind möglichst bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist über den o. g. Projektraum einzureichen.
6. Der öffentliche Auftraggeber behält sich ausdrücklich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.
7. Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerbergemeinschaften sind nicht zulässig. Ein Austausch von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grds. nur bei gleicher fachlicher Qualifikation erteilt wird. Entsprechendes gilt für einen Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern, auf die sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfallberufen hat.
8. Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren mangels eines ausreichenden Wettbewerbs in Bezug auf einzelne Lose einzustellen, wenn nach dem Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs weniger als 3 geeignete Bewerber/Bewerbergemeinschaften für das jeweilige Los für eine Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung stehen.
9. Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblatt veröffentlichte Text maßgeblich.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDRD5B8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit ein Verstoß gegen Vergabebestimmungen nicht rechtzeitig gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurde oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. zur Rüge- und Antragsfrist im Einzelnen § 160 Abs. 3 GWB).