Vergabe von Anlagen, Industrie u. Kauenreinigung in der MVA Hamm Referenznummer der Bekanntmachung: MHB003-2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59075
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mva-hamm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Anlagen, Industrie u. Kauenreinigung in der MVA Hamm
Anlagen und Industriereingung der betreibenden Müllverbrennungsanlage (u.a. Kesselhaus, Rauchgasreingungsanlage, Müllbunker u. Krananlagen) sowie Außenanlagen- u. Kauenreinigung
MHB Hamm Betriebsführungsgesellschaft Am Lausbach 2 59075 Hamm
Anlagen-, Industrie- und Kauenreinigung
Mit der Option um (bis zu 3 mal) jährliche Verlängerung bis max. 31.03.2026
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung im Berufs- oder Handelsregister
Zur Nachweisführung genügt zunächst die Angabe der entsprechenden Registerstelle (Registergericht bzw. Handelskammer oder Industrie- und Handelskammer) und der Registernummer.
- Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren
Zur Nachweisführung genügt zunächst die Eigenerklärung zu den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre. Der Auftraggeber behält sich vor, bei begründeten Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärung von den in die engere Wahl genommenen Bietern im Wege der Aufklärung die Vorlage von geprüften Jahresabschlüssen oder vergleichbaren Nachweisen (z.B. Steuerberaterbescheinigung) zu verlangen.
- Anzahl der Beschäftigten in den letzten drei Jahren
Zur Nachweisführung genügt zunächst eine Eigenerklärung zur Angabe der Anzahl der Beschäftigten in den letzten drei Jahren.
- Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung gem. der vertraglichen Vorgaben
Zur Nachweisführung genügt zunächst der Nachweis der entsprechenden Versicherung.
- Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems ISO 9001 oder gleichwertig
- Nachweis über die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gem. § 56 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) oder gleichwertig
- Nachweis eines zertifizierten Arbeitsschutz- und Umweltmanagementsystems oder gleichwertig
Zur Nachweisführung der o. g. drei Kriterien genügt zunächst die Vorlage eines entsprechenden Zertifikates/Urkunde.
- Erfahrung mit der Erbringung vergleichbarer Dienstleistungen (nicht älter als drei Jahre)
Es muss mindestens eine Referenz über vergleichbare Leistungen angegeben werden, sonst gilt der Bieter als ungeeignet und wird nicht berücksichtigt.
Zur Nachweisführung genügt zunächst die Vorlage einer Referenzliste über die wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten vergleichbaren Dienstleistungen; vergleichbar sind alle Dienstleistungen im Rahmen von Industriereinigungen in Kraftwerken oder thermische Abfallverbrennungsanlagen.
Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDQD5FM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der
Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit
der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichendes Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat.
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffenen Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.