Generalplanung zur Errichtung mehrerer Heißwassererzeuger in den Kraftwerken Lausward und Flingern Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-058-EU-Bekanntmachung
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40233
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swd-ag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanung zur Errichtung mehrerer Heißwassererzeuger in den Kraftwerken Lausward und Flingern
Generalplanung zur Errichtung mehrerer Heißwassererzeuger für das Kraftwerk Lausward (Los 1) und Kraftwerk Flingern (Los 2)
Der Bewerber kann sich auf ein oder alle Lose bewerben. Der AG behält sich das Recht vor, an einen Bewerber ein Los oder alle Lose zu vergeben.
Heißwassererzeuger Kraftwerk Lausward
Stadtwerke Düsseldorf AG Höherweg 100 40233 Düsseldorf
Die Stadtwerke Düsseldorf AG (nachfolgend auch "AG" oder "Auftraggeber" genannt) planen die Errichtung und den Betrieb mehrerer Heißwasserkessel zur Erzeugung von Fernwärme im Kraftwerk Lausward. Hierbei müssen zwei Kessel mit jeweils 30 MWth im Bestand des Kesselhauses Block B im Kraftwerk Lausward aufgestellt werden. Eine zukünftige Mitverbrennung von Wasserstoff ist zu berücksichtigen.
Hierzu liegt bereits eine Machbarkeitsstudie vor.
Der Umfang der Planungsleistungen wird als vollumfänglich betrachtet und beinhaltet alle Planungsaktivitäten, die zur Durchführung des Projektvorhabens notwendig sind.
Dies beinhaltet insbesondere die Überprüfung der Studien, die Vor- und Entwurfsplanung, die Genehmigungsplanung, die Kostenermittlung, die Ausschreibungsplanung, die Vergabeunterstützung, die Ausführungsplanung, die Schnittstellenkoordination, die Qualitätssicherung, die Dokumentation, die Bauleitung, die Bauüberwachung, die Inbetriebsetzungskoordination, Schulungen, Terminplanung, Kostenüberwachung, Restpunkte- und Gewährleistungsabwicklung).
Die Planung muss direkt nach dem Vergabeprozess beginnen, sodass eine zeitnahe Realisierung des Projekts gewährleistet wird.
Bei dem Vorhaben erfolgt eine stufenweise Beauftragung der Planungsleistungen. (Stufe 1: Vor- und Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung Stufe 2: Ausschreibungsplanung, Vergabeunterstützung, Ausführungsplanung, Schnittstellenkoordination, Qualitätssicherung, Dokumentation, Bauleitung, Bauüberwachung, Inbetriebsetzungskoordination, Schulungen, Terminplanung, Kostenüberwachung, Restpunkte- und Gewährleistungsabwicklung)
Die Beauftragung der Stufe 2 erfolgt nur dann, wenn die zuständigen Gremien des AG dieser zustimmen. Der AN kann bei Versagung der Gremienzustimmung keinerlei Ansprüche, insbesondere keine Schadenersatzansprüche, gegen den AG geltend machen.
Die neuen Anlagen sollen voraussichtlich in Q2 2025 den kommerziellen Betrieb aufnehmen.
Eine Verlängerung des Vertrages ist aufgrund von Verzögerungen im Projekt möglich.
Heißwassererzeuger Kraftwerk Flingern
Stadtwerke Düsseldorf AG Höherweg 100 40233 Düsseldorf
Die Stadtwerke Düsseldorf AG planen die Errichtung und den Betrieb eines Heißwasserkessels zur Erzeugung von Fernwärme.
Hierbei muss ein Kessel mit ca. 30 bis 60 MW im Kraftwerk Flingern aufgestellt werden. Eine zukünftige Mitverbrennung von Wasserstoff ist zu berücksichtigen.
Entsprechende Machbarkeitsstudien liegen bereits vor.
Der Umfang der Planungsleistungen wird als vollumfänglich betrachtet und beinhaltet alle Planungsaktivitäten, die zur Durchführung des Projektvorhabens notwendig sind.
Dies beinhaltet insbesondere die Überprüfung der Studien, die Vor- und Entwurfsplanung, die Genehmigungsplanung, die Kostenermittlung, die Ausschreibungsplanung, die Vergabeunterstützung, die Ausführungsplanung, die Schnittstellenkoordination, die Qualitätssicherung, die Dokumentation, die Bauleitung, die Bauüberwachung, dir Inbetriebsetzungskoordination, Schulungen, Terminplanung, Kostenüberwachung, Restpunkte- und Gewährleistungsabwicklung).
Die Planung muss direkt nach dem Vergabeprozess beginnen, sodass eine zeitnahe Realisierung des Projekts gewährleistet wird.
Bei dem Vorhaben erfolgt eine stufenweise Beauftragung der Planungsleistungen. (Stufe 1: Vor- und Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung Stufe 2: Ausschreibungsplanung, Vergabeunterstützung, Ausführungsplanung, Schnittstellenkoordination, Qualitätssicherung, Dokumentation, Bauleitung, Bauüberwachung, Inbetriebsetzungskoordination, Schulungen, Terminplanung, Kostenüberwachung, Restpunkte- und Gewährleistungsabwicklung) )
Die Beauftragung der Stufe 2 erfolgt nur dann, wenn die zuständigen Gremien des AG dieser zustimmen. Der AN kann bei Versagung der der Gremienzustimmung keinerlei Ansprüche, insbesondere keine Schadenersatzansprüche, gegen den AG geltend machen.
Die neuen Anlagen sollen voraussichtlich in Q2 2025 den kommerziellen Betrieb aufnehmen.
