2021-154 Verwertung von Bau-/Abbruchabfällen (Bauschutt) Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-154 (WBD)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wb-duisburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
2021-154 Verwertung von Bau-/Abbruchabfällen (Bauschutt)
Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR sammelt auf ihren Recyclinghöfen Bau- und Abbruchabfälle, die dort von den Kunden abgegeben werden. Des Weiteren fallen Bau- und Abbruchabfälle aus dem Bereich des Containerdienstes an. Ferner fallen auf den Friedhöfen sowie der Grünunterhaltung der Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR zu verwertende Grabsteine, Betonsockel und Randeinfassungen usw. aus dem Wegebau an. Darüber hinaus fallen auch Stahlbetonmasten an. Die Fraktionen werden in gesonderten Containern gesammelt und in unregelmäßigen Abständen durch eigene Fahrzeuge zu einem Verwerter transportiert. Dieser soll anschließend die Fraktionen einer ordnungsgemäßen und umweltgerechten Verwertung bzw. Aufbereitung zuführen.
Alle Abfälle werden i.d.R. sortenrein angeliefert. In Ausnahmefällen können die angelieferten Container jedoch geringfügige Verunreinigungen aufweisen.
Die Anlieferungen stammen hauptsächlich von den nachstehend genannten Anfallstellen der AG:
- RH DU-Nord, Im Holtkamp 84,
- RH DU-Mitte, Zur Kupferhütte 10,
- RH DU-Süd, Kaiserswerther Str. 210-212,
- RH DU-West, Schauenstr. 40
sowie den
17 Friedhöfen im Stadtgebiet Duisburg und aus dem Containerdienst .
Die Sammlung erfolgt an den Werktagen von Montag bis Samstag.
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR Duisburg ACHTUNG:
Die AN muss über eine Verwertungsanlage/Übergabestelle im Umkreis von 20 km (Luftlinie) vom Betriebshof DU-Hochfeld, Zur Kupferhütte 10, 47053 Duisburg verfügen.
Die Bau- und Abbruchabfälle setzen sich aus folgenden Fraktionen zusammen einschl. geschätzter Tonnagen:
- AVV 170101 Beton (ca. 300 t)
- AVV 170101 Stahlbetonmasten (ca. 600 t)
- AVV 170102 Ziegel (ca. 400 t)
- AVV 170103 Fliesen, Ziegel und Keramik (ca. 4.000 t)
- AVV 170107 Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 170106 fallen (ca. 24.000 t)
- AVV 170802 Baustoffe auf Gipsbasis mit
Ausnahme derjenigen, die unter 170801 fallen (ca. 200 t)
Die Mengenangaben, Durchschnittswerte der letzten Jahre, dienen lediglich als Kalkulationshilfe und sind keine verbindlichen Angaben, die für die Zukunft zugesagt werden. Hinzu kommen die jahreszeitlichen Mengenschwankungen. Änderungen in der Mengenangabe im Bereich von +/- 20% sind von der Bieterin im Rahmen der Preisbildung einzukalkulieren und führen nicht zu einer Veränderung der angebotenen Kondition.
Die Beauftragung der v.g. Mengen wird in Form von separaten Beauftragungen der Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR (WBD-A und WBD-G - Hoheitlich) und Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR (BgA) erfolgen. Die Abrechnung der angelieferten Mengen muss auf den jeweiligen Auftraggeber (Hoheitlich / BgA) erfolgen.
Anlieferung der Fraktionen:
Die Anlieferung erfolgt durch die AG. Die zu übernehmenden Fraktionen werden in Absetz- und Abrollcontainern unterschiedlicher Größen angeliefert. Teilweise erfolgt die Anlieferung auch in "normalen" LKW.
ACHTUNG:
Die AN muss über eine Verwertungsanlage/Übergabestelle im Umkreis von 20 km (Luftlinie) vom Betriebshof DU-Hochfeld, Zur Kupferhütte 10, 47053 Duisburg verfügen.
Die Anlieferungen erfolgen von Montag bis Freitag von 7.00 - 17.00 Uhr, an Samstagen von 7.00 - 13.00 Uhr. Zu diesen Zeitpunkten muss die Anlage bzw. Übergabestelle geöffnet sein.
Es sind ein zentraler Ansprechpartner sowie ein Vertreter nebst deren Kontaktdaten seitens der AN zu benennen.
Auf der Anlage, wie auch auf der Übergabestelle, muss die Möglichkeit bestehen die angelieferten Abfälle unverzüglich abzukippen. Eine "Zwischenlagerung" der angelieferten und befüllten Container ist nicht möglich.
Alle der im Auftrage der AG eingehenden Fraktionen sind mit Gewichtsangabe (Verwiegung auf einer amtlich geeichten Waage) zu erfassen. Dieses ist mittels Wiegeschein zu dokumentieren. Eine Durchschrift/Kopie des Wiegescheins ist beim Rücktransport dem Fahrer der AG auszuhändigen.
Auf dem Wiegeschein müssen folgende Angaben vorhanden sein:
- Datum und Uhrzeit der Anlieferung an der Verwertungsanlage /
Übergabestelle,
- Wiegeschein-Nr.
- Amtl. Kennzeichen des Fahrzeuges,
- Name oder Bezeichnung und Anschrift der Anlage und Waage (falls
abweichend),
- Bezeichnung der Abfallart und AVV-Nr.,
- Herkunft der angelieferten Fraktion (z.B. Name des Recycling- oder
Friedhofes),
- Bruttogewicht,
- Nettogewicht.
Die auf der Waage erfassten Gewichte gelten als Grundlage für die monatlichen Rechnungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abfuhr und Verwertung/Entsorgung von Bau-/Abbruchabfällen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47228
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.avg.eu
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDBD5SQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die
Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
§ 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt