Fahrausweisprüfung und Sicherheitspräsenz durch den Einsatz von Präventionsteams
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herten
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45701
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vestische.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fahrausweisprüfung und Sicherheitspräsenz durch den Einsatz von Präventionsteams
Die Aufgaben der Präventionsteams sind neben der Unterstützung des Fahrpersonals in kritischen Situationen auch die generelle Mitfahrt in den Linienfahrzeugen, um durch die Anwesenheit der Sicherheitskräfte deutlich optische Präsenz in den Fahrzeugen zu zeigen. Zudem werden von den Sicherheitskräften auch Fahrausweiskontrollen in den KOM durchgeführt nach den geltenden Tarifbestimmungen des Verkehrsverbundes Rhein Ruhr (VRR) / Nordrhein Westfalen (NRW) inklusive der im VRR-Tarif anerkannten DB-Ticketangebote und unter Beachtung der gültigen VRR-/NRW-Beförderungsbedingungen.
Gemäß der jeweils aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes NRW führen die Sicherheitskräfte auch Kontrollen bei den Fahrgästen im KOM als auch an ZOB´s und in Haltestellenbereichen durch.
Die Dienstleistung wird im gesamten Bedienungsgebiet der Vestische Straßenbahnen GmbH nach den Vorgaben des Auftraggebers zu erbringen sein.
Kreis Recklinghausen
Jedes Präventionsteam setzt sich aus jeweils 2 Sicherheitspersonale und einem Fahrpersonal zusammen. Bei dem eingesetzten Fahrpersonal handelt es sich primär um Mitarbeiter der Vestischen.
Beim ausgewählten und beauftragten Sicherheitspersonal muss es sich zwingend um zertifizierte Sicherheitskräfte handeln, die über mehrjährige Berufserfahrung im ÖPNV verfügen sollten.
Alle eingesetzten Personale sind durch ihre Dienstkleidungen für Kunden und Fahrpersonal eindeutig erkennbar. Die Sicherheitsfachkräfte werden über den Dienstleister mit auffälliger Sicherheitskleidung ausgerüstet. Pro Einsatztag muss im Team der Sicherheitskräfte mindestens ein Meister für Schutz und Sicherheit anwesend sein.
Die eingesetzten Sicherheitskräfte müssen mindestens folgendes Qualifikationsprofil erfüllen und nachweisen:
— abgeschlossene Ausbildung zur Servicekraft oder Fachkraft für Schutz und Sicherheit,
— erfolgreiche Teilnahme an einem Deeskalations-Training/Schulung,
— Ausbildung zum Ersthelfer,
— Teilnahme an einem Brandschutzlehrgang.
Jedes Team wird für die gesamte Einsatzzeit mit einem Dienstfahrzeug (PKW) der Vestischen ausgestattet. Um die Präsenz der Präventionsteams im kompletten Bedienungsgebiet der Vestische Straßenbahnen GmbH bei gleichzeitig kurzen Reaktionszeiten und Reaktionswegen gewährleisten zu können wird mit Einzelteams bis max. 3 parallel eingesetzten Teams gearbeitet. Die örtlichen Einsatzschwerpunkte der Präventionsteams sind der ZOB Recklinghausen, der ZOB Gelsenkirchen-Buer und der ZOB Bottrop.
Die Einsatzzeiten der Teams sind Montag - Freitag, Samstag, Vorfeiertage und ggf. weitere Sondereinsatztage. Die Teams werden verteilt in Schichten von ca. 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr (montags bis donnerstags), freitags und am Wochenende von ca. 6.00 Uhr bis 4.00 Uhr des Folgetages eingesetzt. Innerhalb der Vertragslaufzeit sind mindestens 60 Präventionsteam-Einsätze pro Monat vorgesehen. (Einsatz bedeutet in diesem Zusammenhang ein aktives Präventionsteam.) Der detaillierte Einsatzplan der Präventionsteams für den nächsten Monat wird bis zum 15. des laufenden Monats vom Auftraggeber festgelegt.
Des Weiteren finden regelmäßige Feedback-Gespräche zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer statt.
Die Aufgaben der Präventionsteams sind neben der Unterstützung des Fahrpersonals in kritischen Situationen auch die generelle Mitfahrt in den Linienfahrzeugen, um durch die Anwesenheit der Sicherheitskräfte deutlich optische Präsenz in den Fahrzeugen zu zeigen. Zudem werden von den Sicherheitskräften auch Fahrausweiskontrollen in den KOM durchgeführt nach den geltenden Tarifbestimmungen des Verkehrsverbundes Rhein Ruhr (VRR) / Nordrhein Westfalen (NRW) inklusive der im VRR-Tarif anerkannten DB-Ticketangebote und unter Beachtung der gültigen VRR-/NRW-Beförderungsbedingungen.