Eine Verlängerung des Vertrages ist aufgrund von Verzögerungen im Projekt möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) aktueller Nachweis über die Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bewerbers (bei ausländischen Bewerbern gleichwertige Bescheinigung einer Behörde des Heimatlandes nebst amtlich anerkannter Übersetzung)
2) Organigramm der Unternehmensstruktur
3) Bestätigung durch Eigenerklärung der Verwendung der deutschen Sprache in Verhandlungen, Vertrag und während der Abwicklung
4) aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaften
5) aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung
6) aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Finanzämter
7 a-c) Angabe der Umsatzzahlen des Unternehmens in den letzten drei Jahren (2019 bis 2021), woraus hervorgeht, dass das Unternehmen einen Vertrag dieser Größenordnung abwickeln kann
8 a-c) Angabe der Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2019 bis 2021)
9) Bonitätsnachweis einer anerkannten Wirtschaftsauskunftei (z.B. Creditreform, D&B) mit einem Rating von max. 250 (Creditreform) oder mind. 75 (D&B) gemessen am deutschen Markt
10) Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit Nennung der Höhe der Deckungssumme
11) Bestätigung durch Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne der §§123 und 124 GWB vorliegen
12) Unterzeichnung der Vertraulichkeitsvereinbarung für Bieter, Lieferanten und/oder Dienstleister nach DIN ISO/IEC27001
Unvollständige Unterlagen oder Angaben können zum Ausschluss vom Verfahren führen. Der AG behält sich vor, die Qualität des Bewerbers in einem Qualifizierungsverfahren zu prüfen.
13) Referenzliste mit vergleichbaren Projekten (das heißt Neubauplanungen für einen Heißwassererzeuger mit mindestens 20 MW thermischer Leistung in den letzten 10 Jahren, davon mindestens zwei Anlagen mit Genehmigungsverfahren in Deutschland; komplette Planung heißt von Konzeptplanung bis Abschluss Abwicklungsplanung mit Inbetriebsetzung; Aufstellungsort im Bestand (brown field) eines Heiz-/Kraftwerksstandortes)
Es sind mindestens zwei Referenzen mit den folgenden Daten anzugeben: Anlagengröße, wesentliche Anlagenteile, Planungsumfang, Vergabeart (GU bzw. Anzahl Lose), Bearbeitungszeitraum, Auftraggeber mit Nennung eines Ansprechpartners.
14) Nachweis über ein Qualitätssicherungssystem, Zertifizierung nach DIN ISO 9001ff oder vergleichbares Verfahren
15) Nachweis über ein Arbeitsschutzmanagementsystem (z.B. DIN ISO 45001, OSHAS 18001, BG-Gütesiegel, SCC). Bitte legen Sie einen geeigneten Nachweis über den Aufbau Ihres Arbeitsschutzmanagementsystems bei.
16) Nachweis der personellen Ausstattung des Bewerbers und der fachlichen Eignung des Personals zur Abwicklung des spezifizierten Umfanges.
17) Nachweis der technischen Ausstattung, inkl. Software des Bewerbers zur Abwicklung des spezifizierten Umfanges
Unvollständige Unterlagen oder Angaben können zum Ausschluss vom Verfahren führen. Der AG behält sich vor, die Qualität des Bewerbers in einem Qualifizierungsverfahren zu prüfen.
Mit dieser Veröffentlichung werden interessierte Bieter dazu aufgefordert, Ihre Interessensbekundungen innerhalb der in dieser Bekanntmachung gesetzten Frist über das genannte e-Vergabe-Portal einzureichen.
Zur Interessensbekundung müssen alle unter dem Punkt "Teilnahmebedingungen" aufgeführten Unterlagen vollständig eingereicht werden.
Im Sinne der Gleichbehandlung aller Bieter, gilt dieses Verfahren auch für Bewerber, die bereits an einem anderen Präqualifizierungsverfahren des AG teilgenommen haben, die bereits eine Geschäftsbeziehungen mit dem AG unterhalten oder auf den einschlägigen Märkten einen hohen Bekanntheitsgrad besitzen oder auf öffentlichen Plattform bereits gleiche oder ähnliche Unterlagen vorgelegt haben.
Anhand der eingereichten Unterlagen werden qualifizierte Anbieter identifiziert und damit der Bieterkreis festgelegt. Im Anschluss werden die Ausschreibungsunterlagen mit einer neuen Angebotsabgabefrist an die qualifizierten Bieter versendet.
Unvollständige Unterlagen sowie verspätet eingegangene Bewerbungen können zum Ausschluss der Bewerbung vom Verfahren führen.
ggf. Bankbürgschaften
Bietergemeinschaften werden nur zugelassen, wenn
- eine verbindliche Erklärung zur Gründung einer Arbeitsgemeinschaft im Falle der Auftragserteilung,
- Benennung aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft,
- Benennung der bevollmächtigten Personen,
- Benennung der Aufgabenverteilung innerhalb der Arbeitsgemeinschaft und
- eine verbindliche Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft
vorgelegt und
- jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft die Teilnahmebedingungen gem. Punkt III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister und III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit erfüllt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei dem AG handelt es sich um ein Unternehmen mit kritischer Infrastruktur in Sinne der Verordnung zur Bestimmung kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI-Kritisverordnung - BSI-KritisV). Zum Schutz der Vertraulichkeit der Informationen im Rahmen des Vergabeverfahrens werden daher nur den präqualifizierten Bietern die Vergabeunterlagen nach der Bewertung der Teilnahmeanträge elektronisch zugesandt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0ZRA5M
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertrage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1, Satz 2 GWB bleibt unberührt.