Ersteinrichtung, Wartung und Support einer pädagogischen Schulplattform einschl. eines Lernmanagementsystems sowie Schulungen für die allgemeinbildenden Schulen in Trägerschaft der Stadt Bielefeld Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-5911

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bielefeld.de/node/7868
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYDZ9PHA/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYDZ9PHA
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Ersteinrichtung, Wartung und Support einer pädagogischen Schulplattform einschl. eines Lernmanagementsystems sowie Schulungen für die allgemeinbildenden Schulen in Trägerschaft der Stadt Bielefeld

Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-5911
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Ersteinrichtung, Wartung und Support einer pädagogischen Schulplattform einschließlich eines Lernmanagementsystems sowie Schulungen für die allgemeinbildenden Schulen in Trägerschaft der Stadt Bielefeld

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Amt für Schule -Schulamt- Niederwall 23 33602 Bielefeld

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Ersteinrichtung, Wartung und Support einer pädagogischen Schulplattform einschließlich eines Lernmanagementsystems sowie Schulungen für die allgemeinbildenden Schulen in Trägerschaft der Stadt Bielefeld.____

Leistungsanforderungen:

Die zu erbringenden Lieferleistungen ergeben sich hinsichtlich der Mindestanforderungen aus Ziffer 1.2 dieses Leistungsverzeichnisses (Anlage 1), hinsichtlich der Bewertungskriterien aus dem Anforderungskatalog (Anlage 2) sowie aus dem EVB-IT Überlassungsvertrag ID 3759.

Als Grundlage dieses Auftrages schließt der Auftraggeber mit dem Bieter den EVB-IT Überlassungsvertrag ID 3759 einschließlich der Anlagen ab. Dieser ist mit Angebotsabgabe einzureichen.

- Unter der Nummer 1.1 des EVB-IT Überlassungsvertrages ist die Bezeichnung der angebotenen Software anzugeben.

- Am Text des EVB-IT Überlassungsvertrages und den Anlagen dürfen keine Änderungen vorgenommen werden. Dies kann zum Ausschluss Ihres Angebotes führen.____

Der Pflegevertrag hat eine Mindestlaufzeit von fünf Jahren und kann danach von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden. Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um weitere zwölf Monate, wenn keine Vertragspartei die Kündigung ausspricht. Das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Der Vertrag unterliegt deutschem Recht.____

Ausschreibungsgegenstand

Im Leistungsverzeichnis -Allgem. Teil werden zu den Ziffern 1.2.1 bis 1.2.7 die zwingend erforderlichen Funktionalitäten und Kriterien der pädagogischen Schulplattform einschließlich des Lernmanagementsystems (Mindestanforderungen) aufgelistet. Das Erfüllen dieser Funktionalitäten und Kriterien ist vom Bieter mit dem Angebot nachzuweisen, z.B. über Datenblätter. Diese Kriterien sind zudem zwingend zu erfüllen, sonst wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Im Anforderungskatalog, Anlage 2 zum EVB-IT Überlassungsvertrag, werden weitere Funktionalitäten als Bewertungskriterien an die ausgeschriebene Leistung formuliert.___

Der Bieter hat sein Lizenzmodell darzustellen, Ziffer 1.2.1 der Anlage 1.___

Mit dem Angebot ist ein zeitgemäßes IT-Security-Konzept vorzulegen, Ziffer 1.2.2 der Anlage 1.___

Der Bieter hat mit dem Angebot anzugeben, ob die Software zur Geräteverwaltung und Einbindung ständig weiterentwickelt und auf neueste Geräte und Betriebssysteme angepasst wird (Ziffer 1.2.3 der Anlage 1).___

Der Bieter hat mit dem Angebot darzustellen, welches MDM verwendet wird (Ziffer 1.2.4 der Anlage 1).___

Der Bieter hat mit dem Angebot zu erläutern, wie der Zugriff von stationären Windows-PCs, Windows-Laptops und von iPads aus auf der Lernmanagement erfolgt (Ziffer 1.2.6 der Anlage 1).___

