Umzugsdienstleistung (Management und Durchführung) Referenznummer der Bekanntmachung: 12-22 NW
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47057
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uni-due.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umzugsdienstleistung (Management und Durchführung)
Umzugsdienstleistung (Management und Durchführung)
Universität Duisburg-Essen Universitätsstr. 2 45141 Essen
Umzugsdienstleistung (Management und Durchführung)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis einer Haftpflichtversicherung in branchenüblicher Höhe oder eine Vorlage einer Bescheinigung einer Versicherung, dass diese bereit ist, im Auftragsfall eine Versicherung mit den entsprechenden Deckungssummen mit dem Bewerber abzuschließen.
Der AN hat einen Projektverantwortlichen sowie einen Vertreter für die gesamte Dauer des Projektes namentlich bereits bei der Angebotsabgabe zu benennen. Beide müssen die deutsche Sprache fließend sprechen können und gegenüber den Mitarbeitern weisungsbefugt und durchsetzungsfähig sein.
- Es gelten die Besonderen Vertragsbedingungen Tariftreue/Mindestarbeitsbedingungen (513_EU)
- Es gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen des Landes NRW sowie die weiteren Vertragsbedingungen, wie unter Vergabeunterlagen / Vertragsbedingungen
veröffentlicht (s. auch Ausschlussgründe).
Auch im Fall der Auftragserteilung, werden Ihre AGB nicht anerkannt, sollten diese auf Schriftstücken wie Rechnungen oder Lieferscheinen abgebildet sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Es handelt sich um eine nichtöffentliche Öffnung. Eine Ortsangabe unterbleibt aus diesem Grund.
Die Angebotsöffnung ist nichtöffentlich.
Es sind lediglich Vertreter der Vergabestelle befugt, der elektronischen Angebotsöffnung beizuwohnen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Besichtigungen sind optional. Die Terminabsprache erfolgt über die Kommunikation auf der Vergabeplattform. Unter den Vergabeunterlagen finden Sie hierzu das Dokument "ggf. Besichtigung". Dieses bitte ausgefüllt zum Termin mitbringen, vorlegen und unterschreiben lassen. Es dient Ihnen auch als Nachweis für die Besichtigung (bitte mit dem Angebot abgeben).
Ergeben sich während der Besichtigung Fragen, sind diese anschließend über die Vergabeplattform zu stellen. Vorort werden aus Gründen der Gleichbehandlung keine Fragen beantwortet.
Es gelten die Vertrags- und Vergabebedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen in der aktuell gültigen Fassung, mitveröffentlicht in diesem Projektforum unter den Vergabeunterlagen. Auch im Fall des Zuschlags, werden Ihre AGB nicht anerkannt, sollten diese auf Schriftstücken wie Angeboten, Rechnungen oder Lieferscheinen abgebildet sein.
Bewerber-/Bieterfragen können nur über das Bewerber-/Bietertool "Kommunikation" auf der Vergabeplattformwww.evergabe.nrw.de bis zur Fristsetzung gestellt werden und werden nur über die Vergabeplattform beantwortet. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bewerber-/Bieterfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur kontaktiert werden können, wenn sie sich unter Angabe einer E-Mailadresse freiwillig bei der Vergabeplattform www.evergabe.nrw.deregistrieren. Soweit eine freiwillige Registrierung nicht erfolgt, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Nicht registrierte Bewerber/Bieter sind selber dafür verantwortlich, auf der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber/Bieter.
Bekanntmachungs-ID: CXPNY5MD0SW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.brd.nrw.de
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang
der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4
GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach
Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.