Vergabe von Dienstleistungskonzessionen für Werberechte in Minden - Rückversetzung Los 3 Referenznummer der Bekanntmachung: 606 2021 Mi
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Dienstleistungskonzessionen für Werberechte in Minden - Rückversetzung Los 3
Die Stadt Minden schreibt Dienstleistungskonzessionen auf städtischen Flächen in 4 Losen aus.
Laufzeiten der Lose: 10 bzw. 15 Jahre
Das Los 3 wird in diesem Verfahren in die Angebotsphase zurückversetzt. Das Verfahren für die Lose 1, 2 und 4 ist bereits abgeschlossen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Rückversetzung Los 3:
Digitale Werbeträger im Format 18/1 dCLB (Großscreens) oder ähnlich und digitale City-Light-Poster-Vitrinen 4/1 Format dCLP (Kleinscreens):
Errichtung und werbliche Nutzung von bis zu 3 digitalen Werbeträger/Screens im 18/1 Format oder ähnlich (dCLB) und bis zu 5 City-Light-Poster/Screens (dCLP) im 4/1 Format.
Eine Erweiterung der Werbeträger-Stückzahlen ist einvernehmlich möglich.
Der Stadt sowie gemeinnützigen Vereinen stehen mind. 100 Minuten/Tag je Screen zur Verfügung.
Von den Bietern werden Angebote sowohl einer umsatzbezogenen Pacht als auch einer Mindestpacht pro Jahr (auf Basis der o.g. Werbeträgermengen) erwartet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Leistungsbeschreibung Seite 9 Punkt 7: 2. Darstellung Ihres Unternehmens, insbesondere zur wirtschaftlichen, technischen und personellen Leistungsfähigkeit
siehe Leistungsbeschreibung Seite 9 Punkt7: Darstellung Ihres Unternehmens, insbesondere zur wirtschaftlichen, technischen und personellen Leistungsfähigkeit
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2514410
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.