Der Bieter hat mit dem Angebot zu erläutern, wie die Personen- und technischen Begrenzungen des Videokonferenztools (z.B. begrenzte Personenzahl bei Meetings) aussehen sowie welche Sprachen für das Lernmanagementsystem der pädagogischen Schulplatt-form angeboten werden (Ziffer 1.2.7 der Anlage 1).___

Falls der Bieter die vorhandenen Router nicht nutzen kann, sind die Kosten für die statt-dessen benötigten Router im Angebot anzugeben (siehe Anlage 3 (Preisblatt), Nr. 3). Auf schriftliche Anforderung des Auftraggebers ist vom Bieter innerhalb von zwanzig Werktagen ein Exemplar des angebotenen Routers zu Testzwecken an folgende Adresse zu liefern:

Amt für Schule - 400.22, Frau Ricarda Weidemann

Neues Rathaus, 3. OG, Flur A, Zimmer A350, Niederwall 23, 33602 Bielefeld

Der Router ist inkl. einer schriftlichen oder digitalen Bedienungsanleitung zur Verfügung zu stellen. Außerdem ist eine Person des Bieters für eine Betreuung des Routers mittels Fernwartung für eine bestimmte Anzahl an Stunden zur Verfügung zu stellen. Näheres wird zwischen dem künftigen Auftragnehmer und dem Auftraggeber nach der Auftragserteilung abgestimmt.

Wird das Exemplar für die Teststellung nicht fristgerecht geliefert, wird das Angebot des Bieters nicht gewertet. Falls bei der Teststellung festgestellt wird, dass der vom Bieter angebotene Router nicht mit der Infrastruktur des Auftraggebers kompatibel ist, wird das An-gebot des Bieters ebenfalls nicht gewertet. Das Exemplar für die Teststellung wird nach der Teststellung an den Bieter zurückgegeben (Ziffer 1.2.8 der Anlage 1).___

Der Bieter hat mit dem Angebot Angaben zu den benötigten Bandbreiten für die Nutzung der Software von der Schule sowie von extern (z.B. bei Distanzunterricht) (bei lokaler Installation in der Schule und Installation im Rechenzentrum) und für ggf. enthaltene Cloud-Bestandteile zu machen. Außerdem sind Angaben zum benötigten Speicherplatz sowohl bei lokaler Installation in der Schule als auch bei Installation im Rechenzentrum zu machen (Ziffer 1.2.8 der Anlage 1).___

Der Bieter schließt bei einer Auftragserteilung den Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung (Anlage 8) ab.___

Der Bieter reicht mit dem Angebot sein Schulungskonzept ein, in dem er insbesondere die vorgesehenen Schulungen inkl. Dauer angibt. Außerdem ist im Preisblatt, Anlage 3 Ziffer 5 bis 7 anzugeben, wie viele Personentage er für Schulungen im Falle einer Auftragsertei-lung berücksichtigt (Ziffer 1.5 der Anlage 1).___

Der Bieter hat seine Updatestrategie mit dem Angebot zu erläutern, insbesondere sind folgende Angaben erforderlich:

- Erforderliche Freigaben seitens des Auftraggebers

- Testphasen für den Auftraggeber

- Häufigkeit von notwendigen Updates und Upgrades (basierend auf Erfahrungen)

- Updates/Upgrades, die in Kürze geplant sind und den derzeitigen Stand der Software vollständig überarbeiten, und den dadurch entstehenden wesentlichen Veränderungen (Ziffer 1.6 der Anlage 1).__

Die gesicherte Verbindung für die Fernwartung ist mit dem Angebot darzustellen (Ziffer 1.6 der Anlage 1).___

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität -Anforderungen aus dem Anforderungskatalog, Anlage 2 / Gewichtung: 50%
Preis - Gewichtung: 50%
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 60
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Einführung der pädagogischen Schulplattform an allen Schulstandorten (s. Anlage 4) muss bis zum 22.06.2023 abgeschlossen sein. Hierzu gehört die betriebsbereite Installation der Software auf den Servern sowie die Einrichtung der Geräte- und Benutzerverwaltung inklusive der Einrichtung und Installation der Windows-Clients und die abgeschlossene Migration der Daten aus dem aktuell genutzten System LogoDidact und der Daten, die auf dem jeweiligen Schulserver abgelegt sind. Auch die Einrichtung des Lernmanagementsystems hat bis zum 22.06.2023 an allen Schulstandorten betriebsfertig zu erfolgen. Alle vor-gesehenen Schulungen sind ebenfalls bis zum 22.06.2023 abzuschließen.____