Gemäß der jeweils aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes NRW führen die Sicherheitskräfte auch Kontrollen bei den Fahrgästen im KOM als auch an ZOB´s und in Haltestellenbereichen durch.
Die Dienstleistung wird im gesamten Bedienungsgebiet der Vestische Straßenbahnen GmbH nach den Vorgaben des Auftraggebers zu erbringen sein.
Der Auftraggeber kann die Vertragslaufzeit zweimal für jeweils 12 Monate verlängern. Die Vertragsverlängerung erfolgt spätestens 3 Monate vor Ablauf des gültigen Vertrags.
Die Vestische behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Mit dem Angebot sind zwingend nachfolgende Nachweise vorzulegen:
1) Nachweis des Eintrages im Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft, in dem er ansässig ist (nicht älter als 3 Monate zur Angebotsabgabe);
2) Nachweis, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren nicht eröffnet, die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. Eine Eigenerklärung gem. §21 Abs. 4 Nr. 1 der SektVO ist ausreichend;
3) Nachweis, dass ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuer- oder Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt wurden. Eine Eigenerklärung gem. § 21 Abs. 4 Nr. 3 SektVO ist ausreichend;
4) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen einer rechtskräftigen Verurteilung (innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Jahren) gemäß § 21 Abs. 1 i. V. mit § 21 Abs. 2 SektVO und über das Nichtvorliegen einer nachweislich schweren Verfehlung (innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Jahren) durch die die Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage gestellt wird, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 5 i.V. mit § 21 Abs. 2 SektVO;
5) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen einer rechtskräftigen Verurteilung in den letzten 2 abgeschlossenen Jahren gemäß § 21 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz (mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen) oder gemäß § 23 Arbeitnehmerentsendegesetz (mit einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR);
6) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen einer rechtskräftigen Verurteilung in den letzten 2 abgeschlossenen Jahren wegen Beteiligung an einem Kartell;
7) Verpflichtungserklärung zur Berücksichtigung sozialer Kriterien nach den Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW);
8) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW);
9) Darstellung der Organisationsstruktur des Unternehmens.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Mit dem Angebot sind zwingend nachfolgende Nachweise vorzulegen:
10) Angabe des Nettogesamtumsatzes des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Nachweis durch Vorlage von Geschäftsberichten.
11) Nachweis (in Kopie) einer bestehenden, aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall für Personenschäden sowie [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall für Sach- und Vermögensschäden oder insgesamt [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Mit dem Angebot sind zwingend nachfolgende Nachweise vorzulegen:
12) Der Teilnehmer ist Mitglied im Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) oder vergleichbar.
13) Darstellung von mindestens einer erfolgreichen Referenz aus den letzten 3 Jahren über die Durchführung von Sicherheitsleistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist.
14) Der Teilnehmer hat für sein Unternehmen eine aktuelle Zertifizierung nach DIN 77200 Sicherheitsdienstleistungen und nach DIN EN ISO 9001:2015.
15) Der Teilnehmer setzt in seiner Organisation ein Arbeitsschutzmanagementsystem ein.
Die Zahlung erfolgt 15 Tage nach Rechnungseingang netto.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber gemäß § 98 Nr. 4 GWB. Der ausgeschriebene und zu vergebene Auftrag steht in Zusammenhang mit Tätigkeiten auf dem Gebiet des Verkehrs (Sektorentätigkeit nach § 1 Abs. 1 SektVO) nach Nr. 4 der Anlage zu § 98 Nr. 4 GWB. Der Auftraggeber führt ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach den Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Sektorenverordnung (SektVO) durch.
2. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung auf Kosten des Bewerbers beizufügen.
3. Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen oder Vergütung für die Erstellung von Teilnahmeanträgen oder Angeboten sowie die Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren im Übrigen durch die Auftraggeberin findet nicht statt.
4. Es wird darauf hingewiesen, dass sowohl im gesamten Vergabeverfahren als auch während der gesamten Vertragsabwicklungsdauer als Vertragssprache ausschließlich die deutsche Sprache zur Anwendung kommt.
5. Auskunftsersuchen der interessierten Unternehmen/Bewerber zum Gesamtverfahren, d.h. Teilnahmewettbewerb und Angebotsphase, sind ausschließlich über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform www.subreport.de zu richten. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Vergabestelle wird gemäß §134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
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