Abladeoptimierung der Fahrrinnen am Mittelrhein, Avifaunistische Langzeituntersuchung Rheingau, Rhein-km 508,0-530,4 Referenznummer der Bekanntmachung: 3806E233.03/E/136-0000-5080
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47198
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wsa-rhein.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abladeoptimierung der Fahrrinnen am Mittelrhein, Avifaunistische Langzeituntersuchung Rheingau, Rhein-km 508,0-530,4
Für das Projekt Abladeoptimierung der Fahrrinnen am Mittelrhein (AOMR) Teilabschnitt 1 „Rheingau / Inselrhein“ Rhein-km 508,00 bis 528,00 soll in den Jahren 2022 bis 2024 bzw, 2025 ein avifaunistisches Fachgutachten erstellt werden. Dieses beinhaltet die Erfassung von Brutvögeln sowie Zug- und Rastvögel von Rhein-km 508,00 (Budenheim bei Mainz) bis Rhein-km 530,40 (einschließlich Mäuseturminsel). Die Kartierung ist in einem ersten Schritt für zwei Jahre geplant und kann optional auf eine dritte Kartierperiode erweitert werden. Der unten angegebene geschätzte Gesamtwert bezieht sich auf eine zweijährige Kartierung:
Kartierung der Brutvögel in den Jahren 2023, 2024 und optional 2025:
Revierkartierung auf einer Fläche von ca. 1.215 ha
Linienkartierung auf einer Fläche von ca. 1.200 ha
Kartierung der Zug- und Rastvögel: 2022/2023, 2023/2024 und optional 2024/2025:
Raumnutzungsbeobachtungen auf einer Fläche von ca. 2.785 ha
Insgesamt sollen von 2022 bis 2024 bzw. 2025 Zwischenberichte, gegebenenfalls ein qualifizierter Zwischenbericht und ein Abschlussbericht (Fachgutachten) erstellt werden. Die Ergebnisse des Fachgutachtens sollen für die spätere Erstellung des UVP-Berichtes sowie die notwendigen Fachbeiträge zum Artenschutz, und zur FFH-Verträglichkeit sowie den Landschaftspflegerischen Begleitplan genutzt werden können. Gegebenenfalls wird der Untersuchungsumfang durch eine Plausibilitätskontrolle im späteren Verfahrensverlauf überprüft und aktualisiert.
Duisburg und Bingen
Das Vorhaben ist nach § 5 UVPG UVP-pflichtig entsprechend Anlage 1 zum UVPG, Nr. 14.2 Bau einer Bundeswasserstraße, die für Schiffe mit
(14.2.1) mehr als 1 350 t zugänglich ist.
Nach § 14 Bundeswasserstraßengesetz bedarf die Maßnahme der Planfeststellung.
Entsprechend UVPG sind die projektbedingten unmittelbaren und mittelbaren Auswir-kungen und Beeinträchtigungen auf die Schutzgüter nach §
2 Abs. 1 UVPG zu unter-suchen. Das Ergebnis hat den Kriterien des § 16 UVPG für die Erstellung des UVP-Berichtes zu genügen.
Das avifaunistische Fachgutachten dient der Erstellung des UVP-Berichtes.
Die Kriterien sowie deren Wichtung ist dem Abschnitt III zu entnehmen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Den vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung hat der Bewerber durch die Eigenerklärung gemäß der Eigenerklärung
Eignung EU (Formblatt 133/333b-L/F) oder durch die EEE zu erbringen. Das Formblatt 133
/333b-L/F „Eigenerklärung zur Eignung“ ist den zeitgleich zu dieser Bekanntmachung veröffentlichten Unterlagen beigefügt.
Im Weiteren wird sich auf die Eigenerklärung Eignung EU (Formblatt 133/333b-L/F) bezogen. Die Regelungen sind entsprechend auch bei der
Nachweisführung durch die EEE zu beachten.
Erklärung nach §§ 123, 124 GWB und § 44 Abs. 1 VgV Erklärung gem. Formblatt 133/333b-L/F: Ziffer 1, 4, 5.1, 5.2, 13.