Die Bewertung der Nr. 27 und 28 im Anforderungskatalog (Anlage 2) erfolgt durch ein Gremium, das aus drei fachkundigen Personen des Auftraggebers besteht. Das Bewertungsschema für die Nrn. 27 und 28 ist nachfolgend aufgeführt. Jedes Gremienmitglied bewertet einzeln. Aus den einzelnen Bewertungen wird der arithmetische Mittelwert gerundet auf eine Nachkommastelle, berechnet.___

Es können für die Nummern 27 und 28 jeweils maximal 10 Leistungspunkte erreicht werden. Das Bewertungsschema für diese beiden Anforderungen aus dem Anforderungskatalog ist unter Ziffer 7.2 der Anlage 1 zu entnehmen.____

Der wertungsrelevante Angebotspreis setzt sich zusammen aus:

1. Überlassung der Software-Lizenzen: Für die Wertung wird der einmalige Kaufpreis für die Überlassung der Standardsoftware auf Dauer gewertet sowie die monatlichen Kosten für Hosting und Systemservice auf 60 Monate hochgerechnet.

2. Herstellung der Betriebsbereitschaft: Der Preis beinhaltet die Zurverfügungstellung der Software für die pädagogische Schulplattform (einschließlich Lernmanagementsystem) sowie Datenmigration, Benutzerimport, Einbindung der Schulserverhardware und Installation der Clients.

3. Schulungen: Die Preise für die Nutzer- und Administratorenschulungen werden addiert.____

Zuschlagskriterien:

Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt nach der einfachen Richtwertmethode nach UfAB 2018 (Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen).

Bei der einfachen Richtwertmethode erhalten der Preis und die Leistung das gleiche Gewicht (jeweils 50 %). Das Verhältnis von Preis und Leistung wird als Quotient zu einer Kennzahl "Z" errechnet:

Z= (L (Leistung))/(P (Preis))

Dabei werden die Formelparameter wie folgt definiert:

Z = Kennzahl für Preis-Leistungsverhältnis des zu bewertenden Angebotes

L = Leistungspunktzahl; dafür werden die Bewertungspunkte mit den Gewichtungspunkten des zu bewertenden Angebotes multipliziert. Die Bewertungskriterien einschließlich der Bewertungs- und Gewichtungspunkte ergeben sich aus dem Anforderungskatalog.

P = Preis des zu bewertenden Angebotes.____

Nach der Installation und Inbetriebnahme des Systems ist eine Gesamtrechnung zu erstellen. Diese muss die vom Auftraggeber vergebene Bestellnummer, den belieferten Schulstandort, die einzelnen Kostenpositionen (Lizenzen, Inbetriebnahme, Schulungen) und ggf. die Lizenzmengen pro Schulstandort enthalten. Für die Abrechnung der Pflegekosten sind ebenfalls quartalsweise Rechnungen zu erstellen. In der Rechnung sind sowohl Netto- als auch Bruttopreise auszuweisen.

Sowohl die Gesamtrechnung als auch die Abrechnungen der Pflegekosten sind in einfacher Ausfertigung in Papier an die im EVB-IT-Überlassungsvertrag ID 3759 genannte Adresse zu schicken.

Gemäß § 7a des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung in NRW (EGovG NRW) können Rechnungen auch elektronisch mit dem XRechnungs-Standard übersandt werden. Dabei stellt die XRechnung ein strukturiertes elektronisches Format auf XML-Basis dar. Weitergehende Informationen finden Sie unter folgendem Link https://vergabe.nrw.de/wirtschaft/e-rechnung-nrw.

Sofern von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, übersenden Sie Rechnungen in dem neuen strukturiertem X-Rechnungs-Format ausschließlich an die E-Mail Adresse: [gelöscht].

