Objektplanung Freianlagen Generalsanierung Schloss und Park Benrath Referenznummer der Bekanntmachung: DUS-2022-0007
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung Freianlagen Generalsanierung Schloss und Park Benrath
Objektplanung Freianlagen
Düsseldorf
Objektplanung Freianlagen gem. §§ 38, 39 und 40 HOAI.
Die Stiftung Schloss und Park Benrath (SSPB) beabsichtigt ein Sanierungsprogramm für das Schloss und die zugehörigen Parkanlagen Benrath umzusetzen. Im Zuge dessen sollen der vorhandene Spielplatz sowie die Außengastronomie umgebaut und erweitert werden. Bauherr ist die SSPB, das Gartenamt der Stadt Düsseldorf wird die Planung insbesondere im Hinblick auf den Kinderspielplatz fachlich begleiten. Der Park und der Schlossvorplatz wurden stellenweise im Laufe der Jahrhunderte überplant und ist als Bodendenkmal geschützt. Bodenarbeiten sind möglichst einzuschränken und erfordern eine archäologische Baubegleitung durch das Gartenamt bzw. durch die zuständigen Denkmalschutzbehörden.
Das Leistungsbild Spielplatz umfasst die Umgestaltung des Spielplatzes mit einem Spielangebot für alle Altersklassen (Kleinkinder und Schulkinder) und Aufenthaltsbereiche für die Eltern zur Beaufsichtigung sowie die Schaffung der Voraussetzungen für die Einrichtung einer mobilen Gastronomie.
Das Leistungsbild Außengastronomie umfasst die Erweiterung, räumliche Planung und Einpassung der Flächen für eine erweiterte Außengastronomie incl. der Beschaffenheit der Bodenoberflächen.
Die Sanierungsmaßnahmen der verschiedenen Objekte finden im laufenden Betrieb statt. Auf einen (weitestgehend) normalen Besucherverkehr sowie stattfindende Veranstaltungen bis hin zu Großveranstaltungen ist planerisch Rücksicht zu nehmen.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung zunächst der Leistungen der Leistungsphase 1 bis 3.
Es werden alle eingehenden Teilnahmeanträge geprüft und insgesamt drei (u. U. bis zu fünf) Bewerber für das weitere Verhandlungsverfahren zugelassen. Dabei wird wie folgt verfahren:
Bis zu drei Interessenten mit der höchsten Gesamtpunktzahl der Eignungsmatrix werden ausgewählt. Sollte die Auswertung der Punkte ergeben, dass aufgrund von Punktgleichstand mehr als drei Bewerber zu berücksichtigen wären (z. B. weil auf dem dritten Rang zwei oder mehrere gleichrangige Bewerber stehen), wird vorbehalten, bis zu fünf Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern.
Sollten nach obigen Maßstäben mehr als fünf Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern sein, weil alle Bewerber die volle Punktzahl erreichen, wird durch Los entschieden, welche Bewerber zu Verhandlungen aufgefordert werden.
Sollten nach obigen Maßstäben mehr als fünf Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern sein, weil auf dem zweiten Rang fünf oder mehr gleichrangige Bewerber bzw. dritten Rang vier oder mehr gleichrangige Bewerber stehen, wird durch Los entschieden, welche dieser Bewerber neben den/ dem Bestplatzierten zu Verhandlungen aufgefordert werden.
Der Auslober behält sich vor, das Verfahren auch dann weiterzuführen, wenn die geplante Mindestzahl an geeigneten Bewerbern nicht erreicht wird. Die Durchführung von aufeinanderfolgenden Phasen zur schrittweisen Verringerung der Zahl der zu verhandelnden Angebote ist nicht erforderlich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Im Sinne einer pragmatischen Verfahrensdurchführung wird der Umfang der vorzulegenden Nachweise und Erklärungen auf das zwingend notwendige begrenzt. Hierzu werden einheitliche Bewerbungsformulare herausgegeben, welche zwingend zu verwenden sind. Sie finden sich in der Anlage "auszufüllende Dokumente".
- Bewerbergemeinschaften müssen im Teilnahmeantrag
a) Einen bevollmächtigten, federführenden Vertreter sowie
b) Alle Mitglieder der BIEGE / ARGE schriftlich benennen.
Alle benannten Mitglieder müssen den Teilnahmeantrag unterzeichnen.
- Beim Einsatz von Nachunternehmern
a) Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe
b) Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher.
- Nachweis über den Eintrag in das Handels- oder Partnerschaftsregister (bei Bewerbergemeinschaften aller Mitglieder).
- Mitgliedschaft (ggf. aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft) in einer Architekten- und / oder Ingenieurkammer.
- Eigenerklärung (ggf. aller Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft), dass keine Ausschlussgründe nach §48 VgV vorliegen. Sofern Ausschlussgründe vorliegen, können die Bewerber ausgeschlossen werden (wenn keine selbstreinigenden Maßnahmen vorgenommen wurden).
- Nachweis, dass der Bewerber eine Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen in Höhe von 3 Mio. Euro für Personenschäden, 1,5 Mio. Euro für Sach- und Vermögensschäden hat bzw. Eigenerklärung, dass im Auftragsfall unverzüglich eine Anpassung der Mindestdeckungssummen abgeschlossen wird. Abfassung in deutscher Sprache. Bei anderssprachigen Dokumenten muss eine Übersetzung beigefügt werden. Übersetzungsfehler gehen zu Lasten des Bewerbers.
- Bewerber- und Arbeitsgemeinschaften sind nur gesamtschuldnerisch haftend zugelassen.
- Verwendung des Vertragsmusters des Auftraggebers.