Die vorstehenden Erklärungen/ Auskünfte sind vom Bewerber/Bieter, bei Bewerber-/Bietergemeinschaft von jedem Mitglied und im Falle der
Eignungsleihe zusätzlich von den Unterauftragnehmern für die jeweilige Eignungsleihe gesondert auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag
einzureichen.
Den vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung hat der Bewerber durch die Eigenerklärung gemäß der Eigenerklärung
Eignung EU (Formblatt 133/333b-L/F) oder durch die EEE zu erbringen. Das Formblatt 133/333b-L/F „Eigenerklärung zur Eignung“ ist den
zeitgleich zu dieser Bekanntmachung veröffentlichten Unterlagen beigefügt.
a) Erklärung nach § 45 Abs.1 Nr. 3 VgV, dass eine Berufshaftpflichtversicherung nachgewiesen wird oder dass im Auftragsfall vor
Zuschlagserteilung eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Auch ist der Nachweis für die
Maximierung der Ersatzleistung zu bringen.
Erklärung gem. Formblatt 133/333b-L/F in Ziffer 6.
b) Angaben zur Bepunktung der Eignungskriterien:
Die Angaben eines jeden Bewerbers zu den benannten Eignungskriterien werden mit einer Punktzahl zwischen 0 und 5 bewertet. Dabei werden
die Punkte nach folgender Systematik vergeben:
- 5 Punkte: Kriterium bestmöglich erfüllt,
- 4 Punkte: Kriterium überdurchschnittlich erfüllt,
- 3 Punkte: Kriterium durchschnittlich erfüllt
- 2 Punkte: Kriterium unterdurchschnittlich erfüllt,
- 1 Punkt: Kriterium noch erfüllt.
- 0 Punkte: Kriterium (Mindestanforderung) nicht erfüllt.
Ist eine der geforderten, bekannt gemachten Mindestanforderungen nicht erfüllt (0 Punkte des Bewerbers), ist die Eignung nicht nachgewiesen
und der Bewerber wird nicht zur Verhandlung /zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
Erklärung nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV über den Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mit vergleichbaren Leistungen
(Wichtung 25 %):
Erklärung gem. Formblatt 133/333b-L/F in Ziffer 7.2
Vergleichbare Dienstleistungen werden wie folgt definiert: Erarbeitung von avifaunistischen Fachgutachten für großflächige Projekte.
Bewertungsmaßstab:
- 5 Punkte, Kriterium bestmöglich erfüllt: Gesamtumsatz vergleichbarer Dienstleistungen > 250.000,-- €/a
- 4 Punkte, Kriterium überdurchschnittlich erfüllt: Gesamtumsatz vergleichbarer Dienstleistungen > 200.000,-- €/a
- 3 Punkte, Kriterium durchschnittlich erfüllt: Gesamtumsatz vergleichbarer Leistungen > 150.000 €/a
- 2 Punkte, Kriterium unterdurchschnittlich erfüllt: Gesamtumsatz vergleichbarer Leistungen >100.000,-- €/a
- 1 Punkt, Kriterium (Mindestanforderungen) noch erfüllt: Gesamtumsatz vergleichbarer Leistungen > 50.000,-- €/a
- 0 Punkte, Kriterium (Mindestanforderungen) nicht erfüllt: Gesamtumsatz vergleichbarer Leistungen ≤ 50.000,-- €/a
zu a) Nachweis der Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung (bei Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften muss der im Vertrag genannte
Versicherungsschutz der genannten Deckungssummen für jedes Mitglied bestehen)
mindestens 1.500.000 € für Personenschäden und mindestens 1.500.000 € für sonstige Schäden
Zu b) Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mit vergleichbaren Leistungen
Die erreichte Punktzahl für das Kriterium muss abschließend mindestens mit einem Punkt bewertet sein. Werden die Mindestanforderungen nicht
erfüllt, erfolgt der Ausschluss.