Als Leitweg-ID für die Stadt Bielefeld verwenden Sie bitte: 05711-31001

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Erklärung, dass die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und sonstigen Abgaben, der Beiträge zu den Sozialversicherungen sowie die Verpflichtungen aus den Tarifordnungen, Tarifverträgen und die Bestimmungen über die Beschäftigung Schwerbeschädigter erfüllt worden sind und während der Vertragsdauer erfüllt werden.

2. Angabe, dass das Angebot in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Vereinbarungen ähnlicher Art steht, sondern das Ergebnis eigenbetrieblicher Kalkulation und Preisbildung ist.

3. Angabe, dass der Betrieb gegen Unfälle und Schadensersatzansprüche Dritter haftpflichtversichert ist.

4. Angabe, ob der Bieter/die Bieterin bzw. das Unternehmen sich in Liquidation befindet.

5. Angabe, ob über das Vermögen des Bieters/der Bieterin ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder ob der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.

6. Angabe, dass keine strafrechtlichen Verurteilungen oder sonstigen Ausschlussgründe nach den in den §§ 123 und 124 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) in Verbindung mit § 42 VgV (Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge - Vergabeverordnung -) formulierten Tatbeständen vorliegen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Es müssen mindestens zwei Referenzen, die nicht älter als drei Kalenderjahre sind, in vergleichbarem Umfang zum Leistungsgegenstand eingereicht werden. Als vergleichbar gilt eine Referenz, wenn sie sich auf die Softwareeinrichtung an mindestens 60 Schulen oder mindestens 26.400 Nutzende in der Trägerschaft einer einzigen Behörde bezieht. Dabei sind der Referenzgeber (möglichst mit aktueller Ansprechperson), der Anzahl der Schulen, die Anzahl der Nutzenden sowie der Zeitpunkt der Lieferleistungen anzugeben._____

Der Bieter benennt bei Angebotsabgabe feste Ansprechpersonen als Kontakt für Support und Wartung und stellt eine verantwortliche Projektleitung bereit. Diese müssen die deutschen Sprache in Wort und Schrift sicher beherrschen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Die Pflege/Wartung der pädagogischen Schulplattform einschließlich Lernmanagementsystem wird im EVB-IT-Überlassungsvertrag ID 3759 geregelt. Der Vertrag beginnt mit der Auftragserteilung. Sofern für eine Schule die pädagogische Schulplattform betriebsfertig eingerichtet wurde, können für diese entsprechend Ziffer 5.2 des EVB-IT Überlassungsvertrags auch Servicekosten abgerechnet werden.

Der Pflegevertrag umfasst folgende Dienstleistungen:

- Software- und betriebssystemseitige Betreuung der Schulserver

- Monitoring von freiem Speicher auf Festplatten, Netzwerkverbindungen, CPU-und Speicherauslastung

- Bereitstellung und Einspielen von Patches und Updates zur Fehlerbereinigung

- Bereitstellung und Einspielen von Upgrades

- Paketierung und Bereitstellung von Software

- Einbindung neuer Rechner im jährlichen Rollout (aktuell jährlich ca. 1.500 Geräte)

- Deutschsprachige Supportmöglichkeit per E-Mail, Telefon und per Fernwartung zu im Wartungsvertrag definierten Servicezeiten (Third-Level-Support)

- Deutschsprachiges Ticketsystem per E-Mail

Die Service-Hotline ist telefonisch werktags mindestens zwischen 8:00 Uhr und 15:30 Uhr erreichbar. Schriftliche Anfragen über Mail oder ein Ticketsystem werden werktags zwischen 8:00 Uhr und 15:30 Uhr innerhalb der Zeitspanne eines Werktags beantwortet. Neben der Service-Hotline hat der künftige Auftragnehmer im Internet ein Downloadbereich, Hilfen oder Foren bereitzustehen, sodass auch Nutzende Möglichkeiten zur Problemlösung haben.

Mit der Auftragserteilung hat der künftige Auftragnehmer dem Auftraggeber die Telefonnummer und E-Mail-Adresse der Service-Hotline mitzuteilen.

