Visitewagen - Kreisklinikum Siegen Referenznummer der Bekanntmachung: INVP-046-2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegen
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57076
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.agkamed.de
Abschnitt II: Gegenstand
Visitewagen - Kreisklinikum Siegen
Das Kreisklinikum Siegen hat es sich zum Ziel gesetzt, zum 15.03.2022 mit einer neuen, modernen und zukunftsorientierten Lösung zur mobilen Visite (55 Stück) in Betrieb zu gehen. Dabei soll sich die zu beschaffende Hardwarelösung mit den KIS / der mobilen ePA und den bereits vorhandenen bzw. ggf. einzubindenden Subsystemen zu einem Gesamtsystem integrieren, um folgende Aufgaben abzudecken:
- Zugriff auf die elektronische Patientenakte am Krankenbett
- Mobile Visitenunterstützung
- Zusätzliche Stationsarbeitsplätze
- WLAN-Fähigkeit
- Integration in die bestehende Hard- und Software-Umgebung
Kreisklinikum Siegen GmbH Weidenauer Str. 76 57076 Siegen
Es wird ein Anbieter gesucht, der als Generalunternehmer die im Leistungsverzeichnis geforderten Leistungen erfüllen kann. Ist dies mit den eigenen Hard- und Softwareprodukten nicht zu leisten, steht es dem Anbieter frei, Lösungen von Subunternehmern zur Erfüllung der Aufgabenstellung einzubinden. In diesen Fällen muss durch den Anbieter sichergestellt werden, dass eine entsprechende vertragliche Bindung des Anbieters / Generalunternehmers zu den zuliefernden Unternehmen für die gesamte Vertragslaufzeit, inkl. Gewährleistungszeitraum sicherzustellen. Anderenfalls hat der Anbieter für die restliche Vertragslaufzeit einen für den Auftraggeber kostenneutralen Ersatz zu stellen.
Außerdem muss sich der Anbieter bereit erklären, das Kreisklinikum Siegen bei zukünftigen Erweiterungen des IT-Einsatzes umfassend zu unterstützen.
Es wird erwartet, dass das neue System den heutigen Standards für Hardware, für Hygiene und Arbeitssicherheit genügt. Hier sind beispielhaft zu nennen:
- lauffähig unter Citrix / WTS, lauffähig unter IGEL IOS
- die optimale Anpassungsfähigkeit an die Notwendigkeiten des Auftraggebers,
- Nachrüstbarkeit
- Nutzung von Standardschnittstellen und Technologien,
- Investitionssicherheit der Lösung,
- die Ausbaufähigkeit des Systems,
- ein 24-Stunden-Betrieb des Systems (abhängig von ggf. Akkulaufzeiten)
- eine anwenderfreundliche Bedienung
- Kippsicherheit
- Höhenverstellbarkeit
- Einhaltung aller relevanten Regelungen und Gesetzgebungen des Arbeitsschutzes
- Einhaltung der allgemein anerkannten und hier zutreffenden Regeln und Gesetzgebungen für die hier angebotene Technik
- DIN-Normen
- CE-Richtlinien
- VDE-Richtlinien
- Richtlinien für Bildschirmarbeitsplätze
- Unfallverhütungsvorschriften
- Hygienerechtliche Vorschriften
- Leichtlaufrollen (kugelgelagert)
- Rollen müssen antistatisch sein
Das System soll den MS Windows Standards entsprechen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Integrion GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altenberge
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48341
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.integrion.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YD3YY0S
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.