Angaben zur Bepunktung der Eignungskriterien s. III.1.2 b)
a) Beleg nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV von Referenzen mit vergleichbaren Leistungen (Wichtung 50 %)
Nachweis gem. Formblatt 133/333b-L/F in Ziffer 9.
Vergleichbare Leistungen werden in der Bekanntmachung wie folgt definiert: Erarbeitung von avifaunistischen Fachgutachten für große Projekte.
Bewertungsmaßstab:
- 5 Punkte, Kriterium bestmöglich erfüllt: Mehrjährige avifaunistische Untersuchungen mit Gewässerbezug für ein Gebiet mit einer Größe > 2.000 ha
- 4 Punkte, Kriterium überdurchschnittlich erfüllt: Mehrjährige avifaunistische Untersuchungen für ein Gebiet mit der Größe > 2.000 ha
- 3 Punkte, Kriterium durchschnittlich erfüllt: Avifaunistische Untersuchungen für ein Gebiet mit der Größe > 2.000 ha
- 2 Punkte, Kriterium unterdurchschnittlich erfüllt: Avifaunistische Untersuchungen für ein Gebiet mit der Größe > 1.000 ha
- 1 Punkt, Kriterium (Mindestanforderungen) noch erfüllt: Avifaunistische Untersuchungen für ein Gebiet mit der Größe > 500 ha
- 0 Punkte, Kriterium (Mindestanforderungen) nicht erfüllt: Avifaunistische Untersuchungen für ein Gebiet mit der Größe ≤ 500 ha
b) Erklärung nach § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV über das jährliche Mittel der mit vergleichbaren Leistungen betrauten Beschäftigten inklusive externem ornithologischem Fachpersonal, das nachweislich für dieses Projekt aquiriert wird (Wichtung 25%)
Erklärung gemäß Formblatt 133/333b-L/F in Ziffer 10.
Bewertungsmaßstab:
5 Punkte, Kriterium bestmöglich erfüllt: Anzahl Ornithologisches Fachpersonal > 20
4 Punkte, Kriterium überdurchschnittlich erfüllt: Anzahl Ornithologisches Fachpersonal bis 20
3 Punkte, Kriterium durchschnittlich erfüllt: Anzahl Ornithologisches Fachpersonal bis 14
2 Punkte, Kriterium unterdurchschnittlich erfüllt: Anzahl Ornithologisches Fachpersonal bis 8
1 Punkt, Kriterium (Mindestanforderungen) noch erfüllt: Anzahl Ornithologisches Fachpersonal bis 3
0 Punkte, Kriterium (Mindestanforderungen) nicht erfüllt: Anzahl Ornithologisches Fachpersonal < 3
Die Nachweise gem. Nr. 8 des Formblatts 133/333b-L/F über die berufliche Befähigung des Bewerbers nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV werden nicht
als Eignungsnachweise abgefordert. Diese Nachweise finden bei den Zuschlagskriterien Berücksichtigung. Deshalb darf keine Eintragung hierzu
in der Eigenerklärung Eignung (Formblatt 133/333b-L/F) vorgenommen werden.
zu a) Die Anzahl der Referenzen ist nicht beschränkt. Ein Bewerber, der nicht mindestens drei Referenzen zu vergleichbaren Leistungen benennt
und vorlegt, erhält 0 Punkte bei diesem Eignungskriterium und wird ausgeschlossen.
Die jeweiligen Bewertungspunkte der einzelnen vergleichbaren und damit wertbaren Referenzen werden bei jedem Bewerber addiert und es wird
dann der Mittelwert mit zwei Nachkommastellen berechnet und mit der Wichtung für das Eignungskriterium multipliziert.
Zu b) Jährliches Mittel der mit vergleichbaren Leistungen betrauten Beschäftigten und Führungskräften in den letzten 3 Jahren. Die erreichte
Punktzahl für das Kriterium muss abschließend mindestens mit einem Punkt bewertet sein. Werden die Mindestanforderungen nicht erfüllt, erfolgt der Ausschluss.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.