Im Ticketsystem ist mit der Meldung auch die Priorität der Störung anzugeben (Stufe 1: Betriebsverhindernder Mangel; Stufe 2: Betriebsbehindernder Mangel; Stufe 3: leichter Mangel).

Bei Totalausfall (Stufe 1) ist das System innerhalb eines Arbeitstages nach Reaktion wiederherzustellen; bei Teilausfall (Stufe 2) ist das System innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Reaktion wiederherzustellen. Sonstige Störungen sind in maximal fünf Arbeitstagen nach Reaktion zu lösen.____

Der Bieter hat verpflichtend in einer Eigenerklärung zuzusagen, dass die betriebsfertige Einrichtung der pädagogischen Schulplattform inkl. Lernmanagementsystem spätestens bis zum 22.06.2023 erfolgt.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 10/02/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/05/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 10/02/2022
Ortszeit: 10:00
Ort:

Stadt Bielefeld, Zentrale Vergabestelle -Submissionsstelle-, Niederwall 23, 4. Etage, Flur G, Zimmer G 420, D-33602 Bielefeld

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Umsetzungsplanung:

Der Bieter hat verpflichtend in einer Eigenerklärung zuzusagen, dass die betriebsfertige Einrichtung der pädagogischen Schulplattform inkl. Lernmanagementsystem spätestens bis zum 22.06.2023 erfolgt.

Die Umsetzung der Installation und Inbetriebnahme der pädagogischen Schulplattform inklusive eines Migrationskonzepts wird zwischen Auftraggeber und künftigem Auftragnehmer nach Auftragserteilung abgestimmt - ein erster Termin hierzu hat innerhalb von vier Wochen nach Auftragserteilung stattzufinden. Der Auftragnehmer hat sich dazu per E-Mail, telefonisch oder schriftlich bei der im EVB-IT Überlassungsvertrag genannten Ansprechperson des Auftraggebers zu melden. Der erste Termin findet online statt. Sofern während des Zeitraums der Vertragsausführung weitere Termine zwischen den Vertragsparteien zur Umsetzung und Ausführung der ausgeschriebenen Leistung (beispielsweise Voraussetzungen für eine betriebsbereite Installation, Zeitplanung, Zuständigkeiten) erforderlich sein sollten, vereinbaren sie sich dazu nach Vertragsschluss.

Um sicherzustellen, dass die Umstellung auf die neue pädagogische Schulplattform inkl. Lernmanagementsystem bestmöglich funktioniert, wird mit Pilotschulen gestartet, die zwischen dem künftigen Auftragnehmer und dem Auftraggeber abgestimmt werden. Die Ein-richtungen der pädagogischen Schulplattform inkl. Lernmanagementsystem an den Pilot-Schulen sind innerhalb eines zwischen Auftraggeber und künftigem Auftragnehmer vereinbarten Zeitraums nach Erteilung des Auftrags umzusetzen; dies beinhaltet die Migration der Daten und Einstellungen, den Benutzerimport aus dem bisherigen System sowie die Installation der Clients, die Einbindung der Serverhardware und jegliche weitere Tätigkeit, die für die betriebsbereite Einrichtung des Systems zwingend erforderlich ist.

Die pädagogische Schulplattform ist inklusive aller im Leistungsverzeichnis (Anlage 1) und im Anforderungskatalog (Anlage 2) enthaltenen Bestandteile betriebsfertig an jedem Schulstandort einzurichten - inkl. Konfiguration des Betriebssystems und Installation der Clients. Neben der Migration der Daten aus bisher vorhandenen Systemen ist auch die Einbindung aller vorhandener Rechner, Laptops, Tablets, Drucker, Scanner, Zuspielgeräte und Präsentationsmedien durch den Bieter vorzunehmen (die Anzahl der einzelnen Gerätetypen ist Anlage 4 zu entnehmen). Der Bieter hat sicherzustellen, dass sämtliche abgestimmte, paketierte Software auf den Clients installiert ist, sowie dass die Kommunikation der Schulserver mit der Netzinfrastruktur läuft. Nach der Erfassung der Benutzerdaten mittels bereitgestellter Listen (CSV-Export), die vom Auftraggeber mit der Auftragserteilung bereitgestellt werden, sind Zugänge für alle Nutzenden anzulegen.

