Umbau Hauptgebäude RGH – Ravensberger Gymnasium Herford – 102 Abbrucharbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2020005575
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herford
NUTS-Code: DEA43 Herford
Postleitzahl: 32052
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.herford.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau Hauptgebäude RGH – Ravensberger Gymnasium Herford – 102 Abbrucharbeiten
Umbau Hauptgebäude RGH – Ravensberger Gymnasium Herford – 102 Abbrucharbeiten
Abbrucharbeiten im Rahmen der Erweiterung und des Umbaus des Ravensberger Gymnasiums.
Totalabbruch des 4-geschossigen Fachklassengebäudes einschließlich Treppenhaus, der eingeschossigen Mensa, eines weiteren Treppenhauses sowie eines eingeschossigen WC-Anlagengebäudes. Darüber hinaus sind in dem nicht abzubrechenden Bestandsklassentrakt Abbrucharbeiten für die nachfolgende Kernsanierung durchzuführen. Abbruch und Entsorgung einschließlich anfallender Schadstoffe.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Umbau Hauptgebäude RGH – Ravensberger Gymnasium Herford – 102 Abbrucharbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Paderborn
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33142
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Abbrucharbeiten, händische Rückbauarbeiten durch schadstoffbelastete Bauteile, die zusätzliche Schadstoffbelastung wurde erst beim Abbruch festgestellt. Einordnung Abbruchschutt in höhere Entsorgungsklassen durch zusätzlich festgestellte Schadstoffe, zusätzliches Separieren notwendig.
Abbruch nicht vorgesehener Bauteile durch nicht mehr gegebene Standsicherheit. Probesanierung Klassenraum und Teilfassade WDVS durch Asbestverdacht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Paderborn
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33142
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Händische Rückbauarbeiten durch schadstoffbelastete Bauteile, die zusätzliche Schadstoffbelastung wurde erst beim Abbruch festgestellt. Einordnung Abbruchschutt in höhere Entsorgungsklassen durch zusätzlich festgestellte Schadstoffe, zusätzliches Separieren notwendig.
Abbruch nicht vorgesehener Bauteile durch nicht mehr gegebene Standsicherheit. Probesanierung Klassenraum und Teilfassade WDVS durch Asbestverdacht.
a) Die Analyse des Asphalts im Bereich der Turnhalle und der Tartanbahn hatte keine PAK-Befunde. Die nachträglich vorgenommene Analyse für den Asphalt des inneren Schulhofs wies unerwartet hohe PAK-Gehalte auf, so dass zusätzliche Entsorgungskosten daraus resultieren.b) Aufgrund unzureichender Standfestigkeit des Kamins muss dieser abgebrochen werden. Die mangelnde Standfestigkeit konnte erst nach Abbruch des Fachklassentraktes erkannt werden. c) Im Zuge der Abbrucharbeiten für das Wärmedämmverbundsystem war noch aufgrund von Asbestverdacht eine Probesanierung durchzuführen. Des weiteren mussten im Treppenhaus 2 kleinflächige Abschottungen sowie händische Rückbauarbeiten von Spachtelmassen erfolgen. Zusätzlich war eine zuvor nicht erkennbare Vorsatzschale im Bereich der Fundamente des WC-Traktes zurückzubauen. Auch am Kaminsockel waren zusätzliche händische Rückbauarbeiten erforderlich.