- Die Anpassung etwaig noch nicht ausreichender Deckungssummen kann durch eine Eigenerklärung über die geplante Erhöhung der Versicherungssummen im Auftragsfall als Anlage zum Teilnahmeantrag ersetzt und im Auftragsfall nachgeholt werden.
- Versicherungsschutz gem. oben aufgeführter Aufzählung
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020).
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende/ fehlerhafte Angaben / Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist ggf. nachzufordern. Eine Verpflichtung dazu besteht nicht. Werden die Erklärungen nicht innerhalb der Nachfrist vorgelegt, kann das Angebot ausgeschlossen werden. Ist eine ausreichende Anzahl an Bewerbungen eingegangen, entfallen Nachforderungen.
Der durchschnittliche Umsatz / Jahr in den Jahren 2018- 2020 muss > 100.000 € netto betragen.
Im Zuge der Auswertung geht der Umsatz Bewerber mit 20 % ein.
- Eigenerklärung über die Kapazität Büro und Erfahrung Personal (Anzahl der Projektleiter) des Büros/der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 Jahren.
- Bei Bietergemeinschaften müssen die Nachweise für jedes Mitglied beigebracht werden.
Es dürfen für die Erfahrung mit vergleichbaren Bauaufgaben bis zu drei Referenzprojekte aus dem Zeitraum 2014 bis zur Veröffentlichung der Bekanntmachung auf den beigestellten Unterlagen benannt werden.
Um die volle Punktzahl zu erreichen und alle Mindestkriterien zu erfüllen, müssen 3 Referenzen zu vergleichbaren Bauaufgaben sowie eine Referenz zu öffentlicher Projektförderung und eine Referenz zu einem Projekt mit Außengastronomie abgegeben werden. Es werden nur Referenzen gewertet, bei
denen der Abschluss der Leistungen im Zeitraum 2014 bis zum Tag der Bekanntmachung erfolgte (vgl. Eignungstabelle in den Bewerbungsunterlagen). Wird zu dem Kriterium der vergleichbaren Bauaufgabe mehr als eine Referenz benannt, werden die Punkte der Referenzen addiert. Die Erfüllung der Mindestanforderungen kann mithilfe eines Referenzprojektes erfolgen, welches jedoch dann mehrfach aufgeführt werden muss (siehe Bewerberbögen).
Gewichtung der Auswahlkriterien
Wirtschaftliche + Finanzielle Leistungsfähigkeit 20 %
Technische Leistungsfähigkeit 80%
- der durchschnittliche Umsatz / Jahr in den Jahren 2018 - 2020 muss > 100.000 € netto betragen.
- Mindestens 1 Referenz mit einer öffentlichen Projektförderung (EU, Bund oder Land).
- Mindestens 1 Referenz mit einer vergleichbaren Bauaufgabe (Planung von Spielanlagen) mit Baukosten (KG 500) > 350.000 € für abgeschlossene Leistungsphasen 2 bis 7, die Leistungsphase 8 muss begonnen sein.
- mindestens 1 Referenz mit der Planung einer Außengastronomie mit Baukosten (KG 500) > 350.000 € für abgeschlossene Leistungsphasen 2 bis 7, die Leistungsphase 8 muss begonnen sein.
- Die Eignungskriterien und Mindestkriterien liegen den Bewerbungsformularen als Anlage "Eignungskirterien" bei.
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt oder Beratender Ingenieur/ Ingenieur zu tragen oder nach den EGRichtlinien,
insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder als Beratender Ingenieur/ Ingenieur tätig zu werden.
Der Auftrag unterliegt den Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW und des Mindestlohngesetzes. Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es dürfen keine Wettbewerbsteilnehmer bei der Öffnung der Angebote anwesend sein.
Auf anderem Wege übermittelte Teilnahmeanträge und Angebote, wie z.B. per Post (sog. schriftliches Angebot), Telefax und E-Mail etc. sind nicht zugelassen. Eine elektronische verschlüsselte Abgabe von Angeboten und Teilnahmeanträgen ist verpflichtend. Maßgeblich für den fristgerechten Eingang Ihres Teilnahmeantrags und Ihres Angebotes ist der von der Vergabeplattform generierte Zeitstempel der Einreichung des Angebotes. Später eingehende Angebote sind gemäß VgV von der Wertung ausgeschlossen. Das Risiko der fristgerechten elektr. Übermittlung liegt beim Bewerber/Bieter.
Die Termine des Verfahrens sowie des Projektes sind dem beigefügten Rahmenterminplan (siehe Anlage 2) zu entnehmen. Bieterfragen sind ausschließlich schriftlich auf der verwendeten Vergabeplattform zu stellen und werden auch dort beantwortet.
Diejenigen Bewerber, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs verbleiben, werden dazu aufgefordert, ein initiales Angebot elektronisch verschlüsselt über das Vergabeportal abzugeben. Grundlage der Angebotsabgabe ist die den Vergabeunterlagen beigefügte Leistungsbeschreibung sowie die weiteren Vergabeunterlagen. Die Bewerber, die aufgefordert werden, ein initiales Angebot
einzureichen, müssen dafür die ihnen übersandten Vordrucke verwenden.
Die Auftraggeberin behält sich ausdrücklich vor, den Zuschlag auf der Grundlage der initialen Angebote zu erteilen. Die Verhandlungsrunde kann entfallen, wenn die Präsentation als fachlicher Teil des Angebots mit dem initialen Angebot elektronisch eingereicht wurde. Die Wertung ist anhand des Dokuments ohne persönliche Vorstellung möglich. Es besteht kein Anspruch der Bieter darauf, zu einer Verhandlungsrunde eingeladen zu werden. Sofern Verhandlungen durchgeführt werden, werden alle zur Abgabe eines Initialangebotes aufgeforderten Bieter auch aufgefordert, ein finales Angebot abzugeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.