Der Bieter hat im Preisblatt (Nr. 2), Anlage 3, die Personentage für die Datenmigration und die betriebsbereite Installation der pädagogischen Schulplattform einschließlich Lernmana-gementsystem anzugeben.

Nach der Einrichtung und Inbetriebnahme der erforderlichen Software ist diese vom Bieter zu betreiben und zu betreuen. Der First-Level-Support erfolgt durch die Administrierenden in der Schule (eine Person je Schule) und der Second-Level-Support durch den Auftrag-geber (das Amt für Schule der Stadt Bielefeld, Team 400.22). Der Third-Level-Support ist vom Bieter zu leisten. Zur Ausübung des Second-Level-Supports übergibt der Bieter das Hauptadministrationskonto der Schulserver an den Auftraggeber. Näheres dazu wird nach der Auftragserteilung zwischen den Vertragsparteien geregelt.

Alle Software-Bestandteile sind im Angebot (siehe Preisblatt, Nr. 4) der Anlage 3 einzeln zu bepreisen. In der Kostenübersicht sind sämtliche Kosten anzugeben, um die Software voll-ständig betriebsbereit vor Ort einzusetzen.___

Schulungen:

Der Bieter hat Schulungen für den First- und Second-Level-Support mit den nachfolgen-den Anforderungen durchzuführen. Die Schulungstermine werden nach Vertragsschluss zwischen den Vertragsparteien abgestimmt. Die Schulungen müssen bis zum 22.06.2023 durchgeführt worden sein.

Für die Administrierenden der Schulen sind Schulungen für den First-Level-Support für die pädagogische Schulplattform und für das Lernmanagementsystem mit mindestens folgen-dem Inhalt in seinen Grundlagen durchzuführen: Dateizugriff, Raumsteuerung, Benutzer-verwaltung, Rechtemanagement, Endgeräteverwaltung und Softwareverteilung. Der Personenkreis umfasst ca. 80 Personen. Diese Schulungen sind in Gruppen von ca. 10-30 Personen an beliebigen Schulen des Auftraggebers am Schulserver (Echtsystem) durch-zuführen. Der Bieter hat für die ca. 80 Personen insgesamt mehr als eine Schulung aber maximal acht Schulungen durchzuführen. Der Zeitrahmen dieser Schulungen darf zwei Zeitstunden nicht unterschreiten und sollte nicht mehr als maximal acht Zeitstunden betragen. Ist eine Schulung am Echtsystem pandemiebedingt nicht möglich, wird die Schulung digital durchgeführt.

Für die Administrierenden des Auftraggebers (ca. 20 Personen) sind ein bis zwei Schulungen für den Second-Level-Support für die pädagogische Schulplattform und für das Lernmanagementsystem mit mindestens folgendem Inhalt durchzuführen: Dateizugriff, Raumsteuerung, Benutzerverwaltung, Rechtemanagement, Endgeräteverwaltung und Softwareverteilung. Diese Schulungen können an einem Schulungsserver oder digital stattfinden. Der Zeitrahmen dieser Schulungen darf drei Zeitstunden nicht unterschreiten, eine Maximaldauer ist nicht vorgegeben.

Für die Lehrkräfte aller 73 Schulen ist vor Ort pro Schule (nicht pro Schulstandort) am jeweiligen Schulserver (Echtsystem) eine Schulung für Anwendende für die pädagogische Schulplattform und für das Lernmanagementsystem durchzuführen, die mindestens fol-genden Inhalt in seinen Grundlagen vermittelt: Dateizugriff, Raumsteuerung und Benutzerverwaltung. Die Anzahl der Lehrkräfte je Schule ist Anlage 4 zu entnehmen. Der Zeitrahmen dieser Schulung darf eine Zeitstunde nicht unterschreiten sowie acht Zeitstunden nicht überschreiten. Ist eine Schulung am Echtsystem pandemiebedingt nicht möglich, wird die Schulung digital durchgeführt.

