2021-218 Verkauf/Verwertung von Altpapier im losweisen Verfahren (4 Lose) Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-218 (WBD)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wb-duisburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
2021-218 Verkauf/Verwertung von Altpapier im losweisen Verfahren (4 Lose)
Verkauf und Verwertung von Altpapier und Pappe.
Der Auftraggeber sammelt Papier und Pappe/Kartonagen, im folgenden Altpapier genannt, im gesamten Stadtgebiet Duisburg. Das Altpapier wird über unterschiedliche Erfassungssysteme im Bring- und Holsystem gesammelt. Das Altpapier stammt vorwiegend aus Privathaushalten aber auch aus dem gewerblichen Bereich.
Das Altpapier soll einer ordnungsgemäßen und umweltgerechten Verwertung zugeführt werden.
Verkauf/Verwertung von ca. 9.000 t Altpapier (Umlade DU-Hochfeld)
47053 Duisburg Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Umlade in DU-Hochfeld, Zur Kupferhütte 10, 47053 Duisburg
Verkauf/Verwertung von ca. 9.000 t Papier und Pappe/ Kartonagen (Altpapier) - AVV 200101 und 150101
Eine einseitige Vertragsverlängerungsoption um weitere 12 Monate (01.01.2023 - 31.12.2023) ist für die AG zu berücksichtigen.
Verkauf/Verwertung von ca. 9.000 t Altpapier (Umlade DU-Hochfeld)
47053 Duisburg Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Umlade in DU-Hochfeld, Zur Kupferhütte 10, 47053 Duisburg
Verkauf/Verwertung von ca. 9.000 t Papier und Pappe/ Kartonagen (Altpapier) - AVV 200101 und 150101
Eine einseitige Vertragsverlängerungsoption um weitere 12 Monate (01.01.2023 - 31.12.2023) ist für die AG zu berücksichtigen.
Verkauf/Verwertung von ca. 9.000 t Altpapier (Umlade/Recyclinghof DU-Nord)
47053 Duisburg Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Umlade/Recyclinghof in DU-Nord, Im Holtkamp 84, 47167Duisburg
Verkauf/Verwertung von ca. 9.000 t Papier und Pappe/ Kartonagen (Altpapier) - AVV 200101 und 150101
Eine einseitige Vertragsverlängerungsoption um weitere 12 Monate (01.01.2023 - 31.12.2023) ist für die AG zu berücksichtigen.
Verkauf/Verwertung von ca. 4.500 t Altpapier (Qualität 1.04)
47053 Duisburg Anlieferung durch den/die Auftraggeber/in
Verkauf/Verwertung von ca. 4.500 t Papier und Pappe/ Kartonagen (Altpapier) - AVV 150101.
Das über die AG angelieferte Altpapier des Loses 4 stammt vorwiegend aus den folgenden Erfassungssystemen:
- Presscontainer (10 - 20 m3)
- Abrollcontainer (20 - 48 m3)
- Umleerbehälter/Absetzcontainer (5 m3/10 m3)
Das angelieferte Altpapier entspricht der gemäß EUWID deklarierten Qualität 1.04 (Kaufhausaltpapier). Somit umfasst das angelieferte Altpapier die typische Zusammensetzung von Altpapier aus gewerblichen und industriellen Anfallstellen.
Eine einseitige Vertragsverlängerungsoption um weitere 12 Monate (01.01.2023 - 31.12.2023) ist für die AG zu berücksichtigen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Verkauf/Verwertung von Altpapier
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mönchengladbach
NUTS-Code: DEA15 Mönchengladbach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 41066
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Verkauf7Verwertung von Altpapier und Pappe (AVV 15101), Qualität 1.04
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mülheim
NUTS-Code: DEA16 Mülheim an der Ruhr, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45478
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDBD5S3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.