Sicherheitsdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: SDL2144
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.koeln-bonn-airport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienstleistungen
Gemäß § 8 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) ist jeder Flughafenbetreiber zu einer sog. "Eigensicherung" verpflichtet. Eine wesentliche Aufgabe ist es hierbei, die Sicherheitsbereiche vor unbefugtem Zutritt zu schützen (§ 8 Abs. 1 Nr. 4 LuftSiG) sowie befugte Personen vor dem Zutritt zu überprüfen und zu durchsuchen (§ 8 Abs. 1 Nr. 5 LuftSiG). Der Flughafenbetreiber ist darüber hinaus auch zur Ermöglichung der Sicherungsmaßnahmen Dritter verpflichtet. Hierzu gehört der sichere Transport von aufgegebenem Gepäck zu den Gepäckkontrollanlagen der Bundespolizei (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 LuftSiG) und die Mitwirkung bei manuellen Nachkontrollen von aufgegebenem Gepäck (§ 8 Abs. 1 Nr. 3 LuftSiG).
Gegenstand der auszuschreibenden Maßnahme sind sämtliche Leistungen, welche zur Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen, wie u.a. Zugangskontrollen (Personal-, Waren- und KFZ-Kontrollen) zu (sensiblen) Sicherheitsbereichen, erforderlich sind.
Die Leistung beinhaltet neben der Dienstleistung auch die Vermietung von technischem Equipment (z. B. Fahrzeuge, X-Rays, Torsonden und Sprengstoff-Detektoren).
Sicherheitsdienstleistungen SDL/L1
Erbringung personeller Sicherheitsdienstleistungen, als auch Gestellung der für die Auftragsausführung benötigten Einsatzmittel schwerpunktmäßig an der zentralen Kontrollstelle(ZKS), der Personalkontrollstelle am P5 (PKS P5), der Abgrenzung zum militärischen Vorfeld (Tor P & Z30) und zur Abdeckung der Sonderdienste.
Das zu beschaffende technische Equipment (ADT) betrifft vorwiegend technische Anlagen, die sich im Sicherheitsbereich nach § 7 LuftSiG befinden. Daher werden Teile der Auftrags- bzw. Vergabeunterlagen den Bietern nach Unterzeichnung einer entsprechenden Vertraulichkeitsvereinbarung zur Verfügung gestellt.
Sicherheitsdienstleistungen SDL/L2
Erbringung personeller Sicherheitsdienstleistungen, als auch Gestellung der für die Auftragsausführung benötigten Einsatzmittel schwerpunktmäßig an den Personalkontrollstellen im Terminal (Crewgate A, T1 Mitte, T2), im Rahmen der Warenkontrolle (inkl. Lotsen) und an weiteren Kontrollstellen (Z0, Z12, Z40).
Das zu beschaffende technische Equipment (ADT) betrifft vorwiegend technische Anlagen, die sich im Sicherheitsbereich nach § 7 LuftSiG befinden. Daher werden Teile der Auftrags- bzw. Vergabeunterlagen den Bietern nach Unterzeichnung einer entsprechenden Vertraulichkeitsvereinbarung zur Verfügung gestellt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sicherheitsdienstleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kelsterbach
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 65451
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sicherheitsdienstleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12526
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach §§ 100 Abs. 1 Nr. 2, 102 Abs. 5 GWB.
b) Das vom Auftraggeber gewählte Verfahren ist ein nicht offenes Verfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme nach dem 4. Teil des GWB und der Sektorenverordnung (SektVO).
c) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungen des GWB:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.