Für die Anzahl dieser Schulungen gilt, dass von der obigen Angabe, dass eine Schulung je Schule stattzufinden hat, nach folgender Maßgabe abgewichen werden kann:

- Bei mehr als 50 Lehrkräften an einer Schule können maximal zwei Schulungen durchgeführt werden, um alle Lehrkräfte an dieser Schule abzudecken.

- Bei mehr als 100 Lehrkräften an einer Schule können maximal drei Schulungen durchgeführt werden, um alle Lehrkräfte an dieser Schule abzudecken.

- Bei mehr als 150 Lehrkräften an einer Schule können maximal vier Schulungen durchgeführt werden, um alle Lehrkräfte an dieser Schule abzudecken.

Weiterhin ist einmal jährlich eine Schulung für neu eingestellte Lehrkräfte für den First-Level-Support bzw. Anwendende (20 bis 40 Personen) durchzuführen. Diese Schulung findet jeweils an einem Schulstandort am Schulserver statt, der jeweils zwischen den Ver-tragsparteien abgestimmt wird.

Zudem stellt der künftige Auftragnehmer ein Handbuch (Papier, PDF oder online) in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt, in dem Administrierende in der Regel alle Funktionen und Konfigurationsmöglichkeiten nachlesen können.

Der Bieter reicht mit dem Angebot sein Schulungskonzept ein, in dem er insbesondere die vorgesehenen Schulungen inkl. Dauer angibt. Außerdem ist im Preisblatt, Anlage 3 Ziffer 5 bis 7 anzugeben, wie viele Personentage er für Schulungen im Falle einer Auftragsertei-lung berücksichtigt.____

Pflege/Wartung:

Die Pflege/Wartung der pädagogischen Schulplattform einschließlich Lernmanagementsystem wird im EVB-IT-Überlassungsvertrag ID 3759 geregelt. Der Vertrag beginnt mit der Auftragserteilung. Sofern für eine Schule die pädagogische Schulplattform betriebsfertig eingerichtet wurde, können für diese entsprechend Ziffer 5.2 des EVB-IT Überlassungsvertrags auch Servicekosten abgerechnet werden.

Der Pflegevertrag umfasst folgende Dienstleistungen:

- Software- und betriebssystemseitige Betreuung der Schulserver

- Monitoring von freiem Speicher auf Festplatten, Netzwerkverbindungen, CPU-und Speicherauslastung

- Bereitstellung und Einspielen von Patches und Updates zur Fehlerbereinigung

- Bereitstellung und Einspielen von Upgrades

- Paketierung und Bereitstellung von Software

- Einbindung neuer Rechner im jährlichen Rollout (aktuell jährlich ca. 1.500 Geräte)

- Deutschsprachige Supportmöglichkeit per E-Mail, Telefon und per Fernwartung zu im Wartungsvertrag definierten Servicezeiten (Third-Level-Support)

- Deutschsprachiges Ticketsystem per E-Mail

Die Service-Hotline ist telefonisch werktags mindestens zwischen 8:00 Uhr und 15:30 Uhr erreichbar. Schriftliche Anfragen über Mail oder ein Ticketsystem werden werktags zwischen 8:00 Uhr und 15:30 Uhr innerhalb der Zeitspanne eines Werktags beantwortet. Neben der Service-Hotline hat der künftige Auftragnehmer im Internet ein Downloadbereich, Hilfen oder Foren bereitzustehen, sodass auch Nutzende Möglichkeiten zur Problemlösung haben.

Mit der Auftragserteilung hat der künftige Auftragnehmer dem Auftraggeber die Telefonnummer und E-Mail-Adresse der Service-Hotline mitzuteilen.

Im Ticketsystem ist mit der Meldung auch die Priorität der Störung anzugeben (Stufe 1: Betriebsverhindernder Mangel; Stufe 2: Betriebsbehindernder Mangel; Stufe 3: leichter Mangel).

Bei Totalausfall (Stufe 1) ist das System innerhalb eines Arbeitstages nach Reaktion wiederherzustellen; bei Teilausfall (Stufe 2) ist das System innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Reaktion wiederherzustellen. Sonstige Störungen sind in maximal fünf Arbeitstagen nach Reaktion zu lösen.____

Weitere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnahmen.

Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ9PHA

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/12/2021

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