Bezug von DGUV V3 Prüfungen, Geräteerfassung und Dokumentation für Region Mitte

Bekanntmachung vergebener Aufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit

Dienstleistungen

Richtlinie 2009/81/EG

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber

I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]8

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: www.bwi.de

Elektronischer Zugang zu Informationen: www.bwi.de

I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Sonstige: öffentlicher Auftraggeber gem. §99 Nr.2 GWB
I.3)Haupttätigkeit(en)
Sonstige: Zivile IT der Bundeswehr
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags
Bezug von DGUV V3 Prüfungen, Geräteerfassung und Dokumentation für Region Mitte
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 26: Sonstige Dienstleistungen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Die Leistung ist grundsätzlich für alle Standorte der BWI GmbH sowie auf den Liegenschaften unseres Kunden Bundeswehr im gesamten Bundesgebiet vorgesehen. Die Leistungsorte werden in Lose unterteilt. Von den ursprünglichen fünf (5) Reginallose wird das Los 5 (Reginallos Mitte) neu ausgeschrieben.

NUTS-Code DE Deutschland

II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
II.1.4)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
Die BWI erwägt, eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer über den Bezug von DGUV V3 Prüfungen, Geräteerfassung und Dokumentation für die Region Mitte im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb zu vergeben. Die von der BWI deutschlandweit in den Liegenschaften der Bundeswehr installierten und betriebenen IT- und Telekommunikations-Geräte sind gemäß den Vorgaben der DGUV Vorschrift 3 für die Zuordnungsklassen A und B regelmäßig auf die Betriebssicherheit für ortsveränderliche und ortsunveränderliche elektrische Geräte zu überprüfen.
II.1.5)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

71631000 Technische Kontrolle, 71730000 Betriebliche Inspektionen, 71314100 Dienstleistungen im Elektrobereich, 75000000 Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung

II.2)Endgültiger Gesamtauftragswert
II.2.1)Endgültiger Gesamtauftragswert
Wert: [Betrag gelöscht] EUR
ohne MwSt

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Auftragsbekanntmachung
Begründung der Auftragsvergabe ohne vorherige Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl.)
Richtlinie 2009/81/EG
1) Begründung der Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß Artikel 28 der Richtlinie 2009/81/EG
Keine Angebote oder keine geeigneten Angebote im Anschluss an ein: Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Alle Angebote, die im Anschluss an ein offenes Verfahren, ein nicht offenes Verfahren oder einen wettbewerblichen Dialog abgegeben wurden, waren nicht ordnungsgemäß oder unannehmbar. Es wurden lediglich die Bieter an den Verhandlungen beteiligt, die die qualitativen Eignungskriterien erfüllten: nein
Die Fristen des nicht offenen Verfahren und des Verhandlungsverfahrens mit vorheriger Auftragsbekanntmachung sind mit der krisenbedingten Dringlichkeit nicht vereinbar: nein
Zwingende Dringlichkeit im Zusammenhang mit Ereignissen, die der öffentliche Auftraggeber / der Auftraggeber nicht voraussehen konnte und die den strengen Bedingungen der betreffenden Richtlinie genügen: nein
Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Bieter ausgeführt werden:
Auftrag betrifft andere als die in Artikel 13 der Richtlinie 2009/81/EG genannten Forschungs- und Entwicklungsleistungen: nein
Die betreffenden Erzeugnisse werden gemäß den in der Richtlinie genannten Bedingungen ausschließlich für Forschungs-, Versuchs-, Untersuchungs- oder Entwicklungszwecke hergestellt: nein
Zusätzliche Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt: nein
Lieferung von Waren, die an einer Warenbörse notiert und gekauft werden: nein
Neue Bauleistungen/Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Bau- oder Dienstleistungen bestehen und die gemäß den strengen Vorschriften der Richtlinie vergeben werden: nein
Auftrag betrifft die Erbringung von Luft- und Seeverkehrsdienstleistungen für im Ausland stationierte oder zu stationierende Streitkräfte eines Mitgliedstaats und genügt den strengen Vorschriften der Richtlinie: nein
2) Sonstige Begründung der Auftragsvergabe ohne vorherige Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Für das Los 5 (Region) wurde im Verfahren 1357, das als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gem. § 11 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 VSVgV durchgeführt wurde, kein Angebot gem. § 12 Abs. 1 Nr. 1 lit. a), aa) VSVgV abgegeben. Die Voraussetzungen des § 37 Abs. 1 Nr. 1 VSVgV für eine teilweise Aufhebung nach Losen liegen vor (vgl. Anlage 3, Vermerk zur Aufhebung des Loses 5).
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
Niedrigster Preis
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber
1434-DE-DGUV V3-Region Mitte
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr: 1 Bezeichnung: Bezug von DGUV V3 Prüfungen, Geräteerfassung und Dokumentation für Region Mitte
V.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
3.1.2022
V.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
V.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde

Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Penzing
Postleitzahl: 86929
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]

V.4)Angaben zum Auftragswert
Endgültiger Gesamtauftragswert:
Wert: [Betrag gelöscht] EUR
ohne MwSt
V.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Es können Unteraufträge vergeben werden: nein

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.2)Zusätzliche Angaben:
VI.3)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de

VI.3.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei
ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Gem. § 160 Abs. 3 S. 2 GWB gilt § 160 Abs. 3 S. 1 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB.
VI.3.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Wie VI.3.1)
Land: Deutschland

VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
3.1.2022

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