Architektenleistungen - LP 1-9 - Neubau einer Rettungswache in Ruppichteroth Referenznummer der Bekanntmachung: 21-0190-22-VgV
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegburg
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rhein-sieg-kreis.de/cms100/buergerservice/aktuelles/beschaffungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Architektenleistungen - LP 1-9 - Neubau einer Rettungswache in Ruppichteroth
Architektenleistungen LP 1-9 gemäß § 34 HOAI
für den Neubau der Rettungswache in Ruppichteroth (Rhein-Sieg-Kreis)
Rettungswache Ruppichteroth Rathausstrasse, Nähe Bergstrasse 53809 Ruppichteroth
Art und Umfang der Planungsleistung:
Architektenleistungen für den Neubau einer Rettungswache in Ruppichteroth, Teilflächen der Flurstücke 264, 62 und 213 im Flur 013 der Gemarkung Ruppichteroth. Beauftragt werden Leistungen der Leistungsphasen 1 - 9 gemäß HOAI; Honorarzone III, sowie besondere Leistungen
Vorgesehene Rahmendaten für den Projektablauf:
Planungsbeginn Architektur 4. Quartal 2021
Abschluss Entwurfsplanung im September 2022
Beginn Vergabe Bauleistungen im Mai 2023
Beginn Bauausführung im Mai 2024
Baufertigstellung im Oktober 2025.
Angaben zur Bauaufgabe:
Neubau einer Rettungswache mit 4 Stellplätzen für Rettungsfahrzeuge und einer Wasch- und Desinfektionshalle, einem Aufenthalts-, Ruhe- und Sanitärbereich für die Mitarbeiter, einem Verwaltungsbereich für die Wachleitung und die Wahrnehmung administrativer Aufgaben, sowie entsprechende Lagerflächen (Lager medizinische Materialien, Kfz-Lager, Putzmittelraum etc.).
Gebäudeplanungsdaten:
Nutzfläche: ca. 570 m²
BGF: ca. 752 m²
BRI: ca. 3.464 m³
geschätzte Baukosten (KG 200 - 600): ca. 4,25 Mio. EUR brutto
geschätzte anrechenbare Kosten für die Architektenleistungen: ca. 2,9 Mio. EUR netto.
Besonderheiten in der Planung und Bauausführung:
Das Gebäude soll hinsichtlich seiner Energieeffizienz die Anforderungen an ein KfW-Effizienzhaus 55 erfüllen, wobei die Fahrzeughalle bei diesem Nachweis nicht zu berücksichtigen ist.
Für den Sommerlichen Wärmeschutz in der Fahrzeughalle ist die Anforderung, dass in den Fahrzeugen gelagerten Medikamente dem Medizinproduktgesetz unterliegen und in der Regel nicht bei Temperaturen von über 25°C gelagert werden dürfen zu beachten. Eine frühzeitige thermische Gebäudesimulation in den ersten Entwurfsphasen ist für diese Rettungswache angedacht.
Eine der wesentlichen Aufgaben der Planung wird weiterhin darin bestehen, Lösungen zu finden, die den genannten Anforderungen gerecht werden und dabei auch den Unfallschutz für die Mitarbeiter gewährleisten können.
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich eines gültigen Bebauungsplans.
Aufgrund der Lage der Grundstücksfläche und der angrenzenden Wohnbebauung stellt der Lärmschutz eine erhöhte Schwierigkeit dar.
Ebenfalls ist die komplexe Zuwegungssituation in Abstimmung mit der Gemeinde Ruppichteroth durch die direkt anliegende Parkplatz- und Grünfläche eine Besonderheit dieses Bauprojektes.
Weitere Details zur Planungsaufgabe sind aus den Teilnahme-/Vergabeunterlagen ersichtlich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Architektenleistungen Neubau Rettungswache Ruppichteroth
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegen
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57080
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Aufgrund einer Plausibilitätsprüfung in der für die Erstellung dieser Bekanntmachung verwendeten Software musste zwingend der Auftragswert in dieser Bekanntmachung angegeben werden. Aus den in § 39 Abs. 6 Ziffern 3 und 4 VgV genannten Gründen wurde nicht der tatsächliche, sondern ein fiktiverAuftragswert angegeben, der keinesfalls dem tatsächlichen Auftragswerten entspricht.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBDHJC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsantrag geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrags führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Zur Einleitung eines etwaigen Nachprüfungsverfahrens wird auf § 160 GWB verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de