Lieferung von zwei Einsatzleitwagen ELW 1 (Basisfahrzeug und feuerwehrtechnischer Ausbau) für die Feuerwehr Ratingen Referenznummer der Bekanntmachung: 33 ZV 174/21 V
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ratingen
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40837
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.Ratingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von zwei Einsatzleitwagen ELW 1 (Basisfahrzeug und feuerwehrtechnischer Ausbau) für die Feuerwehr Ratingen
Als Führungsfahrzeuge für den Einsatzleitdienst der Berufsfeuerwehr sollen zwei Einsatzleitfahrzeuge vom Typ ELW 1 beschafft werden.
Da die Fahrzeuge im alltäglichen Einsatzbetrieb in einem ausgedehnten Stadtgebiet mit z.T. ländlichem Ausrückbereich und weiten Anfahrtstrecken genutzt werden, ist in besonderem Maße auf Ergonomie, Fahreigenschaften und robuste Verarbeitung zu achten.
Die Fahrzeuge werden mit zwei vollwertigen (Führungs-)Arbeitsplätzen ausgerüstet sein. Aufgrund von einsatztaktischen Vorgaben werden hohe Anforderungen an die IT-Ausstattung gestellt.
Feuerwehr Ratingen Voisweg 1-5 40878 Ratingen
Folgende Regeln, Vorschriften und Normen müssen eingehalten werden - bzw. es darf im Einzelfall nur nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber davon abgewichen werden:
- DIN EN 1846 (Alle Teile)
- E-DIN 14502 (Alle Teile), Allgemeine Anforderungen Feuerwehrfahrzeuge
- DIN SPEC 14507 (Teil 2), Einsatzleitwagen ELW 1
- ETSI EN (soweit für den Tetra-BOS Bereich relevant)
- EMV Richtlinien 2006/28 EG (KFZ Richtlinie) und 2014/30 EU, DIN EN 61000-6 Teile 1 bis 4, EMVG in aktueller Fassung
- Qualitätsanforderung gemäß ISO 9001 und 9002
- Straßenverkehrszulassungsordnung StVZO
- Vorschriften über elektrischen Anlagen VDE-/DIN-Normen
- Unfallverhütungsvorschrift UVV Feuerwehr GUV-V C53
- Unfallverhütungsvorschrift UVV Fahrzeuge DGUV Vorschrift 70
- alle sonstigen relevanten bzw. sinnvoll anwendbaren, anerkannten Regeln der Technik.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYY5DHXR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV.
Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Ansonsten gilt gemäß § 160 Absatz 3 GWB, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.